Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 822/2004
Stuttgart,
10/05/2004



Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Schozacher / Sontheimer Straße - Lebensmittelmarkt
im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 231)

- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
26.10.2004
28.10.2004



Beschlußantrag:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Schozacher / Sontheimer Straße – Lebensmittelmarkt – im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 231) in der Fassung vom 15. Januar 2003, wird nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom
21. April 2004.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Am 17. Dezember 2002 wurde der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schozacher / Sontheimer Straße vom Ausschuss für Umwelt und Technik der Landeshauptstadt Stuttgart gefasst. Am 20. Mai 2003 wurde das Bauvorhaben für den Lebensmittelmarkt nach § 33 (2) BauGB (Zulässigkeit von Bauvorhaben während der Planaufstellung) genehmigt. Das Bauvorhaben wurde zum 30. Januar 2004 fertiggestellt. Am 6. Juli 2004 wurde die öffentliche Auslegung vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen und am 15. Juli 2004 im Amtsblatt bekanntgemacht. Die Planentwürfe wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23. Juli 2004 bis 23. August 2004 öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange wurden nach § 3 Abs. 2 von der Auslegung unterrichtet. Anlässlich der öffentlichen Auslegung sind von Bürgern keine Anregungen, von den Trägern öffentlicher Belange nur positive Stellungnahmen eingegangen.

Mit dem Satzungsbeschluss kann das Bebauungsplanverfahren abeschlossen werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die unmittelbaren Kosten wurden entsprechend dem abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag vom Vorhabenträger übernommen.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Begründung zum Bebauungsplan vom 21. April 2004