Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB 0300-06
GRDrs
780/2001
Stuttgart,
08/27/2001
Ausscheiden von Herrn Stadtrat Gregor Maihöfer (CDU)
aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
19.09.2001
20.09.2001
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden des Stadtrats Gregor Maihöfer aus dem Gemeinderat vorliegt.
Begründung:
Herr Stadtrat Maihöfer nimmt eine neue berufliche Tätigkeit auf. Hierfür wird er seinen Wohnsitz nach Hamburg verlegen.
Mit dem hiermit verbundenen Verlust des Bürgerrechts nach § 28 GemO kann Herr Stadtrat Maihöfer nach § 16 Abs. 1 GemO um das Ausscheiden aus dem Gemeinderat bitten.
Der Gemeinderat hat gemäß § 16 Abs. 2 GemO festzustellen, dass diese Voraussetzung vorliegt.
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster