Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0300-06
GRDrs 780/2001
Stuttgart,
08/27/2001



Ausscheiden von Herrn Stadtrat Gregor Maihöfer (CDU)
aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
19.09.2001
20.09.2001



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden des Stadtrats Gregor Maihöfer aus dem Gemeinderat vorliegt.


Begründung:


Herr Stadtrat Maihöfer nimmt eine neue berufliche Tätigkeit auf. Hierfür wird er seinen Wohnsitz nach Hamburg verlegen.
Mit dem hiermit verbundenen Verlust des Bürgerrechts nach § 28 GemO kann Herr Stadtrat Maihöfer nach § 16 Abs. 1 GemO um das Ausscheiden aus dem Gemeinderat bitten.

Der Gemeinderat hat gemäß § 16 Abs. 2 GemO festzustellen, dass diese Voraussetzung vorliegt.

Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster