Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
117
9
Verhandlung
Drucksache:
349/2006
GZ:
StU
Sitzungstermin:
14.06.2006
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
hr
Betreff:
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Gäublick im Stadtbezirk Weilimdorf (Weil 208)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.06.2006, nicht öffentlich, Nr. 278
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 24.05.2006, GRDrs 349/2006, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Gäublick im Stadtbezirk Weilimdorf (Weil 208) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 15.06.2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 2) dargestellt.
Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 15.06.2005/02.05.2006
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
StR
Rockenbauch
(SÖS) erklärt, er werde auch hier - wie schon bei den Tagesordnungspunkten 5 und 6 - wegen der Eingriffe in den Naturhaushalt den Antrag ablehnen. StRin
Küstler
(DIE LINKE.PDS) gibt zu Protokoll, dass sie ebenfalls gegen die Vorlage stimmen werde.
Seine Gruppe, so StR
Lieberwirth
(REP), werde dem Bebauungsplan nicht zustimmen, da sie hier einen erheblichen Eingriff in die Natur sehe.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 14 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich
wie beantragt.