Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
29
2
Verhandlung
Drucksache:
59/2001
GZ:
St 6122-3
Sitzungstermin:
02/15/2001
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
der Vorsitzende
Protokollführung:
Frau Haasis
kr
Betreff:
Sanierung Stuttgart 21 - Teilgebiet C 1
Innerer Nordbahnhof und Randgebiete -
Satzung über die förmliche Festlegung eines
Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 30.01.2001,
nichtöffentlich, Nr. 33
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.02.2001,
nichtöffentlich, Nr. 45
Verwaltungsausschuss vom 14.02.2001,
nichtöffentlich, Nr. 66
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 17.01.2001, GRDrs 59/2001 mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Neufassung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141), und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt S. 582) in seiner Sitzung am ....... folgende Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebietes Stuttgart 21 - Teilgebiet C 1 Innerer Nordbahnhof und Randgebiete - beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebietes
Im Stadtbezirk Stuttgart - Nord wird das Gebiet, das im Wesentlichen abgegrenzt wird
im Süden durch
die nördliche Begrenzung des Grundstücks Nordbahnhofstraße 31 (Flste. 9388/2 und 9378/2), davon ausgehend die westlichen Begrenzungen der Grundstücke Nordbahnhofstraße 31 - 25 (Flste. 9378/2 und 9388/1) und des Grundstücks Friedrichstraße 14 (Flst. 9337), die südliche Begrenzung des Flst. 9378/3, den Israelitischen Friedhof und den Pragfriedhof bis zur Heilbronner Straße;
im Westen durch
die östliche Begrenzung der Heilbronner Straße verlängert bis zur südlichen Begrenzung des Grundstücks Presselstraße 4 und 6 (Flst. 9382/1), davon ausgehend die westliche Begrenzung der Gäubahntrasse (Flst. 9269) bis zur nördlichen Begrenzung des Grundstücks Presselstraße 16 (Flst. 9382/5), an dieser entlang bis zur westlichen Begrenzung der Presselstraße, diese entlang bis zur Höhe der nördlichen Begrenzung des Grundstücks Presselstraße 29 (Flst. 11671/9);
im Norden
durch die nördliche Begrenzung des Grundstücks Presselstraße 29 (Flst. 11671/9), die westliche Begrenzung der Gäubahntrasse (Flst. 9269) bis zur nördlichen Begrenzung des Grundstücks Presselstraße 23/3 (Flst. 11671/5), von dort die Verbindung zum westlichen Damm der Gäubahnbrücke (Flst. 9269), diesen entlang bis zur südlichen Seite der Gäubahnbrücke ohne das Brückenbauwerk, von dort die südliche Begrenzung der Gäubahntrasse (Flst. 9269) bis zur Nordbahnhofstraße (Flst. 9251), die westliche Begrenzung der Nordbahnhofstraße (Flst. 9251) bis zur Höhe der Ehmannstraße, von dort bis zur östlichen Begrenzung der Nordbahnhofstraße (Flst. 9251) ohne die Brückenkörper über der Nordbahnhofstraße;
im Osten durch
die östliche Begrenzung der Nordbahnhofstraße bis zur Höhe der nördlichen Begrenzung des Grundstücks Nordbahnhofstraße 31 (Flst. 9388/2)
ohne
das Grundstück Nordbahnhofstraße 61-67/Eckartstraße 55-59 (Flst. 9395/8)
als Sanierungsgebiet
Stuttgart 21 - Teilgebiet C 1 Innerer Nordbahnhof und Randgebiete -
förmlich festgelegt. Maßgebend ist der Lageplan des Amtes für Stadterneuerung vom 10. Mai 2000 im Maßstab 1:1000. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden keine Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
2 Pläne und 1 Luftbild zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Schuster
berichtet über die zwischen Bund und Land erzielte Einigung zur Finanzierung von Stuttgart 21 und kündigt zur nächsten Sitzung des Gemeinderats eine entsprechende Beschlussvorlage an. Der Wortlaut seiner Ausführungen sowie die Stellungnahmen von StR
Barg
(CDU), StR
Prof. Dr. Kußmaul
(SPD), StR
Wölfle
(90/GRÜNE), StR
J. Zeeb
(FW), StR
R. Zeeb
(F.D.P./DVP) und StR
Joos
(REP) werden in der Niederschrift Nr. 30/2001 wiedergegeben.
OB
Dr. Schuster
stellt abschließend fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie
in der GRDrs 59/2001
beantragt.