Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
256
9
Verhandlung
Drucksache:
781/2005
GZ:
KBS
Sitzungstermin:
27.10.2005
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
fr
Betreff:
Festsetzung von Gebühren und Entgelten in
Einrichtungen des Kulturamts
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 26.10.2005, öffentlich, Nr. 428
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 13.10.2005, GRDrs 781/2005, mit folgendem
Beschlussantrag:
1) Die Entgelte für Veranstaltungen des Museumspädagogischen Dienstes werden ab 1. Januar 2006 entsprechend
Anlage 1 (Ziffer 1)
von bisher pauschalen auf künftig teilnehmerabhängige Beträge umgestellt.
2) Die Benutzungsordnung für das Carl-Zeiss-Planetarium Stuttgart wird ab 1. Januar 2006 entsprechend
Anlage 2
geändert.
3) a) Die Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule wird ab 1. August 2006 entsprechend
Anlage 3
geändert.
b) Die Leitung der Stuttgarter Musikschule wird ermächtigt, in besonderen Fällen auf die Erhebung von Eintrittsgeldern bei ihren Veranstaltungen zu verzichten.
4) Die Gebührenordnung für die Stadtbücherei der Landeshauptstadt Stuttgart wird ab 1. Januar 2007 entsprechend
Anlage 4
geändert.
Seine Gruppe, so StR
Dr. Schlierer
(REP), lehne angemessene Gebührenerhöhungen nicht in jedem Fall ab, sie könne jedoch der Ziffer 3 a des Beschlussantrags - der Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule - nicht zustimmen. Es bestehe ein Stück weit Nachholbedarf bei der frühen Heranführung von Kindern an die Musik. Mit den schrittweisen Gebührenerhöhungen werde dieses Ziel jedoch nicht gefördert. In einer Zeit, in der viel über Zukunftschancen, über Bildung und Bildungsförderung gesprochen werde, müsste es eigentlich ein Anliegen sein, gerade in diesen Bereichen die Familien möglichst wenig zusätzlich zu belasten.
StRin
Küstler
(DIE LINKE.PDS) führt aus, dass laut Vorlage für den Besuch der Musikschule die Ermäßigungssätze für Inhaber einer Familiencard oder Bonuscard beibehalten werden sollen. Da diese allerdings prozentual benannt sind, bedeute das auch für diesen Personenkreis eine Preiserhöhung. Insbesondere bei Inhabern der Bonuscard sollte man das weitere Mitansteigen verhindern, weil die Regelsätze ihrer Einkünfte nicht erhöht werden. Sie beantrage daher, den jeweiligen Gebührenanteil für Inhaber der Familiencard und der Bonuscard auf dem gegenwärtigen Stand festzuschreiben.
EBM
Föll
weist darauf hin, dass es aufgrund der doch beachtlichen Ermäßigung um 90 % den Inhabern der Bonuscard auch nach der Gebührenerhöhung möglich sein müsste, die Musikschule zu besuchen.
Der Vorsitzende stellt den oben genannten
Antrag von StRin Küstler
zur Abstimmung und hält fest:
Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich
abgelehnt
.
Danach wird über den
Beschlussantrag der GRDrs 781/2005
abgestimmt.
Der Vorsitzende stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 3 Enthaltungen mehrheitlich
wie beantragt
.