Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 1482/2005
Stuttgart,
03/21/2006



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Wohnbebauung Föhrichhof im Stadtbezirk Feuerbach (Feu 243)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
04.04.2006
06.04.2006



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften “Wohnbebauung Föhrichhof” im Stadtbezirk Feuerbach (Feu 243) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 10. März 2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 10. März 2005 / 11. Oktober 2005 (Anlage 2).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Grundstücksbesitzerin, die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH, plant im Bereich der Kreuzung Wiener Straße/Föhrichstraße den Abriss des Gebäudebestandes und eine Neubebauung.

Es ist eine verdichtete Bebauung unter Aufhebung der Bauverbotsfläche im Blockinneren vorgesehen. Dies entspricht einer gewollten städtebaulichen Entwicklung im Sinne einer geordneten Nachverdichtung. Ziel ist es, die Nutzung und Funktion erschlossener, besiedelter Bereiche zu verbessern und zugleich die Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich für Siedlungsfläche zu reduzieren.

Geplant ist eine Mischung aus Mehrfamilienhäusern an der Föhrichstraße und der Wiener Straße sowie Stadthäusern bzw. Reihenhäusern in Richtung des bestehenden Grünzuges entlang der Stadtbahntrasse im Süden.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat am 20. April 2004 (GRDrs 172/2004), beschlossen, den Bebauungsplan “Wohnbebauung Föhrichhof” (Feu 243) aufzustellen.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 7. Juni 2005 (GRDrs 294/2005) beschlossen, den Bebauungsplanentwurf und die Begründung jeweils in der Fassung vom 10. März 2005 öffentlich auszulegen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 24. Juni bis 25. Juli 2005 öffentlich aus; Anregungen wurden keine vorgebracht.

Die Begründung wurde mit den Ergebnissen der Vogel- und Fledermausuntersuchung im Rahmen der Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes nach § 42 BNatSchG vom August 2005 ergänzt. Eine Änderung der zeichnerischen oder textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans war nicht erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen

Die Grundstücksbesitzerin, die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH, hat sich zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet.
Im “Städtebaulichen Vertrag” (siehe Anlage 6) werden Regelungen zur Übernahme der Kosten u. a. für die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Durchführung von Maßnahmen bei der Realisierung des Bebauungsplans getroffen. Zur Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen Erschließungsanlagen wurde ein gesonderter Erschließungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und dem Tiefbauamt geschlossen. Der Vertrag wird erst dann wirksam, wenn der Bebauungsplan “Wohnbebauung Föhrichhof” (Feu 243) rechtsverbindlich geworden ist.


Beteiligte Stellen

Referate T, TS, USO, WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung zum Bebauungsplan vom 10. März 2005 / 11. Oktober 2005
3. Anregungen der Träger öffentlicher Belange
4. Bebauungsplan vom 10. März 2005 (Ausschnitt verkleinert)
5. Textteil des Bebauungsplans vom 10. März 2005
6. Städtebaulicher Vertrag