Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 873/2006
Stuttgart,
02/01/2007



Berufsschulzentrum für Gesundheit, Pflege u. Hauswirtschaft
- Einrichtungsbeschlüsse nach § 30 SchulG
- Vorprojektbeschluss
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ein PPP-Modell
- Weiterführung der Planung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
13.02.2007
14.02.2007
15.02.2007



Beschlußantrag:

1. Der Einrichtung einer neuen beruflichen Schule für Gesundheit und Pflege sowie der Zusammenführung der Hedwig-Dohm-Schule und der Hauswirtschaftlichen Schule Stuttgart-Ost zu einer neuen Hauswirtschaftlichen Schule wird zugestimmt. Die bisherigen Bildungsgänge der Gewerblichen Schule Im Hoppenlau und der Kerschensteinerschule sowie der Hedwig-Dohm-Schule und der Hauswirtschaftlichen Schule Stuttgart-Ost werden unter oben genannter Maßgabe neu strukturiert. Diese Neustrukturierung wird wirksam mit der Inbetriebnahme der beiden neuen Schulen.

2. Im Einzelnen wird folgender schulorganisatorischer Zuordnung zugestimmt:

a. Schule für Gesundheit und Pflege bestehend aus:
Berufsschule (Teilzeit - TZ) im Berufsfeld Gesundheit, Ausbildungsberufe Medizinische Fachangestellte, Tiermedizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte, Zahntechniker (alle bisher Hoppenlau), Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (bisher Kerschensteinerschule)
Jungarbeiter/innen und Schüler/innen ohne Ausbildungsvertrag (TZ) (bisher HW Ost)

Berufsvorbereitungsjahr bzw. Nachfolgeschulart (Vollzeit - VZ) (bisher Hoppenlau und HW Ost)
einjähriges Berufskolleg zur Fachhochschulreife führend – einzügig (VZ) (bisher HW Ost)
einjähriges duales Berufskolleg Soziales (TZ) (bisher HW-Ost)
zweijährige Berufsfachschule Gesundheit und Pflege zur Fachhochschulreife führend – zweizügig (VZ) (bisher HW Ost)
einjährige Berufsfachschule für Sozialpflege (TZ) (bisher HW-Ost)
Fachschule für Zahntechnik / Meister – einzügig (VZ) (bisher Hoppenlau)


b. Neue Hauswirtschaftliche Schule bestehend aus: Berufsschule (TZ) im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft, Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in (bisher HW Ost)
Sonderberufsschule im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft (TZ) – Ausbildungsberuf Hauswirtschaftshelfer (bisher HW Ost)
Jungarbeiter/innen und Schüler/innen ohne Ausbildungsvertrag (TZ) (bisher HW Ost)

Berufsvorbereitungsjahr bzw. Nachfolgeschulart (VZ) (bisher HW Ost und H.-Dohm-Schule)
einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft – einzügig (VZ) (bisher HW Ost)
zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege – einzügig (VZ) (bisher H.-Dohm-Schule)
zweijährige Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Sozialpädagogik - zweizügig (VZ) (bisher H.-Dohm-Schule)
einjähriges Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft I - zweizügig (VZ) (bisher H.-Dohm-Schule)
zweijähriges Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft II - zweizügig (VZ) (bisher H.-Dohm-Schule)
Ernährungswissenschaftliches Gymnasium – derzeit zweizügig und später bei entsprechender Bedarfslage ggf. dreizügig (VZ) (bisher H.-Dohm-Schule)
Fachschule für Organisation und Führung - einzügig - (TZ) (bisher H.-Dohm-Schule)
Fachschule für Management in der Hauswirtschaft - einzügig - (TZ) (bisher H.-Dohm-Schule)


c. Gewerbliche Schule Im Hoppenlau bestehend aus:

Berufsschule (TZ) im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft einschließlich HOGA (bisher teilweise HW Ost), im Berufsfeld Körperpflege mit Landesfachklassen für Kosmetikerinnen (bisher bereits Hoppenlau)
Sonderberufsschule (TZ) im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft, Ausbildungsberuf Beikoch/-köchin (bisher HW Ost)
zweijährige Berufsfachschule in Kooperation mit betriebl. Ausbildungsstätten Berufsfeld Nahrung (TZ) (bisher bereits Hoppenlau)

Berufsvorbereitungsjahr bzw. Nachfolgeschulart (VZ) (bisher HW Ost und Hoppenlau)
einjährige Berufsfachschule Körperpflege – einzügig (VZ) (bisher bereits Hoppenlau)
Fachschule für Konditoren (Meisterschule) – einzügig (VZ); Fachschule für Müller (Meisterschule) – einzügig (VZ); Fachschule für Verkaufsleiter/innen im Nahrungsmittelhandwerk (VZ); Fachschule für Fleischer (Meisterschule) (VZ) (alle bisher bereits Hoppenlau)

3. Der Neueinrichtung folgender Schularten wird zugestimmt:
4. Den Raumprogrammen für den Neubau der Schule für Gesundheit und Pflege mit einer Gesamtprogrammfläche von 6.913 m² sowie der neuen Hauswirtschaftlichen Schule mit einer Gesamtprogrammfläche von 7.158 m² wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Wege der konkreten baulichen Planungen die Realisierung von Synergien mit bis zu 440 m² Programmfläche möglich sind (vgl. Ziff. 2 der Begründung). 5. Vom Ergebnis des PPP-Eignungstests und der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Neubau des Berufsschulzentrums für Gesundheit, Pflege und Hauswirtschaft wird Kenntnis genommen.

6. Aufgrund des dargestellten Ergebnisses der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird eine PPP-Realisierung mit Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb nicht weiter verfolgt.

7. Für eine wirtschaftliche und zeitnahe Umsetzung des Projekts wird die Verwaltung beauftragt, einen begrenzt-offenen kombinierten Investoren-Architekten-Wettbewerb auszuloben.

8. Zur Unterstützung des Hochbauamtes und des Schulverwaltungsamtes wird einer externen Begleitung des Vorhabens zugestimmt.

9. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) mit der Durchführung des Wettbewerbs zu beauftragen. 10. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) Stuttgart, mit der Konkretisierung und Ausgestaltung des funktionalen Raumprogramms als Grundlage für den Wettbewerb zu beauftragen.

11. Für die Erarbeitung des Investorenvertrags wird ein auf Bauverträge spezialisiertes Anwaltsbüro beauftragt. Die Mittel stehen bei der Finanzposition 2.2400.9400.000-0468 zur Verfügung.

12. Der Kostenaufwand beträgt für das Büro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) 65.000 € (ohne MwSt.), für den Wettbewerb 300.000 € (ohne MwSt.) sowie für das Büro GUS 199.000 € (ohne MwSt.). Die Mittel stehen bei der Finanzposition 2.2400.9400.000-0468 zur Verfügung.

13. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Nachtragsvereinbarung mit der N. N. AG (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) bzw. dem zuständigen Konzernunternehmen abzuschließen mit dem Ziel, die für das Berufsschulzentrum vorgesehene Grundstücksfläche von der Rückgabe an die N. N. AG (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) auszuschließen für den Fall dass das Projekt Stuttgart 21 nicht verwirklicht wird und der Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag geltend gemacht wird.

14. Für die Aufgaben der Projektbegleitung durch das Schulverwaltungsamt wird ein zusätzlicher Personalbedarf bis 31.12.2011 im Umfang von 2 Vollzeitkräften zur Kenntnis genommen.

15. Für die verantwortliche Projektbegleitung dieses Investorenvorhabens durch das Schulverwaltungsamt ist eine zusätzliche Stelle EG 12 TVöD befristet bis zum 31.12.2011 beim Sachgebiet Schulentwicklungsplanung im Vorgriff zu schaffen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ohne Blockierung einer Planstelle eine/n Mitarbeiter/in sofort einzustellen.

16. Über die Schaffung einer Stelle der Bes.Gr. A 12 sowie die Verlängerung des KW-Vermerks an einer Stelle der Bes.Gr. A 11 bis zum 31.12.2011 wird im Rahmen des Haushalts- und Stellenplanverfahrens 2008/2009 entschieden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Einrichtung einer Schule für Gesundheit und Pflege sowie Zusammenführung der hauswirtschaftlichen Schulen

Zum Abbau des Schulraumdefizits der beruflichen Schulen wurden verschiedene Ansätze untersucht. Eine wirtschaftliche und pädagogisch sinnvolle Lösung kann dadurch erzielt werden, dass die beiden hauswirtschaftlichen Schulen – Hedwig-Dohm-Schule und Hauswirtschaftliche Schule Stuttgart-Ost – an einem Standort zusammengeführt werden. Daneben soll eine neue Schule für Gesundheit und Pflege eingerichtet werden. Diese beiden Schulen sollen möglichst am selben Standort realisiert werden, um Synergieeffekte zu gewinnen und um auf demografische und wirtschaftliche Veränderungen flexibel reagieren zu können. Die Standortentscheidung ist im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2006/2007 zugunsten des Stuttgart 21-Areals C1 getroffen worden (vgl. GRDrs 1305 und 1426/2005).

Die Einrichtung einer neuen beruflichen Schule für Gesundheit und Pflege sowie die Zusammenführung der Hedwig-Dohm-Schule und der Hauswirtschaftlichen Schule Stuttgart-Ost zu einer neuen Hauswirtschaftlichen Schule machen es erforderlich, dass die bisherigen Bildungsgänge der Gewerblichen Schule Im Hoppenlau und der Kerschensteinerschule sowie der Hedwig-Dohm-Schule und der Hauswirtschaftlichen Schule Stuttgart-Ost neu strukturiert werden. Die einzelnen Zuordnungen sind der Anlage 2 dieser Vorlage zu entnehmen.

Um eine ausgewogene Schulartenstruktur zu erhalten, die eine flexible Reaktion auf konjunkturelle Schwankungen und deren Auswirkungen auf die Schülerzahlen ermöglicht, werden an der neuen Schule für Gesundheit und Pflege ein neues 1-jähriges BK Gesundheit und Pflege I - einzügig - sowie ein neues 1-jähriges BK Gesundheit und Pflege II - einzügig - und an der neu strukturierten Gewerblichen Schule Im Hoppenlau eine neue Berufsaufbauschule (für nichttechnische Berufe) - einzügig - eingerichtet.


2. Raumprogramme

Insbesondere im Zusammenhang mit der Entscheidung für den Standort „Teilfläche C1 im Untersuchungsgebiet Stuttgart 21“ war es erforderlich, ein detailliertes Raum- und Funktionsprogramm zu erstellen, damit die konkreten Möglichkeiten zur Realisierung am vorgesehenen, in der Bebauung sehr anspruchsvollen Standort geprüft werden können. Ebenso war für die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit eines PPP-Modells ein detailliertes Raumprogramm erforderlich, welches durch einen externen Gutachter erarbeitet wurde.

In enger Absprache mit den betroffenen Schulleitungen wurden tragfähige und konsequent nutzerspezifische Raumprogramme für die Schule für Gesundheit und Pflege sowie für eine neue Hauswirtschaftliche Schule in Stuttgart entwickelt. Im Ergebnis werden vom Gutachter folgende Gesamtraumprogramme zur Realisierung vorgeschlagen (vgl. Anlagen 3 und 4):

a) für die Schule für Gesundheit und Pflege
6.913 m² Programmfläche
b) für die neue Hauswirtschaftliche Schule
7.158 m² Programmfläche
gesamt
14.071 m² Programmfläche

Verglichen mit den Raumprogrammentwürfen des Regierungspräsidiums vom November 2005 bietet der Vorschlag des Gutachters für beide Schulen eine Reduzierung um rund 1.240 m² Programmfläche.

Um eine möglichst optimierte Planung zu erhalten, wurde vom Gutachter darüber hinaus eine Prüfung vorgenommen, welche Synergien bei der Realisierung an einem gemeinsamen Standort möglich sind (gemeinsam nutzbare Ressourcen wie z.B. Bibliothek / Mediathek, Konferenzbereiche, Cafeteria und Aufenthaltsbereiche). Insgesamt könnte sich aus der Betrachtung möglicher Synergieeffekte ein Einsparpotential von ca. 440 m² Programmfläche ergeben - verglichen mit einer örtlich getrennten Realisierung. Die Verwaltung wird die möglichen Synergien im weiteren Verfahren prüfen und soweit als möglich baulich umsetzen.

Unter dem Gesichtspunkt eines möglichst wirtschaftlichen Mitteleinsatzes war es das Ziel der Verwaltung, organisatorische Zwänge so zu minimieren, dass eine größtmögliche Raumauslastung erzielt werden kann. Die Entwürfe des Gutachters wurden unter dieser Zielsetzung mit den betroffenen Schulen intensiv diskutiert. In wesentlichen Teilen herrscht Übereinstimmung zwischen der Verwaltung und den Schulleitungen, dass mit der Umsetzung der erarbeiteten Raumprogramme der Unterrichtsbetrieb sichergestellt werden kann.

Die Zustimmung des Landes zu den vom Gutachter vorgeschlagenen Raumprogrammen steht noch aus.


3. Ergebnis der PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Im Rahmen der 2. Lesung des Haushaltsplans 2006/2007 hat der Verwaltungsausschuss (GRDrs 1305/2005) als Standort des Berufschulzentrums für Gesundheit, Pflege und Hauswirtschaft das Areal Stuttgart 21, Teilfläche C 1 festgelegt. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung beauftragt, die Realisierung dieses Vorhabens über ein PPP-Modell zu prüfen und das Ergebnis dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen (GRDrs 433/2006).

Dieses Ergebnis der PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung liegt nun vor und die Dokumentation der PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Neubau des Berufsschulzentrums für Gesundheit und Pflege und Hauswirtschaft der KP³BW ist als Anlage 5 beigefügt.

Wie KP³BW in der Dokumentation der PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung deutlich macht, ist der prognostizierte Barwertvorteil der PPP-Variante von ca. 1,8 Mio. €, was einem relativen Barwert von 2,5 % entspricht, relativ gering. Dies gilt insbesondere im Vergleich mit anderen, bereits in der Realisierung befindlichen Projekten, bei denen im Zuge der Prognose regelmäßig von einem Barwertvorteil von über 10 % ausgegangen wurde.

Ziel der Verwaltung ist es, bei einem Berufsschulzentrum in dieser Lage und Größenordnung eine Variante zu realisieren, die den besonderen wirtschaftlichen und architektonischen Anforderungen Rechnung trägt. Im Hinblick auf den relativen geringen Barwertvorteil eines PPP-Modells, der bei Durchführung eines vorgeschalteten Architektenwettbewerbs sich in Richtung Null bewegen dürfte, schlägt die Verwaltung vor, die umfassende PPP-Variante nicht weiter zu verfolgen.

Die Wirtschaftlichkeitsprognose (Anlage 5, Seite 5) weist im Bereich der Finanzierungskosten und der Betriebskosten keinen Vorteil des PPP-Verfahrens gegenüber einem konventionellen Verfahren auf (dargestellt mit dem Public Sector Comparator / PSC). Bei den Investitionskosten ist jedoch ein Vorteil vorhanden. Aufgrund der dargestellten Ergebnisse schlägt die Verwaltung vor, ein modifiziertes PPP-Projekt durchzuführen, d.h. einen begrenzt-offenen kombinierten Investoren-Architekten-Wettbewerb vorzubereiten.


4. Weiteres Vorgehen

Die Landeshauptstadt hat das Grundstück von der N. N. AG (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) erworben. Dabei wurde ein Rücktrittsrecht vereinbart für den Fall, dass das Projekt Stuttgart 21 nicht realisiert wird. Die Rückgabe entfällt, wenn die Grundstücks(teil-)fläche mit Zustimmung der N. N. AG (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) weiterveräußert oder für eigene Zwecke der Landeshauptstadt genutzt wird. Hierzu ist eine Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt und der N. N. AG (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) abzuschließen. Das Amt für Liegenschaften und Wohnen wird entsprechende Verhandlungen aufnehmen; über das Ergebnis wird im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen berichtet.

Das Schulverwaltungsamt führt verantwortlich zusammen mit dem Hochbauamt die weiteren Planungs- und Bauschritte durch. Als nächster Schritt soll das Büro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) mit der Durchführung des begrenzt-offenen kombinierten Investoren-Architekten-Wettbewerbs beauftragt werden.

Zusätzlich zu den städtebaulichen Vorgaben und zur Klärung der konkreten Grundstückssituation (Lage, Begrenzung, Größe, Topographie, geologische Beschaffenheit) und der Baustandards müssen für die detaillierte Planungs- und Kostenermittlung des Investors im Rahmen der Wettbewerbsausschreibung folgende Vorleistungen von der Verwaltung erbracht sein:

Mit der Erarbeitung dieser konkret nutzerspezifischen Unterlagen wird das Büro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) Stuttgart beauftragt werden. Vom Büro N. N. AG (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) wurden bereits die in Anlage 3 und 4 der Vorlage dargestellten Raumprogramme erarbeitet, siehe Ziffer 2, Raumprogramme.

In den Wettbewerb ist die Festlegung, dass der Verkehrsanschluss an die Heilbronner Straße nur halbseitig durchgeführt wird, aufzunehmen. Aus der Verkehrsuntersuchung zum neuen Verkehrssystem des Rosensteinviertels geht hervor, dass ein Halbanschluss möglich und sinnvoll ist. Über die Ergebnisse zur Verkehrsuntersuchung zum Rosensteinviertel wird separat berichtet.

In den Wettbewerb ist außerdem der Vorschlag des Gutachters, das Raumprogramm um einen Synergieeffekt in Höhe von rd. 440 m² Programmfläche zu reduzieren (siehe Ziffer 2) als verbindliche Vorgabe aufzunehmen.

Der detaillierte Zeitplan mit den einzelnen Schritten ist der ausführlichen Begründung (Anl. 1, S. 14) zu entnehmen. Zeitziel: Aufnahme des Schulbetriebs im Frühjahr 2012.

Voraussetzung für die Umsetzung dieses Zeitplans ist,


5. Personelle Auswirkungen und externe Unterstützung

Bei der Umsetzung eines Investorenmodells liegt die Verantwortung für die notwendigen Vertragsabschlüsse, die Begleitung des Bauvorhabens und die Einhaltung der vertraglichen Bedingungen beim Fachamt in Begleitung mit dem Hochbauamt, vgl. Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau.

Angesichts der Erfahrungen mit den derzeit beim Schulverwaltungsamt zu bearbeitenden drei Investorenmodellen ist davon auszugehen, dass für das Projekt eine Personalkapazität von rd. 3 Stellen beim Schulverwaltungsamt sowie Personalkapazitäten beim Hochbauamt blockiert werden müssten.

Die Personalsituation im Schulverwaltungsamt wurde in der GRDrs 401/2006 dargestellt. Daher können weder Stellenanteile zugunsten des Projekts umgeschichtet, noch eine Urlaubs- oder Krankheitsstellvertretung sichergestellt werden.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, im Schulverwaltungsamt eine Stelle befristet auf 5 Jahre zu schaffen und zur Sicherstellung der kontinuierlichen Arbeit im Sachgebiet die auf 2007 befristete Stelle auf 2011 zu verlängern. Ergänzend dazu wird eine externe Firma in die Projektbearbeitung modular eingebunden.

Zuerst soll die externe Unterstützung des Projekts in der Phase bis zur Vertragsunterzeichnung erfolgen. In dieser Phase soll vom Büro N. N. AG (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) das Nutzerbedarfsprogramm im Hinblick auf schulspezifische Nutzungsanforderungen, Funktion mit Struktur und Mengengerüst, Raumbuch (schulspezifische raumbezogene Qualitäts- und Ausstattungsmerkmale ), schulspezifische Wirtschaftlichkeitsaspekte der Baunutzungskosten erarbeitet sowie die Vertretung des Nutzerbedarfsprogramm im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens sichergestellt werden.

Für die rechtliche Beratung und für die Erarbeitung des Bauvertrags wird ein Anwaltsbüro eingeschaltet.

Auch die Umsetzungsphase soll durch ein externes Beratungsbüro begleitet werden. Hierzu wird die Verwaltung zur Architekten-/Investorenentscheidung dem Gemeinderat einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.


Finanzielle Auswirkungen

Im Doppelhaushalt 2006/2007 wurden bereits für die Machbarkeitsstudie und für die weiteren Planungen bis Leistungsphase 4 bei der Finanzposition 2.2400.9400.000-0468 insgesamt 850.000 Euro eingestellt (vgl. GRDrs 1305/2005).

Die Kosten für die externe Begleitung bis zur Vertragsgestaltung (s. Beschlussziffern 9
bis 12) betragen:

· für N. N. AG (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) 65.000 € (ohne MwSt.)
· sowie für den Wettbewerb 300.000 € (ohne MwSt.)
· für N. N. AG (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) Stuttgart 199.000 € (ohne MwSt.)
· Anwaltsbüro 20.000 €

Für die Projektsteuerung in der Umsetzungsphase werden 350.000 € (ohne MwSt.) anfallen.

Die Personalkosten betragen für eine EG 12/ A 12 Stelle 86.300 € im Jahr.

Nach vorläufigen internen Berechnungen könnte die Schulbauförderung bei 8 bis 10 Mio. € jeweils für die Realisierung der Schule für Gesundheit und Pflege als auch für die neue Hauswirtschaftliche Schule liegen.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, AK, KBS, StU, T und RSO haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Übersicht über die Neustrukturierung der betroffenen Schulen
3. Raumprogramm für die Schule für Gesundheit und Pflege
4. Raumprogramm für die neue Hauswirtschaftliche Schule (Ernährung u. Sozialwesen)
5. Dokumentation der PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung