Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 473/2007
Stuttgart,
06/27/2007



Gutachten Städtebauliche Planung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
11.07.2007
17.07.2007
18.07.2007
19.07.2007



Beschlußantrag:

1. Vom Gutachten Städtebauliche Planung wird Kenntnis genommen.

2. Dem Wegfall der kw-Vermerke an 4 Planerstellen (610 0401 130, 610 0701 040, 610 0302 050: ½, 610 0402 060: ½, 610 0501 030: ½, 610 0701 030: ½) wird zugestimmt.

3. Der Streichung von 2 Zeichnerstellen bis 2011 wird zugestimmt. Die Stellen (610 0501 070, 610 0502 060) erhalten einen entsprechenden kw-Vermerk.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Untersuchung der Schnittstelle Baugesuchsberatungen durchzuführen. Die Verwaltung berichtet Mitte 2008 über das Ergebnis.

5. Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung wird beauftragt, ein internes Benchmark durchzuführen. Das Amt berichtet Mitte 2008 über das Ergebnis.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Auftrag

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2002 - Flächendeckende Aufgabenkritik (GRDrs 1053/2003) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, einen Städtevergleich zur Beurteilung der Personalausstattung und des Vergabevolumens in den Bereichen Städtebauliche Planung und Verkehrsplanung vorzunehmen.

Nach Umsetzung verschiedener organisatorischer Maßnahmen zur Neustrukturierung des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung (vgl. Umsetzungsbericht vom 24.11.2004, GRDrs 947/2004) wurde ein produktorientiertes Benchmark durchgeführt. Beteiligt haben sich die Städte Dresden, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Hannover und Nürnberg. Das Ergebnis wurde mit GRDrs 108/2005 dem Reform- und Strukturausschuss vorgelegt. In Anbetracht dessen, dass den Städten Düsseldorf, Essen und Hannover augenscheinlich eine geringere Stellenzahl für Städtebauliche Planungen zur Verfügung steht, sollten die Geschäftsprozesse und der damit verbundene Ressourceneinsatz nochmals detailliert untersucht sowie ein vertiefter Städtevergleich durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind in vorliegendem Gutachten (Anlage) dargestellt.


2. Vorgehensweise

Im Rahmen der Ist-Analyse wurden von der Projektleitung 36 Vor-Ort-Termine wahrgenommen, bei denen von Mitarbeiter/-innen des Amts die wesentlichen Geschäftsprozesse erläutert wurden.

Der reine Verfahrensablauf im Bauleitplanverfahren (Abfolge der einzelnen Verfahrensschritte) ist vom Gesetz her vorgegeben und bzgl. der Einbindung der politischen Gremien in das Verfahren stark traditionell geprägt. Aus diesem Grund wurde eine Geschäftsprozessoptimierung alleine bei Betrachtung der Stuttgarter Verhältnisse als nicht ausreichend angesehen. Deshalb sollten die gefundenen möglichen Optimierungsansätze u.a. durch den Städtevergleich weiter ausgearbeitet werden. Somit erhielt der anstehende Städtevergleich eine höhere Gewichtung.

Um die Neutralität Stuttgarts zu gewährleisten und auch die weitere Kapazitätenbindung im Amt 61 möglichst gering zu halten, wurde Stuttgart als eine der zu befragenden Städte angesehen. Die Verwaltung beschloss daraufhin, die bisher projekthaft durchgeführte Untersuchung dahingehend abzuwandeln, dass vom Haupt- und Personalamt ein reines Gutachten erstellt wird.


3. Städtevergleich

Beim Städtevergleich wurden zur Auswahl geeigneter Vergleichsstädte Strukturdaten der Städte der Größenklasse 1 erhoben. Nach Abgleich dieser mit denen von Stuttgart wurden die Städte Düsseldorf, Essen und Hannover als die geeignetsten Vergleichsstädte bestätigt.

Da Kennzahlen meist einer Interpretation bedürfen, sollte bei diesem erneuten Städtevergleich keine reine Zahlenerhebung erfolgen. Vielmehr war Ziel, die Erkenntnisse der Stuttgarter Interviews vor Ort in den Städten zu hinterfragen. Aufgrund von Personalwechseln sah sich die Stadt Hannover nicht in der Lage, im gewünschten Zeitraum einen entsprechenden Termin zu vereinbaren. Aus diesem Grund erfolgten nur Termine bei den Städten Düsseldorf und Essen.

Essen hat strukturdatenbezogen in z.B. Fläche und Einwohnerzahl in etwa die gleiche Größe wie Stuttgart, ist aufgrund der schwierigen Finanzlage jedoch nur sehr bedingt vergleichbar, da diese auch wesentliche Auswirkung auf die vorhandene Stellenzahl hat.

Der Erfahrungsaustausch mit der Stadt Düsseldorf hat gezeigt, dass hier schon eher eine vergleichbare Ausgangslage vorliegt. Deshalb wurde bei der weiteren Betrachtung der Schwerpunkt auf die Ergebnisse aus Düsseldorf gelegt. Die Differenz in der Personalausstattung zu Düsseldorf in Höhe von rund 13 Stellen (ohne 3,0 kw-Stellen in Stuttgart) liegt in den Bereichen Techniker/-innen (8,5 Stellen, EG 8/9), Zeichner/-innen (3 Stellen, EG 6) und Sekretariat (1,5 Stellen).


4. Zusammenfassung und Interpretation der Stellenausstattung

Eine detaillierte Betrachtung ergab, dass aufgrund eines höheren Arbeitsaufkommens und unterschiedlicher Rahmenbedingungen sich der Großteil der Stellendifferenz erklären lässt (detaillierte Ausführungen hierzu befinden sich in Punkt 3.3.5 „Zusammenfassung und Interpretation der Stellenausstattung“ des Gutachtens). Um auch künftig die gleiche Qualität liefern zu können, wird empfohlen, die derzeit 4 befristeten Planerstellen fest zu installieren. Im Bereich Zeichner/-innen können hingegen 2 Stellen zur Streichung empfohlen werden.


5. Optimierungspotenziale

Neben der reinen Stellenbetrachtung werden teils aus den Interviews im Rahmen der Ist-Analyse, teils aus dem Erfahrungsaustausch mit den Städten Essen und Düsseldorf nachfolgend dargestellte Ansätze für Optimierungen gesehen:

· Beteiligung/Einbindung der politischen Gremien
· Auslastung der Planungsabteilungen
· Verbesserung der Schnittstelle Baurechtsamt
· Sonstige allgemeine Erkenntnisse

Aufgrund der gutachterlichen Vorgehensweise wurden diese jedoch nicht näher untersucht und finden sich deshalb in den Empfehlungen wieder. Eine ausführliche Beschreibung der Optimierungspotenziale befindet sich unter Punkt 4 „Optimierungspotenziale“ des Gutachtens.


6. Empfehlungen

Die Untersuchung und vor allem der vertiefte Städtevergleich haben gezeigt, dass Stuttgart zwar auf den ersten Blick eine höhere Stellenausstattung in Höhe von rund 13 Stellen in den Planungsabteilungen aufweist, bei differenzierter Betrachtung diese sich jedoch weitestgehend erklären lässt. Neben der reinen Sicht auf die Personalressourcen werden weitere Optimierungsansätze gesehen.

Aus diesen Gründen spricht sich die Verwaltung für folgende Empfehlungen aus:

· Wegfall kw-Vermerke an 4 befristeten Planer-Stellen
Aufgrund der aufgezeigten Situation in Stuttgart und auch im Vergleich mit Düsseldorf erscheint die Stellenausstattung im Bereich Planung/Verfahren bei Wegfall obiger Stellen als unzureichend. In diesem Zuge sollte auch hervorgehoben werden, dass die in Stuttgart gängige Praxis, originäre Aufgaben soweit möglich aus dem Bereich Planung/Verfahren auf Techniker/-innen zu verlagern, zu einer erheblichen Einsparung in den Personalausgaben führt, da diese Berufsgruppe in Entgeltgruppe 8/9 im Gegensatz zu einer/m Planer/-in in Entgeltgruppe 12 beschäftigt wird.

· Streichung 2 Zeichnerstellen
Die reine Zahlenbetrachtung hat ergeben, dass in Stuttgart im Vergleich zu Düsseldorf 2 Zeichnerstellen mehr vorhanden sind. Da auch der Bereich der Techniker/-innen zum Teil zeichnerische Tätigkeiten ausführt, erscheint die Streichung dieser 2 Stellen gerechtfertigt.

· Ablehnung der Schaffungsanträge (1,5 Stellen)
Aufgrund obiger Empfehlungen kann von einer ausgeglichenen Stellenausstattung ausgegangen werden. Weitere Stellenschaffungen können somit nicht unterstützt werden. Vielmehr sollte eine weitere Entlastung des Planungsbereichs über die Untersuchung der Schnittstelle zum Baurechtsamt (s. nachfolgenden Punkt) erreicht werden.

· Vergabe an externe Büros
Eine Vergabe von Planungsleistungen an freie Architektur- und Vermessungsbüros zur Entlastung des Amtes (wie in Antrag Nr. 185/2007 der Freien Wähler vom 13.04.2007 gefordert) findet bisher in Stuttgart wenig statt. Die Zahlen aus dem Städtevergleich sprechen nicht zwingend dafür, die in Stuttgart getätigte Praxis zu verändern. In Stuttgart liegt zudem der Fall vor, dass bei Verfahren für Investoren, die vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung durchgeführt werden, Planungskosten in Höhe von rund 250.000 EUR im Jahr an die Stadt erstattet werden. Würde man den Betrag von 250.000 EUR/Jahr in Stellen umrechnen, so entspräche er rund 4 Stellen (bei einem Durchschnittswert EG 12), die somit von extern refinanziert werden.

Es wird deshalb empfohlen, diese Praxis beizubehalten, da so die Kompetenzen bei der Stadt erhalten bleiben und weiterhin ein flexibler Einsatz des Personals gewährleistet werden kann. Jedoch sollte bei absehbaren oder kurzfristig entstehenden Kapazitätsengpässen eine externe Vergabe einzelner Planungsleistungen angestrebt werden.

· Beauftragung einer Untersuchung der Schnittstelle zum Baurechtsamt
Die Untersuchung hat gezeigt, dass das angedachte Modell des BürgerService Bauens noch nicht vollständig greift. Im laufenden Tagesgeschäft sowie im Blick darauf, dass es sich um eine ämterübergreifende Schnittstelle handelt, wird auch in naher Zukunft keine Verbesserung aus „eigener Kraft“ heraus gesehen. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Evaluation vorzunehmen.

· Durchführung eines internen Benchmark, vor allem hinsichtlich Qualitätssteigerung
Die Untersuchung hat gezeigt, dass die vier Abteilungen personell zum Teil unterschiedlich ausgestattet sind, unterschiedlich arbeiten und auch unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Allein durch die bestehenden vier Abteilungen sind in Stuttgart optimale Voraussetzungen gegeben, um ein internes Benchmark durchzuführen. Im Blick auf eine Qualitätssteigerung durch das Lernen vom Anderen wird empfohlen, das Amt zu beauftragen, ein internes Benchmark durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat StU




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister


Anlagen

Gutachten




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