Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
128
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VerhandlungDrucksache:
367/2005
GZ:
St
Sitzungstermin: 23.06.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: A. Änderung Nr. 14 des FNP 2010 in S-Möhringen ....

B. Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschrif-
ten Hengstäcker-Süd ... (vollst. Betreff siehe unten)

Da aus technischen Gründen der Betreff nicht in ganzer Länge im oberen Feld wiedergegeben werden kann, wird er hier vollständig aufgeführt:

Betreff: A. Änderung Nr. 14 des FNP 2010 in S-Möhringen,
Bereich Hengstäcker/Obere Wettmannstadt
Parallelverfahren § 8 (3) BauGB
B. Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften
Hengstäcker-Süd (Freie Ev. Schule) Mö 208
Satzungsbeschluss § 10 BauGB und § 74 LBO mit Anregungen
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Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.06.2005, nichtöffentlich, Nr. 291

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.06.2005, nichtöffentlich, Nr. 310

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 10.05.2005, GRDrs 367/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

Zu A.:

1. Vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Trägerbeteiligung wird Kenntnis genommen.

2. Die Änderung Nr. 14 des Flächennutzungsplans 2010 in Stuttgart Möhringen, Bereich Hengstäcker / Obere Wettmannstadt wird festgestellt.

Zu B.:

1. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Hengstäcker-Süd (Freie Evangelische Schule) im Stadtbezirk Möhringen (Mö 208) wird in der Fassung des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 15. September 2004 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.

2. Es wird festgestellt, dass die Anregungen der Beteiligten (Namensliste siehe Anlage 4) nicht berücksichtigt werden können.

Es gilt die Begründung vom 15. September 2004 / 26. April 2005.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


BM Hahn teilt mit, dass in den Anregungen zum Bebauungsplan vorgetragen wurde, man befürchte Schleichverkehr durch das Wohngebiet. Diese Bedenken seien jedoch nicht gerechtfertigt, da die Haupterschließung grundsätzlich über die Nord-Süd-Straße erfolgen soll; andere Zufahrten seien Nebenerschließungen und nicht vorgesehen. Sollte sich eine derartige Fehlentwicklung ergeben, würde sich die Verwaltung des Problems annehmen.

OB Dr. Schuster stellt fest: