Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
128
12
Verhandlung
Drucksache:
367/2005
GZ:
St
Sitzungstermin:
23.06.2005
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
BM Hahn
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
A. Änderung Nr. 14 des FNP 2010 in S-Möhringen ....
B. Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschrif-
ten Hengstäcker-Süd ... (vollst. Betreff siehe unten)
Da aus technischen Gründen der Betreff nicht in ganzer Länge im oberen Feld wiedergegeben werden kann, wird er hier vollständig aufgeführt:
Betreff: A. Änderung Nr. 14 des FNP 2010 in S-Möhringen,
Bereich Hengstäcker/Obere Wettmannstadt
Parallelverfahren § 8 (3) BauGB
B. Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften
Hengstäcker-Süd (Freie Ev. Schule) Mö 208
Satzungsbeschluss § 10 BauGB und § 74 LBO mit Anregungen
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Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.06.2005, nichtöffentlich, Nr. 291
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.06.2005, nichtöffentlich, Nr. 310
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 10.05.2005, GRDrs 367/2005, mit folgendem
Beschlussantrag:
Zu A.:
1. Vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Trägerbeteiligung wird Kenntnis genommen.
2. Die Änderung Nr. 14 des Flächennutzungsplans 2010 in Stuttgart Möhringen, Bereich Hengstäcker / Obere Wettmannstadt wird festgestellt.
Maßgebend ist der Übersichtsplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom Mai 2002 (Anlage 1).
Zu B.:
1. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Hengstäcker-Süd (Freie Evangelische Schule) im Stadtbezirk Möhringen (Mö 208) wird in der Fassung des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 15. September 2004 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
2. Es wird festgestellt, dass die Anregungen der Beteiligten (Namensliste siehe Anlage 4) nicht berücksichtigt werden können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 10.000 auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 7) dargestellt.
Es gilt die Begründung vom 15. September 2004 / 26. April 2005.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
BM
Hahn
teilt mit, dass in den Anregungen zum Bebauungsplan vorgetragen wurde, man befürchte Schleichverkehr durch das Wohngebiet. Diese Bedenken seien jedoch nicht gerechtfertigt, da die Haupterschließung grundsätzlich über die Nord-Süd-Straße erfolgen soll; andere Zufahrten seien Nebenerschließungen und nicht vorgesehen. Sollte sich eine derartige Fehlentwicklung ergeben, würde sich die Verwaltung des Problems annehmen.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 14 Nein-Stimmen mehrheitlich
wie beantragt.