Protokoll:
Gemeinderat
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
46
1
Verhandlung
Drucksache:
238/2002
GZ:
OB 8110-00
Sitzungstermin:
03/21/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
EBM Dr. Lang
Protokollführung:
Frau Haasis
hr
Betreff:
Neuordnung der Energiebeteiligungen
der Landeshauptstadt Stuttgart
- Verkauf des Geschäftsanteils der SVV
am Stammkapital der TWS -
Anlage der zufließenden Mittel
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 20.03.2002,
nichtöffentlich, Nr. 144
Ergebnis: Vorberatung
Beratungsunterlagen sind die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 14.03.2002, GRDrs 238/2002, sowie der aufgrund des Antrags Nr. 21/2002 der FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion vom 31.01.2002 und der Äußerungen im Verwaltungsausschuss am 20.03.2002 vorgelegte "alternative Beschlussantrag". Des Weiteren liegt vor der Antrag Nr. 105/2002 der Gemeinderatsfraktionen SPD, FDP/DVP und Freie Wähler vom 21.03.2002. Der "alternative Beschlussantrag" sowie die Anträge Nr. 21/2002 und Nr. 105/2002 sind dieser Niederschrift angeheftet.
Die folgenden Ausführungen werden entsprechend der Berichterstattung im Amtsblatt Stuttgart, Nr. 13, vom 28.03.2002 wiedergegeben:
"EBM
Dr. Lang
erläuterte die Vorteile des Verkaufs der TWS. Die Stadt könne mit dem Geld 'langfristig und nachhaltig' Schulden abbauen und eine Neuverschuldung vermeiden. Er verwies auf das Beispiel der bayerischen Landeshauptstadt, die in den nächsten Jahren eine steigende Neuverschuldung erwarte. 'So gesehen sind wir doch in einer komfortablen Lage.' Das Vermögen aus dem Verkauf müsse auch für die nachfolgenden Generationen auf Dauer erhalten bleiben. Es wäre unverantwortlich, 'wenn jetzt nach und nach dieses Geld für alle denkbaren Investitionen und die damit zusammenhängenden Folgekosten vervespert und verpulvert würde'. Die Stadt werde in Spezialfonds Geld im Verhältnis 70 Anteile Renten zu 30 Anteilen Aktien anlegen.
StR
Föll
(CDU) betonte, die zufließenden Mittel dürften nicht angetastet werden, sondern nur zur Schuldentilgung und zum Aufbau von Kapitalanlagen verwendet werden. 'Dann werden wir dank eingesparter Zinsaufwendungen sowie der Renditen wieder polititischen Handlungsspielraum bekommen', so StR Föll. Wenn so verfahren werde, könne bis 2005 die äußere Verschuldung der Stadt auf rund 141 Mio. € sinken, 'dann haben wir einen sehr nachhaltigen und sehr weitgehenden Schuldenabbau geschafft'. Wenn der Erlös jetzt aufgebraucht werde, 'kommt spätestens 2005 das böse Erwachen', wenn kein Geld mehr in den Kassen sei.
'Der Abschied aus der kommunalen Energiepolitik ist ein schmerzhafter Prozess', betonte StR
Kanzleiter
. Dennoch könne die SPD zustimmen, zumal das Vermögen erhalten werde. Er plädierte dafür, nicht zuviel Geld in riskante Spezialfonds zu investieren. Soviel wie möglich sollte für die Schuldentilgung verwendet werden. Durch eingesparte Zinsen gebe es neue Spielräume im städtischen Haushalt. Es sei aber auch sinnvoll, öffentliche Gebäude zu sanieren, denn diese stellten einen Vermögenswert dar. Durch die rechtzeitige Sanierung von Schulen und Kindergärten könne langfristig viel Geld gespart werden. 'Auch so wird Vermögen gesichert.'
'Wir dürfen dieses Geld nicht vervespern', sagte StR
Wölfle
(90/GRÜNE). Er erinnerte daran, dass die Stadt ein ehrgeiziges Klimaschutzkonzept erarbeitet habe, um den Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. OB
Dr. Schuster habe zugesagt, mit einem kommunalen Energiesparprogramm Emissionen und Energieverbrauch zu senken. 'Wir sollten ein solches Programm gemeinsam auflegen. Da wird die Sanierung von städtischen Gebäuden eine Rolle spielen.' Seine Fraktion sei für die Schuldentilgung und für die Refinanzierung der stillen Einlage bei der Landesbank. Allerdings sei sie gegen den Kauf der Grundstücke für Stuttgart 21.
StR
J. Zeeb
(FW) sagte, das Geld müsse zum Wohl dieser und der nächsten Generation angelegt werden. Dazu gehöre die Sanierung öffentlicher Gebäude. Dies werde auch die Wirtschaft stützen und den Wirtschaftsstandort fördern.
StR
Kauderer
(FW) warnte vor dem Risiko 'Spezialfonds'. Er setzte sich für einen geringeren Aktienanteil bei den Spezialfonds ein, und zwar Renten zu Aktien im Verhältnis 80 zu 20.
'Vermögen muss Vermögen bleiben,' sagte StRin
Werwigk-Hertneck
(FDP/DVP). Im übrigen halte sie es für besser, möglichst viele Schulden zu tilgen und die geplante Sonderrücklage auf dem Anlagemarkt möglichst breit zu streuen.
Gegen die Veräußerung angesammelten städtischen Vermögens sprach sich StR
Lieberwirth
(REP) aus. Allerdings sei es sinnvoll, mit einem Teil des Kapitals öffentliche Gebäude zu sanieren.
StR
Deuschle
(PDS) sagte, er sei immer gegen den Verkauf gewesen. Jetzt müsse das Vermögen auf Dauer gesichert werden. Dazu gehöre auch, das Geld nicht in Aktien, sondern in festverzinsliche Anlagen zu investieren.
OB
Dr. Schuster
konstatierte am Schluss der Debatte, für Kindergärten und Schulen sei bei den Haushaltsberatungen einiges an Mitteln bereitgestellt worden. Jetzt das aus dem Verkauf erworbene Geldvermögen anzutasten und dafür zu verwenden, 'wäre der Beginn des ersten Sündenfalls', denn dann nehme man Mittel aus dem Vermögen heraus und nicht aus den Erlösen. Auch für ein von Bündnis 90/DIE GRÜNEN gefordertes kommunales Energiesparprogramm dürfe das Vermögen nicht angetastet werden, sondern nur dessen Ertrag. 'Wenn wir Finanzspielräume haben, ist das ein Thema, das wir dann auch konkret angehen sollten.'"
OB
Dr. Schuster
stellt den Beschlussantrag der GRDrs 238/2002 unter Berücksichtigung des "alternativen Beschussantrags" und der von den Mitgliedern des Gemeinderats gestellten Anträge zur Abstimmung. Er hält fest:
Zu Ziff. 1:
a) der Gemeinderat
beschließt
bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich
wie
in der GRDrs 238/2002
beantragt,
b) der Gemeinderat
beschließt
bei 11 Gegenstimmen mehrheitlich
wie
in der GRDrs 238/2002
beantragt,
c) der Gemeinderat
beschließt
bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich
wie
in der GRDrs 238/2002
beantragt
d) der Gemeinderat
beschließt
bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich
wie
in der GRDrs 238/2002
beantragt.
Zu Ziff. 2:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig in der Fassung des Antrags Nr. 105/2002.
Zu Ziff. 3:
Der Gemeinderat
lehnt
den Antrag Nr. 105/2002 bei 23 Ja-Stimmen mehrheitlich
ab
.
Der Gemeinderat
beschließt
bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich
wie
im "alternativen Beschlussantrag"
beantragt
.
Zu Ziff. 4:
Der Gemeinderat
lehnt
den Antrag von StR Deuschle (PDS), die Mittel anstelle in Spezialfonds festverzinslich anzulegen, bei 1 Ja-Stimme mehrheitlich
ab
.
Der Gemeinderat
beschließt
bei 2 Gegenstimmen und 12 Stimmenthaltungen mehrheitlich
wie
im "alternativen Beschlussantrag"
beantragt
.
Der Gemeinderat
lehnt
den Antrag von StR Kauderer (FW), eine Grundstruktur von 80 : 20 (Renten/Aktien) - anstelle von 70 : 30 - vorzusehen, bei 17 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich
ab
.
Zu Ziff. 5:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich
wie
im "alternativen Beschlussantrag"
beantragt
.
Der Gemeinderat
nimmt
von der ergänzenden Begründung zu diesem Beschlussantrag
Kenntnis
.
Zu
Ziff. 6:
Der Gemeinderat
beschließt wie
in der GRDrs 238/2002
beantragt
.
OB Dr. Schuster stellt abschließend nochmals den modifizierten
Gesamtbeschlussantrag
zur Abstimmung:
1. Die der Landeshauptstadt durch den Verkauf der TWS-GmbH zufließenden Mittel in Höhe von voraussichtlich 1.626 Mio. EUR, davon im Jahr 2002 1.134 Mio. EUR und im Jahr 2003 492 Mio. EUR, werden wie folgt verwendet:
a) rd. 537,0 Mio. EUR
entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 7. Februar 2002 für die Ablösung von zwei Schuldscheindarlehen der LBBW, die zur Refinanzierung der stillen Einlage der LBBW aufgenommen worden sind.
Der Aufwand ist im Vermögenshaushalt bei der Ausgabe-Finanzposition 2.9110.9781.000 VKZ 0040 - Schuldenwirtschaft, außerordentliche Tilgung - zu decken.
Dazu wird bei dieser Ausgabe-Finanzposition eine außerplanmäßige Ausgabe in dieser Höhe zugelassen, die durch Erlöse aus dem Verkauf der TWS-GmbH gedeckt ist.
b) rd. 278,5 Mio. EUR
entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 7. Februar 2002 für die Ablösung der Zwischenfinanzierung eines Kaufpreisanteils für den Erwerb der Grundstücke für Stuttgart 21.
c) rd. 42,2 Mio. EUR
entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 7. Februar 2002 zur Finanzierung des Kaufpreises für den Güterbahnhof Bad Cannstatt.
d) die restlichen rd. 768,3 Mio. EUR
werden entsprechend dem voraussichtlichen Zufluss (2002: 276,3 Mio. EUR, 2003: 492 Mio. EUR) in eine Sonderrücklage eingestellt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge nach Kenntnis der definitiven Belastung aus der Kapitalertragssteuer und dem Vorliegen der genauen Zahlen für die ordentliche und außerordentliche Schuldentilgung und Vorfinanzierung exakt festzulegen und anzupassen.
3. Der Gemeinderat stimmt zu, dass von den Mitteln der Sonderrücklage
350/325 Mio. EUR langfristig und
418,3/443,3 Mio. EUR
kurzfristig als Geschäft der laufenden Verwaltung so angelegt werden, dass die Mittel zur Vermeidung von Kreditaufnahmen in den Jahren ab 2002 und zur Ablösung von 100/125 Mio. EUR Darlehensverpflichtungen in der Form von inneren Darlehen in Anspruch genommen werden können.
4. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die langfristige Anlage der Mittel der Sonderrücklage in Höhe von 350/325 Mio. EUR und der bei der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) verbleibenden 550 Mio. EUR in der Form von Spezialfonds bei verschiedenen Geldinstituten vorgenommen wird.
Bis zur Auskehrung der Mittel der Kapitalherabsetzung von der SVV an die Landeshauptstadt werden alle Spezialfonds bei der SVV geführt.
5. Vom ordentlichen Tilgungsverlauf der bestehenden Kredite im Stadthaushalt in den Jahren 2002 bis 2005 wird Kenntnis genommen. Von den in den Jahren 2002 bis 2005 zur Zinsanpassung heranstehenden Darlehen sind 100/125 Mio. EUR durch innere Darlehen abzulösen. Es ist anzustreben, die restlichen 46,4/21,4 Mio. EUR durch die Verwendung von Verbesserungen beim Haushaltsvollzug ebenfalls außerordentlich zu tilgen.
6. Vom Personalbedarf in Höhe einer halben Stelle für die Abwicklung und Betreuung der kurz- und langfristigen Geldanlagen bei der Stadtkämmerei (Allgemeine Abteilung, Finanzmanagement) wird Kenntnis genommen.
OB Dr. Schuster stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich
wie beantragt
.