Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 423/2009
Stuttgart,
10/26/2009



Stuttgarter Straßenbahnen AG
Verbindliche Erklärung der Landeshauptstadt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.11.2009
05.11.2009



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stimmt der beigefügten verbindlichen Erklärung zur Ergänzung und Verlängerung der verbindlichen Zusage der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) gegenüber der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) vom 20. Juni 2002 zu.


Begründung:


Die Landeshauptstadt ist als Aufgabenträger im Rahmen der Daseinsvorsorge verantwortlich für eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Diese Aufgabe wurde seit vielen Jahrzehnten der SSB als eigenes kommunales Verkehrsunternehmen übertragen.

In einer verbindlichen Zusage hat sich der Gemeinderat der Landeshauptstadt am 20. Juni 2002 verpflichtet, bis zum 31.12.2009 die Verkehrsleistungen der SSB nicht auszuschreiben und keine Anteile der SSB mit dem Ziel die Bindung an das Verbandsrecht des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg (KAV BW) zu lösen, zu veräußern (GRDrs 527/2002). Voraussetzung dieser verbindlichen Zusage war die Einführung eines neuen, leistungsorientierten Tarifvertrages bei der SSB, die Verlängerung und Flexibilisierung der Arbeitszeit für alle Mitarbeiter, die Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit und die nachhaltige Absenkung des Ausgleichsbedarf durch Einhaltung eines definierten Restrukturierungsplanes.

Durch die Einführung des Spartentarifvertrags TV N (BW) und weitere umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen ist es im Laufe der letzten Jahre gelungen, den Verlust der SSB abzusenken und die Wettbewerbsfähigkeit der SSB herzustellen.

Von Seiten der SSB besteht der Wunsch, diese verbindliche Zusage über das Jahr 2009 hinaus zu verlängern und den aktuellen Gegebenheiten und Erfordernissen anzupassen. Die Landeshauptstadt ihrerseits kann durch eine neue Vereinbarung den Beschäftigten der SSB, die mit ihrer Bereitschaft zur Restrukturierung maßgeblich zur Verbesserung beigetragen haben, für die nächsten Jahre ein positives Signal geben. Wegen ihrer knappen finanziellen Ressourcen hat die Landeshauptstadt auch weiterhin ein erhebliches eigenes Interesse, den finanziellen Ausgleich an die SSB so gering wie möglich zu halten. Durch die Verlängerung und Ergänzung der verbindlichen Zusage aus dem Jahr 2002 bleibt die SSB mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen mit Straßenbahnen und Bussen betraut.

Die aufgrund der Rechtssprechung im Altmark-Trans-Urteil zu beachtenden Vorgaben bleiben dabei weiterhin maßgeblich. Die maximal mögliche Ausgleichshöhe für das jeweilige Jahr wird durch den verabschiedeten Wirtschaftsplan festgelegt. Die entsprechenden Passagen werden im Amtsblatt der Landeshauptstadt veröffentlicht. Nach Ablauf des Geschäftsjahres weist die SSB jeweils anhand einer Bestätigung des Wirtschaftsprüfers nach, dass durch den Verlustausgleich keine finanzielle Überkompensation für die Wahrnehmung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen eingetreten ist. Als Nachweis, dass die bei der SSB zugrunde liegenden Kosten nicht über denen eines durchschnittlichen, gut geführten Unternehmens liegen, lässt die SSB ihre Kostenstrukturen durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen prüfen und legt das Ergebnis der LHS vor.

Die Verlängerung der verbindlichen Zusage erfolgt bis zum 31.12.2018, sofern nicht Einzelpflichten aus dieser Erklärung aus zwingenden Gründen (z.B. Gesetz, Rechtssprechung, Weisung) für die Landeshauptstadt bereits zu einem früheren Zeitpunkt nicht mehr erfüllbar oder finanzierbar sind.

Am 3.Dezember 2009 tritt die neue ÖPNV-VO 1370/2007 der Europäischen Union in Kraft. Zweck der Verordnung ist es, festzulegen, wie die zuständigen Behörden unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des ÖPNV tätig werden können. Die Möglichkeit einer Direktvergabe wurde dabei vom europäischen Verordnungsgeber auch für die Zukunft ermöglicht und abgesichert. Für einen Übergangszeitraum bis 2019 sind Bestandsschutzregelungen für bestehende Betrauungen vorgesehen, die im Falle der SSB genutzt werden können. Der nationale Rechtsrahmen ist bislang noch nicht an dieses unmittelbar geltende EU-Recht angepasst.

Aus heutiger Sicht wird es weiterhin möglich sein, dass die SSB auch in der weiteren Zukunft die Verkehrsleistungen in und mit Bezug zu Stuttgart erbringen kann.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



2 Anlagen


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