Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1109/2004
GZ:
OB 0025-02
Sitzungstermin: 16.12.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Verwaltungsreform Land / Kommunen
- Umsetzung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes

Vorgang:
Verwaltungsausschuss vom 15.12.2004, nichtöffentlich, Nr. 535

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 03.12.2004, GRDrs 1109/2004, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht zur Umsetzung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes (Anlage 1) wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Den im Zuge des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes einzurichtenden Haushaltsunterabschnitten mit den jeweils dort ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben sowie den angebrachten Haushaltsvermerken (Anlagen 2.1 – 2.11) wird zugestimmt.
3. Den zu übernehmenden staatlichen Waldarbeitern werden weiterhin die bisher beim Land üblichen Erstattungen und Entschädigungen (für die Benutzung eigener Maschinen, Geräte, Arbeits- und Schutzkleider sowie Wegegeld) gewährt.

4. Der Übertragung der Zuständigkeit gemäß den §§ 51 und 53 b StrG i.d.F. des VRG auf die Landkreise Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen und den Rems-Murr-Kreis für die betriebliche Unterhaltung der bis zum 31.12.2004 vom Land betreuten Bundes- und Landesstraßen wird zugestimmt (Anlage 5). Sofern einzelne Zuständigkeitsübertragungen nicht oder nicht für alle Streckenabschnitte zustande kommen, wird die Verwaltung ermächtigt, mit den jeweiligen Kreisen Vereinbarungen über die Wahrnehmung von Aufgaben der Straßenbauverwaltung abzuschließen.

5. Der Vereinbarung mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) über die Weitergeltung der Zuständigkeit der VBL für die im Zuge des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes zum 01.01.2005 zur Landeshauptstadt übertretenden Arbeitnehmer (Anlage 6) wird zugestimmt.

6. Der Erklärung über den Beitritt zur Vereinbarung bezüglich der Übernahme der Mitarbeiter/innen der Landeswohlfahrtsverbände wird zugestimmt. (Anlage 7).

7. Die Stellen für die vom Land und vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern zu übernehmenden Beschäftigten werden im Stellenplan 2006 ausgewiesen. Die im Jahr 2005 erforderlichen Stellen werden im Vorgriff auf den Stellenplan 2006 durch eine gesonderte Vorlage (GRDrs 987/2004) geschaffen.

OB Dr. Schuster verweist auf die umfangreiche Vorlage sowie auf die ausführliche Vorberatung im Verwaltungsausschuss.


Da keine Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt.