Protokoll:

Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
144
1
VerhandlungDrucksache:
541/2005
GZ:
OB 0330-06
Sitzungstermin: 07.07.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Murawski
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Neubesetzung beschließender und beratender
Ausschüsse des Gemeinderats und Veränderungen
in sonstigen Gremien aus Anlass des Nachrückens
von Herrn Fred-Jürgen Stradinger (CDU) in den
Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 06.07.2005, nichtöffentlich, Nr. 270

Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Änderung im Sportausschuss


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 01.07.2005, GRDrs 541/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die in den Anlagen 1 bis 4 dargestellten Ausschüsse, Beiräte und sonstigen Gremien werden neu besetzt.

2. Die personelle Besetzung ergibt sich

a) für die beschließenden Ausschüsse - im Falle einer Einigung zwischen den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen - entsprechend Anlage 1,

b) für die beratenden Ausschüsse entsprechend der Anlage 2,

c) für die vom Gemeinderat gebildeten Beiräte und sonstigen Gremien gemäß Anlage 3.

d) In den in Anlage 4 aufgeführten weiteren Gremien werden die dort genannten personellen Veränderungen beschlossen.


StRin Küstler (PDS) betont, sie wolle keine schriftliche Wahl zur Neubesetzung der Ausschüsse dadurch erzwingen, dass sie gegen die Vorlage stimmt, sich enthält oder einen Gegenvorschlag vorlegt. Sie missbillige es aber ausdrücklich, dass die Fraktionen, die ihre Zustimmung erwarten würden, sie über ihren Besetzungsvorschlag weder vorab informieren noch mit ihr darüber sprechen.

StR Dr. Schlierer (REP) erklärt, er werde die einfachere Wahlform ermöglichen, indem er während der Abstimmung nicht anwesend sein werde, wolle das aber nicht als Zustimmung zur Vorlage gewertet wissen.

BM Murawski informiert, dass es bei der Beschlussfassung über die beratenden Ausschüsse und Beiräte sowie die Entsendung von Stadträten in sonstige Gremien genügen würde, wenn der von allen Fraktionen getragene gemeinsame Wahlvorschlag die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erzielt. Daher könne über die Ziffern 2 b, c und d des Beschlussantrags der GRDrs 541/2005 offen durch Handaufheben abgestimmt werden. OB Dr. Schuster besitze kein Stimmrecht.

BM Murawski weist darauf hin, dass StR Stradinger (CDU) - wie im Verwaltungsausschuss klargestellt - dem Sportausschuss weiterhin auch als sachkundiger Einwohner angehören soll, und stellt mit dieser Änderung die Ziffern 2 b, c und d des Beschlussantrags zur Abstimmung. Er hält fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.


Über die Neubesetzung von beschließenden Ausschüssen, so BM Murawski weiter, könne nur dann offen abgestimmt werden, wenn eine Einigung, also ein einstimmiger Beschluss ohne Enthaltungen, erreicht werden kann. Das von StR Dr. Schlierer angekündigte Verhalten, nämlich den Sitzungsraum während der Abstimmung zu verlassen, sei eine mögliche Alternative, weil damit eine einstimmige Beschlussfassung ermöglicht würde. BM Murawski fragt, ob eine Gruppierung gedenke, mit Nein zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten.

StR Rockenbauch (SÖS) hält es zwar für demokratisch, dass es Mehrheiten im Gemeinderat gibt, bei denen die Einzelstadträte überstimmt werden. Dass aber in den beschließenden Ausschüssen die Einzelstadträte grundsätzlich nicht mit abstimmen können, halte er nicht für demokratisch richtig. Er kritisiere das Verfahren im Stuttgarter Gemeinderat, die Einzelstadträte eigentlich davon ausschließen, ihr Mandat wahrzunehmen, und werde den Sitzungsraum verlassen.

Da auch StRin Küstler zusagt, weder mit Nein zu stimmen noch sich der Stimme zu enthalten, stellt BM Murawski fest, dass somit offen abgestimmt werden könne. Nach § 10 DVO GemO zu § 40 GemO müsse der Gemeinderat über die Zulassung der Wahlvorschläge (siehe Anlage 1 zur GRDrs 541/2005) entscheiden.

Für die Wahl des Verwaltungsausschusses liegen vor:

- der gemeinsame Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, der Fraktion der Freien Wähler und der FDP-Fraktion

- der gemeinsame Wahlvorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Für die Wahl des Jugendhilfeausschusses liegen vor:

- der gemeinsame Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, der Fraktion der Freien Wähler und der FDP-Fraktion

- der gemeinsame Wahlvorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

- der Wahlvorschlag für die stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Gemeinderat angehören.

BM Murawski stellt fest, dass der Gemeinderat die Wahlvorschläge ohne Gegenstimmen und Enthaltungen zur Kenntnis genommen hat.


Abgestimmt wird nun über die Ziffer 2 a des Beschlussantrags. BM Murawski hält fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.


Die GRDrs 541/2005 ist somit einschließlich der Änderung im Sportausschuss einstimmig beschlossen worden.