Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St/ 61-3kle/rd
GRDrs 461/2001
Stuttgart,
05/09/2001



Flächennutzungsplan 2010 der Landeshauptstadt Stuttgart
hier: erneuter Feststellungsbeschluss für die M-Fläche Roßbachstraße in Stuttgart-Weilimdorf




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
22.05.2001
26.06.2001
28.06.2001



Beschlußantrag:

1. Vom Ergebnis der beiden öffentlichen Auslegungen der Entwürfe für eine bestehende und geplante M-Fläche an der Roßbachstraße (Stand: 01.10.1998) sowie der auf den Bestand reduzierten M-Fläche (Stand: 11.04.2000) wird Kenntnis genommen.

2. Der Beschluss des Gemeinderats im Ergänzungsverfahren am 1. Februar 2001 zur reduzierten Darstellung einer M-Fläche (0,7 ha) an der Roßbachstraße in Stuttgart-Weilimdorf wird aufgehoben.

3. Die im FNP-Hauptverfahren öffentlich ausgelegte M-Fläche, einschließlich der östlich angrenzenden geplanten Dreiecksfläche (0,8 ha, Planfassung Auslegungsbeschluss 01.10.1998), ist dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorzulegen.


Begründung:


Die Entwicklungserfordernisse des auf den Grundstücken Roßbachstraße 37 und 38 in Stuttgart-Weilimdorf ansässigen Betriebes haben sich seit dem Feststellungsbeschluss zum FNP 2010 am 01.07.1999 erheblich geändert. Aufgrund des deutlich gestiegenen Raumbedarfs der dort ansässigen Firma wird vorgeschlagen, die bereits vom 20.11.1998 - 21.12.1998 öffentlich ausgelegte Planfassung weiterzuverfolgen und dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorzulegen. Durch das an die bestehende M-Fläche angrenzende geplante M-Dreieck an der östlichen Grundstücksgrenze können der Firma betrieblich notwendige Erweiterungsmöglichkeiten eröffnet werden. Wegen des nördlich und östlich angrenzenden Landschaftsschutzgebietes der Reisachmulde sowie dem südlich angrenzenden kleinteiligen Wohngebiet sind bei der Konkretisierung der Planung im späteren Bebauungsplan oder VEP die unten stehenden Randbedingungen zu beachten. Die veränderte Plandarstellung soll auch dazu beitragen, dass die in der Mitte der Reisachmulde beidseits der Roßbachstraße liegenden voll versiegelten Parkierungsflächen beseitigt werden können.

Bei der ersten öffentlichen Auslegung Ende 1998 war in dieser gemischten Baufläche ein Wohnbauprojekt vorgesehen. Aufgrund der Anregungen aus dem nördlich benachbarten Industriegebiet Weilimdorf-Nord konnte wegen möglicher Immissionsschutzprobleme dieses Wohnprojekt nicht weitergeführt werden, was zu einem Antrag aus der Mitte des Gemeinderats geführt hat, die geplante Bauflächenerweiterung wieder zurückzunehmen.

Wenn nun die Baufläche wieder um ca. 0,1 ha erweitert werden soll, sind bei der weiteren Projektentwicklung folgende Randbedingungen zu beachten:

- Einhaltung der notwendigen Abstände zum renaturierten Lindenbach auf Grundstück Roßbachstraße 37.
- Die Abgrenzung der Baufläche des FNP im östlichen Dreieck darf nicht überschritten werden.
- Die Höhenentwicklung eines geplanten Gebäudes im östlichen Dreieck (Roßbachstraße 38A) muss wegen der städtebaulichen Wirkung in Bezug auf die angrenzende kleinteilige Wohnbebauung sowie auf die tiefer liegende Grünfläche der Reisachmulde in Varianten überprüft werden.
- Als eine Ausgleichsmaßnahme für die Ausdehnung der Bauflächen in die LE-Fläche sind die vorhandenen, voll versiegelten Parkierungsanlagen zu renaturieren und die bisher geplanten und außerhalb der Baufläche ebenfalls ausgleichspflichtigen, offenen Stellplätze im Landschaftsschutzgebiet Reisachmulde zu reduzieren.

Damit soll auch erreicht werden, dass kein neues, aufwendiges Änderungsverfahren zur Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes erforderlich wird und die von der Stadt auf der Westseite des Lindenbachs getätigten Investitionen bei der Beseitigung von Lagerplatzflächen und der Renaturierung des Lindenbachs auf der Ostseite in der Reisachmulde ökologisch wirksam fortgesetzt werden können.

Mit dieser FNP-Darstellung sind die Grenzen der baulichen Entwicklung für den Bereich Roßbachstraße 37/38 und der angrenzenden Reisachmulde definiert. Weitergehende Entwicklungspotenziale können ggf. im Rahmen der Untersuchung “Nachhaltiges Bauflächenmanagement” im Nahbereich Weilimdorf-Nord aufgezeigt werden.

Keine FNP-bedingten Auswirkungen für die Stadt

Beteiligte Stellen

Bezirksbeirat Weilimdorf

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine





Anlagen



1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung vom 20.11.1998 bis 21.12.1998 (M-Fläche Bestand und geplantes Dreieck
2. Änderungsbeschluss UTA 18.05.1999 (Reduzierung auf M-Fläche - Bestand)
3. Ergebnis öffentliche Auslegung Ergänzungsverfahren 02.05.2000 - 09.06.2000 (M-Fläche Bestand) siehe Dateianhang