Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
105/2002
Stuttgart,
02/07/2002
Neubau Galerie der Stadt Stuttgart
- Baubeschluss -
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Ausschuss für Kultur und Medien
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.02.2002
20.02.2002
20.02.2002
21.02.2002
Beschlußantrag:
1. Baubeschluss
Dem Neubau der Galerie der Stadt Stuttgart
nach den Plänen der Architekten
Hascher, Jehle und Assoziierten GmbH, Berlin vom 23. Oktober 2001
der Baubeschreibung der Architekten vom Januar 2002
und dem vom Büro Drees + Sommer
geprüften Kostenanschlag vom 29. Januar 2002
mit einem Gesamtaufwand von
€ 66,98 Mio. brutto
nachrichtlich in DM DM 131,0 Mio. brutto
(einschließlich Einrichtungskosten, zuzüglich einer
voraussichtlichen Baupreisprognose von ca. 3 %
der noch nicht submittierten und zu einem späteren
Zeitpunkt auszuschreibenden Gewerke)
wird zugestimmt.
2. Finanzierung
Der Gesamtaufwand wird aus Mitteln des Vermögenshaushalts wie folgt gedeckt:
HHJahr AHSt 2.3200.9400.000 - Bau -
Euro
nachrichtlich DM
bis 2000
665.000
ca. 1.300.000
2001
1.022.700
ca. 2.000.000
2002
17.895.300
ca. 35.000.000
2003
23.008.200
ca. 45.000.000
2004
21.985.600
ca. 43.000.000
2005
1.380.500
ca. 2.700.000
AHSt 2.3200.9350.000 - Einrichtung -
2004
1.022.700
ca. 2.000.000
zusammen
66.980.000
ca. 131.000.000
3. Mietflächen
In den Plänen der Architekten Hascher, Jehle und Assoziierte GmbH, Berlin vom 31. Januar 2002 für das angrenzende Handelshaus sind die im Galerieneubau nicht enthaltenen, für den künftigen Betrieb der Galerie jedoch zwingend erforderlichen Programmflächen des vom Gemeinderat beschlossenen Raumprogramms (Anlage 9 zu GRDrs 390/2001) dargestellt.
Der Anmietung dieser Flächen mit jährlichen Mietkosten von voraussichtlich 331.000 €
zuzüglich Abschlagszahlung auf Mietnebenkosten von jährlich voraussichtlich 46.000 €
wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Mietvertrag mit der Fa. Garbe abzuschließen.
4. Personal
4.1 Von der Darstellung des zusätzlichen Personalbedarfs als Grundlage für die im Zusammenhang mit dem Stellenplan zu entscheidenden Stellenschaffungen wird Kenntnis genommen.
4.2 Die Verwaltung wird ermächtigt, das zur museumsfachlichen Begleitung der Planung und des Baus außerhalb des Stellenplanes bis zum 31.12.2002 befristet eingegangene Arbeitsverhältnis bis zum 31. Dezember 2004 zu verlängern.
Begründung:
1. Beschlüsse
1.1 Gemeinderatssitzung vom 11.05.2000, GRDrs 382/2000
Entwicklung Kleiner Schlossplatz
- Galerie am Schlossplatz
1. Ergebnis des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs
- Überarbeitung des vom Preisgericht empfohlenen Entwurfs -
2. Feststellung des endgültigen Raumprogramms
3. Weiterbeauftragung bis LPh 4 HOAI (Genehmigungsplanung)
4. Freigabe des Kostenrahmens
- Kommerzielle Nutzung
5. Verhandlungsauftrag mit dem Investor
1.2 Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.02.2001, GRDrs 105/2001
Weiterbeauftragung der Architekten und Ingenieure mit Leistungsphase 5 HOAI
1.3 Ausschuss für Umwelt und Technik vom 24.04.2001, GRDrs 296/2001
Städtische Galerie Kleiner Schlossplatz
hier: Erschließung
1.4 Ausschuss für Umwelt und Technik von 08.05.2001, GRDrs 338/2001
Architekten- und Ingenieurbeauftragung
1.5 Gemeinderatssitzung vom 17.05.2001, GRDrs 390/2001 Neufassung
und 390/2001 Ergänzung zur Neufassung
- Entwurfsplanung -
Weiterbeauftragung Lph 6 und Teile von 7
1.6 Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.07.2001, Drucksache Nr. 640/2001
Bebauungsplan Theodor-Heuss-/König-/Bolzstraße (Stgt. 137) im Stadtbezirk
Stuttgart-Mitte
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB -
1.7 Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.07.2001, Niederschrift Nr. 432
Stand der Planung der städtischen Galerie am Kleinen Schlossplatz
- mündlicher Bericht der Architekten -
1.8 Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.11.2001 und Verwaltungs-
ausschuss vom 14.11.2001, GRDrs 1123/2001
Mitteilungsvorlage
Ergebnis aus Galerie-Beiratssitzung vom 18.09.2001,
Experten-Hearing vom 12.10.2001 und Abschlussgespräch am
16.10.2001
1.9 Gemeinderatssitzung vom 29.11.2001, Drucksache 1112/2001
Bauvorhaben Galerie der Stadt Stuttgart, Kleiner Schlossplatz im
Stadtbezirk Stuttgart-Mitte
- Einvernehmen der Gemeinde gem. § 33 (1) BauGB -
2. Städtebauliche Situation
Der aus dem letzten Wettbewerbsverfahren ausgewählte Entwurf der Architekten Hascher, Jehle und Assoz. GmbH, Berlin, eröffnet die Neuordnung des innerstädtischen Bereiches, beginnend an der Bolzstraße über Kleiner Schlossplatz, Kanzlei- und Kronprinzstraße.
Die Galerie stellt sich als Solitär an der Königstraße dar und begrenzt durch ihre klare Geometrie die räumliche Kante des Schlossplatzes in Verlängerung des Königbaus. Die transparente Fassadengestaltung verstärkt die Zeichenhaftigkeit dieses Solitärs in der Achse der Planie.
Die Freitreppe und die neue Fußgängerverbindung von der Friedrichstraße führen auf den neu gestalteten Kleinen Schlossplatz, der durch den Neubau des Handelshauses mit zusätzlichen Ladengeschäften sowie den Lichtsee an weiterer Attraktivität gewinnt. Das Handelshaus, als Büro- und Geschäftshaus konzipiert, wird von einem Investor erstellt.
Durch die Veräußerung der posteigenen Grundstücksflächen hinter dem Königsbau zwischen Bolz- und Fürstenstraße besteht die Möglichkeit zur Neubebauung des Postareals. In diesem Bereich sind mehrere Einzelhandelsflächen sowie die Einrichtung eines Designzentrums vorgesehen. Durch zusätzliche Passagen mit Anbindung an den Königsbau wird ein attraktives Laden-/Bürozentrum geschaffen. Der Investor Stilwerk und die Post Immobilien AG befinden sich in enger Kaufvertragsabstimmung.
In der Verlängerung der Kronprinzstraße wird durch die LBBW ein neuer Aufgang zum Kleinen Schlossplatz realisiert. Dieser sieht den Abbruch der bestehenden Brückenverbindung zwischen Kleiner Schlossplatz und dem Gebäude Kronprinzenbau noch im Februar 2002 vor. Neben der neuzuschaffenden Treppenanlage zum Kleinen Schlossplatz wird ein Cafepavillion als zusätzlicher Anziehungspunkt für die Öffentlichkeit entstehen.
Die gemeinsam vom Buchhaus Wittwer, der Landesbank Baden-Württemberg und der Baden-Württembergischen Bank genutzte Tiefgaragenzufahrt in der Kronprinzstraße wird in den Bereich Theodor-Heuss-Schleife/Kanzleistraße verlegt und in den für den öffentlichen Verkehr nicht mehr zur Verfügung stehenden Verkehrsraum integriert (siehe GRDrs 14/2002).
In der weiteren Planung ist eine Überbauung der heutigen Tiefgaragenabfahrt in der Kronprinzstraße mit Anbindung an den bestehenden Kronprinzenbau durch die Landesbank Baden-Württemberg vorgesehen.
Zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der Calwer Straße soll das bestehende Gebäude der Deutschen Bank AG durch einen Neubau ersetzt werden. Vorbereitende Maßnahmen zum Abbruch des bestehenden Gebäudes haben begonnen. In diesem Zusammenhang werden auch die Fußgängerverbindungen von der Calwer Straße auf den Kleinen Schlossplatz verbessert.
Alle diese Bauvorhaben bieten die Chance und Möglichkeiten einer städtebaulichen Neuordnung entsprechend den rechtskräftigen Bebauungsplänen und damit auch eine Neugestaltung der Gehweg- und Freiflächen in diesem Bereich.
Für eine weiträumige Neugestaltung der Freiflächen wird ein Masterplan einschließlich Materialbeschreibung der Oberflächenbeläge unter der Federführung des Stadtplanungsamtes erstellt. In diesen fließen auch Überlegungen zur Veränderung der Theodor-Heuss-Straße ein. Bei der Umsetzung der verschiedenen Baumaßnahmen um den Kleinen Schlossplatz sind die Vorgaben des Masterplans zu berücksichtigen. Somit wird eine durchgehende Freiflächengestaltung im Bereich Kanzleistraße, Theodor-Heuss-Straße, Bolzstraße und Königstraße gewährleistet. Der Kleine Schlossplatz liegt im Zentrum dieses Bereiches und wird von der Königstraße über eine großzügige Treppenanlage und einem behindertengerechten öffentlichen Aufzug(siehe GRDrs 732/2001) erschlossen und erhält durch die Neubebauung und Neugestaltung eine städtebauliche Aufwertung.
3. Stand der Planung
Nach dem Entwurfsplanungsbeschluss des Gemeinderats vom 17. Mai 2001, der Festlegung der Variabilität im Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17. Juli 2001, dem Expertenhearing vom 12. Oktober 2001 sowie dem Planungsabschlussgespräch vom 16. Oktober 2001 wurde ein im Sinne der Variabilität geänderter Bauantrag mit Datum 23. Oktober 2001 eingereicht.
Auf dieser Grundlage sind Abstimmungsgespräche mit den Nachbarn aufgenommen worden. Die Absprachen mit den Anrainern gestalteten sich positiv, so dass nach geringfügigen Anpassungen des Bauantrages die Einsprüche gegen den Bauantrag zurückgenommen wurden.
Die Genehmigungsvoraussetzungen des Bauantrages liegen mit dem Beschluss des Gemeinderats über die Planreife des Bebauungsplans Kleiner Schlossplatz gem. § 33 BauBG vor. Die Genehmigung des Bauantrags zum Neubau der Galerie der Stadt Stuttgart und die Abbruchgenehmigung der vorhandenen Deckenplatte Kleiner Schlossplatz einschließlich aller Aufbauten liegen vor.
Als vorbereitende Maßnahmen müssen die Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich des Baufeldes lokalisiert, umverlegt bzw. stillgelegt werden. Gespräche zur Koordination zwischen den Fachingenieuren und den Neckarwerken Stuttgart AG haben stattgefunden.
Voraussetzung für eine Leitungsstilllegung ist eine fristgerechte Räumung der Ladengeschäfte auf dem Kleinen Schlossplatz zum 01. März 2002.
Die notwendigen Verkehrsumlenkungspläne zur zeitweise wechselseitigen Sperrung der Planie-Tunnel wurden vom Ingenieurbüro Karajan weiter detailliert und liegen zur Umsetzung vor. Die darin enthaltenen Maßnahmen wurden mit dem Amt für öffentliche Ordnung und dem Tiefbauamt abgestimmt.
Die Tragwerkplaner hatten bereits im Dezember 2001 ihre Genehmigungsplanung fertiggestellt und den Prüfingenieuren zur Verfügung gestellt.
Bei der geänderten Pfahlgründung wurde durch die Länge einzelner Gründungspfähle eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig. Der Antrag wurde durch den Bodengutachter Smoltzcyk und Partner eingereicht. Eine Genehmigung durch das Amt für Umweltschutz liegt zwischenzeitlich vor.
Die möglichen Baustelleneinrichtungspläne liegen vor. Der Verlauf des Bauzauns wurde im Vorfeld mit den Anrainern abgestimmt. Im Bereich Königstraße und Fürstenstraße ist mit einer mehrmaligen Umsetzung entsprechend den Bauphasen zu rechnen. Der detaillierte Bauzaun-Verlauf und dessen Ausführung sind noch mit dem Rohbau-Auftragnehmer und dem Amt für Umweltschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt hinsichtlich evtl. erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen zu besprechen.
Entsprechend dem Beschluss im Bezirksbeirat wird der Bauzaun an der Theodor-Heuss-Straße und Fürstenstraße für Grafitti freigegeben. Es besteht die Überlegung, den Bauzaun an der Königstraße künstlerisch zu gestalten. Dies kann im zeitlichen Wechsel zu verschiedenen Themen erfolgen. Es ist daran gedacht, hierfür geeignete wetterfeste Tafeln von Kindern, Jugendlichen, Auszubildenden und Studierenden bemalen zu lassen. Die Organisation und Durchführung wird vom Kulturamt übernommen.
Auf Grund der transparenten Gebäudehülle des Kubus und des architektonischen Anspruchs, ohne außenliegenden Sonnenschutz zu arbeiten, kann bei extremer Wetterlage der sommerliche Wärmeschutz kurzfristig überschritten werden. Eine Kompensation der Überschreitung durch zusätzliche Kühlung ist möglich. Der zusätzliche Energiebedarf beläuft sich nach heutigen Berechnungen auf ca. 19 KW, das entspricht unter Berücksichtigung der Betriebszeiten ca. 0,36 % der Gesamtkälteleistung.
Der winterliche Wärmeschutznachweis wird um mehr als 25 % der nachzuweisenden Anforderungen gemäß Wärmeschutzverordnung (95) unterschritten. Den Forderungen aus dem Energieerlass der Stadt Stuttgart wird somit (siehe Anlage 3, energetisches Datenblatt) entsprochen.
Zur bauphysikalischen Bewertung wurde die Fassade durch die Fachplaner weitestgehend detailliert und befindet sich bereits im Stadium der Ausführungsplanung.
Im November 2001 wurden bei der Europäischen Gemeinschaft ca. 65 % der Gewerke zur Angebotseinholung angemeldet.
Zwischenzeitlich liegen submittierte Angebote vor (siehe Finanzierung). Eine rechnerische und fachtechnische Prüfung ist erfolgt.
Die Architekten und die Fachplaner befinden sich in der Abstimmung der Ausführungs-/Werkplanung. Ein Baubeginn zum vorgesehenen Termin, März 2002, wäre somit möglich. Die Bauleitung der Gesamtbaumaßnahme, d.h. Hochbau, Tiefbau und Straßenbau, wird im Auftrag der Architekten Hascher, Jehle und Assoz. GmbH von dem Büro Kappes und Scholtz GmbH, Stuttgart, übernommen. Die Gesamtverantwortung bleibt bei den Architekten.
Der Grundstückskaufvertrag zwischen dem Investor Fa. Garbe/Stilwerk und der Stadt Stuttgart ist weitestgehend ausgehandelt. Zur weiteren Erläuterung wurden dem Vertrag Abgrenzungspläne angehängt. Ein notarieller Vertragsabschluss steht unmittelbar bevor. Die Grundstücksübergabe an den Investor erfolgt voraussichtlich im September 2003. Der Grundstücksverkauf wird in einer gesonderten Beschlussvorlage behandelt.
Die zum Betrieb der Galerie notwendigen Programmflächen, die nicht im Galerieneubau untergebracht werden können, werden im Handelshaus der Fa.Garbe entsprechend Planstand Variante 7 vom 31. Januar 2002 angemietet (Vergl. Anlage 9 zu GRDrs 390/2001). Zu der Programmfläche von ca. 1.095 m2 kommen ca. 405 m2 Verkehrs- und Nebenflächen dazu. Daraus ergibt sich eine Gesamtmietfläche von ca. 1.500 m2. Die Fa. Garbe bietet Flächen in verschiedenen Gebäudeteilen zu unterschiedlichen Konditionen an. Zur Ausgabenminimierung wurden die unterzubringenden Programmflächen in größtmöglichem Umfang in Flächenbereichen des Handelshauses nachgewiesen, die auf Grund ihrer Lage und ihres Zuschnitts für die Fa. Garbe den geringsten Vermarktungswert haben. Die Flächenbelegungen wurden zwischen Kulturamt und Hochbauamt abgestimmt. Die weitere planerische Umsetzung erfolgt durch die Architekten.
4. Raumprogramm-Vergleich
Durch die nicht zu verändernden besonderen örtlichen Rahmenbedingungen (Tunnelbauwerke, Platte Kleiner Schlossplatz) wurden Flächenreduzierungen bereits zum Entwurfsplanungsbeschluss im Verwaltungsausschuss am 09. Mai 2001 (Entfall Erweiterung Königstraße) vorgenommen.
5. Kostenstand Galerie
Nach dem Kostenanschlag der Architekten Hascher, Jehle und Assoz. GmbH vom Januar 2002 belaufen sich die Gesamtkosten, einschließlich Einrichtung der Galerie, auf brutto ca. 66,98 Mio. Euro (131,0 Mio. DM). Der Kostenanschlag basiert auf Submissionsergebnissen einer EU-weiten Ausschreibung von ca. 65 % der Gewerke, sowie auf Massenermittlungen mit Einzelpreisen für den restlichen Teil der Gewerke. Die Gesamtkosten basieren auf der aktuellen Planung der Architekten mit Stand Januar 2002. Bis zur Baufertigstellung im Mai 2004 muss mit einer zusätzlichen Baupreisentwicklung von voraussichtlich ca. 3,0 % der noch nicht submittierten Gewerke gerechnet werden.
Dem Entwurfsplanungsbeschluss vom 17. Mai 2001 lag eine Kostenberechnung mit 129,8 Mio. DM, brutto, zuzüglich Herstellungskosten des "Glassees" von 3,8 Mio.DM, brutto, zugrunde. Insgesamt belief sich die Kostenberechnung auf 133,6 Mio. DM brutto.
In der Mitteilungsvorlage vom 13. November 2001 wurde erläutert, dass zu den Herstellungskosten von 129,8 Mio. DM, brutto, die Umplanungshonorare hinsichtlich "Variabilität" zu addieren sind. Inzwischen wurde auf eine Herstellung des Glassees wegen nicht vorhandener Sponsorenleistungen verzichtet. Somit errechnet sich eine Gesamtherstellungssumme von brutto
Herstellungskosten
Mai 2001
66,36 Mio. €
(ca. 129,8 Mio. DM)
Umplanungskosten
"Variabilität"
0,62 Mio. €
(ca. 1,2 Mio. DM)
Gesamtherstellungskosten
brutto
66,98 Mio. €
(131,0 Mio. DM)
Die Kosten pro m2 Nettogrundrissfläche belaufen sich auf 5.490 €/m2 (10.740 DM/m2).
Die Kostenkennwerte liegen im Bereich der von den Architekten angesetzen Investitionskostenschätzung mit ca. 5.113 €/NGF (10.000 DM/NGF).
Nach der Submission des ersten Ausschreibungspaketes haben sich die Kosten entsprechend dem Kostenanschlag der Architekten als auskömmlich erwiesen. Es bestehen nur bei wenigen Submissionsergebnissen Differenzen zu den Zahlen des Kostenanschlags. In der Summe jedoch gleichen sich diese Differenzen wieder aus. Somit kann festgestellt werden, dass sich die ca. 65 % ausgeschriebenen Leistungen im Rahmen des Kostenanschlags befinden.
Planung und Bau des ab Oberkante Kleiner Schlossplatz aufgehenden Handelshauses werden ausschließlich vom Investor finanziert. Die von der Stadt Stuttgart verauslagten Planungsvorleistungen zur Entwicklung und Ausarbeitung statischer Konzepte sollen vom Investor übernommen bzw. mit dem Kaufpreis verrechnet werden.
Mittel für Unvorhergesehenes sind in den Gesamtkosten nicht enthalten. Weiterhin sind nicht enthalten eventuell anfallende Preissteigerungen bei den noch nicht ausgeschriebenen Gewerken bis zur Fertigstellung des Projektes im Jahr 2004.
Die Steuerrückvergütung für Gewerbeanteile, die aus heutiger Sicht voraussichtlich rund 1,84 Mio. € (3,6 Mio. DM) betragen wird, ist bei den Gesamtkosten bereits berücksichtigt.
6. Finanzierung
Die in die Finanzplanung zum Doppelhaushalt 2002/2003 eingestellten Investitionsmittel in Höhe von 66,98 Mio. € brutto (131,0 Mio. DM) sollen folgendermaßen erbracht werden:
- Grundstückverkauf an Fa. Garbe
15,13 Mio. € brutto
(29,6 Mio. DM)
- Sponsorengelder von
3,07 Mio. € brutto
(6,0 Mio. DM)
- Mittel aus der Rücklage
Zukunftsinvestitionsprogramm
48,78 Mio. € brutto
(95,4 Mio. DM)
insgesamt
66,98 Mio. € brutto
(131,0 Mio. DM)
Das Ziel, durch Sponsorenleistungen einen Betrag von 5,11 Mio. € brutto (10,0 Mio. DM) abzudecken, ist noch nicht vollständig erreicht. Derzeit liegen Zusagen über 3,07 Mio. € brutto (6,0 Mio. DM) vor. Die Verwaltung wird sich weiterhin bemühen, den noch fehlenden Betrag von 2,04 Mio. € brutto (4,0 Mio. DM) von Sponsoren einzuwerben. Dadurch würde sich die Entnahme aus den Rücklagenauf die geplanten 46,74 Mio. € brutto (91,41 Mio. DM) verringern.
Bis zur Fertigstellung im Mai 2004 muss mit einer möglichen Baupreisentwicklung von voraussichtlich ca. 3 % gerechnet werden. Falls diese Baupreissteigerung eintritt, soll der dadurch bedingte Mehraufwand aus Zinseinnahmen finanziert werden, die aus der Anlage von Mitteln des Zukunftinvestitionsprogramms in den Jahren 2002 und 2003 erwartet werden.
7. Folgekosten
Ziffer 6 der Begründung der GRDrs 382/2000 lautet: "Es wird angestrebt, den städtischen Zuschussbedarf auf 4 Mio. DM (entsprechend 2,05 Mio. €) zu begrenzen. Dies entspricht einer Verdoppelung des derzeitigen, laufenden Zuschussbedarfs." Diese politische Vorgabe kann nicht eingehalten werden.
Der künftige Zuschussbedarf des HHUA 3200 - Galerie der Stadt Stuttgart - beläuft sich nach heutiger Berechnung auf voraussichtlich 3,66 Mio. € (7,15 Mio. DM). Aus folgenden Gründen weicht er von der seinerzeitigen Annahme ab:
7.1 Der Zuschussbedarf der Galerie im Haushaltsjahr 2000 betrug laut Rechnungsergebnis 1,29 Mio. € (2,52 Mio. DM). Auf dieser Grundlage beträgt ein verdoppelter Zuschuss 2,58 Mio. € (5,05 Mio. DM) und übersteigt somit die Vorgabe um 530.000 € (1.050.000 DM).
7.2 Bei der seinerzeitigen Annahme waren Ausgabefaktoren noch nicht einschätzbar, die mit der Konstruktion und Technik des Neubaus ursächlich zusammenhängen. Die wesentlichen dieser Ausgabefaktoren sind:
7.2.1 Mietkosten
Aus architektonischen und städtebaulichen Gründen kann im Galerieneubau nicht das ursprünglich im Wettbewerb vorgegebene Raumprogramm verwirklicht werden.
Funktionsräume wie Restaurierungswerkstätten, Bibliothek, Baumeisterarchiv und die Büro- und Personalräume müssen im baulich auch aus funktionalen und klimatechnischen Gründen mit dem Galerieneubau verzahnten Handelshaus der Fa. Garbe angemietet werden. Die GRDrs 382/2000 ging noch von einer Mietfläche von netto 549 m2 (brutto ca. 752 m2) aus. Nach dem jetzigen Stand der Planung müssen 1.095 m2 netto (ca. 1.500 m2 brutto) angemietet werden. Obwohl bei der Zuordnung der Mietflächen für die Galerie so weit wie möglich Flächen herangezogen wurden, die auf Grund von Lage und Zuschnitt für den Investor den geringsten Marktwert aufweisen, erhöhen sich die jährlichen Miet- und Mietnebenkosten durch die zusätzlich anzumietenden 546 m2 netto (ca. 747 m2 brutto) um 154.000 € (301.000 DM).
7.2.2 Energiekosten
Die erforderlichen Lichtdecken in den Ausstellungsräumen verursachen einen Energieverbrauch für Beleuchtung und Klimatisierung, dessen Höhe erst auf der Grundlage des jetzigen Planungsstandes genau berechnet werden konnte. Zusammen mit den Wartungskosten für die technischen Geräte beläuft sich der Mehraufwand gegenüber der ursprünglichen Prognose auf jährlich 327.000 € (640.000 DM). Nicht berücksichtigt ist hierbei der erst in den Folgejahren entstehende Aufwand für die Reinigung der Lichtdecken und die turnusmäßige Erneuerung der Leuchtmittel.
7.2.3 Reinigungskosten
Die Glasfassaden- und Dachflächen des Kubus, die Glaselemente im Erdgeschoss und die gläsernen Aufzüge und Aufzugsschächte wurden hinsichtlich ihrer Reinigungskosten zu niedrig prognostiziert. Nicht bekannt war auch, dass der Kommerzbau eine vorgehängte Glasfassade erhalten wird, deren Reinigungskosten von den Mietern anteilig zu tragen sind. Die zusätzlichen Mehrkosten für die Gebäudereinigung belaufen sich in der Summe auf jährlich 69.000 € (135.000 DM).
7.3 Personalausgaben
Die künftigen Personalausgaben (Aktivbezüge und Versorgung) sind mit zusammen 1.823.000 € (3.566.000 DM) errechnet.
Hierin enthalten sind 279.000 € (546.000 DM) für Personalaufwendungen, die keine unmittelbare Folge des Galerieneubaus sind. Hierzu zählen u. a. die Kosten für eine/n Kurator/-in für die Baumeister-Sammlung, zu der sich die Stadt vertraglich verpflichtet hat, und nur befristet anfallende Personalkosten für die wiederholt vom Rechnungsprüfungsamt geforderte Generalinventur des Kunstbestandes sowie für die Überführung des Inventarverzeichnisses in die EDV. Unmittelbare Personalfolgekosten des Galerieneubaus sind somit nur 1.544.000 € (3.020.000 DM).
Auf der Grundlage des HHPlanentwurfs 2003 mit einem Ansatz von 814.000 € beträgt somit der durch den Galerieneubau ausgelöste Personalkostenmehrbedarf 730.000 € (1.428.000 DM).
Noch nicht berücksichtigt sind Personalausgaben für Kasse, Garderobe und zusätzliche Aufsicht, da deren Notwendigkeit und Umfang von der Technikausstattung der neuen Galerie abhängen.
Die Verwaltung geht von einer Fremdvergabe aller Reinigungsarbeiten aus, so dass keine Personalausgaben für eigene Reinigungskräfte anfallen.
7.4 Interne Verrechnungen/Steuerungsumlage
Interne Verrechnungen und Steuerungsumlage werden gegenüber dem Rechnungsergebnis des Haushaltsjahrs 2000 voraussichtlich um zusammen 218.000 € (426.000 DM) auf zusammen 302.000 € (590.000 DM) steigen. Da es sich um haushaltsinterne Verrechnungsposten handelt, verursachen sie nur scheinbar einen höheren Zuschussbedarf. Die Steigerung ist deshalb zu neutralisieren.
Im künftigen UA 3200 werden auch kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen veranschlagt werden, die sich rechnerisch auf den Zuschussbedarf auswirken. Auch diese Positionen, deren Höhe gegenwärtig auch noch nicht feststeht, bleiben unberücksichtigt.
Die dargestellten Abweichungen summieren sich folgendermaßen:
nachrichtlich in DM
Ziff. 7.1
Zuschussbedarf 2000
530.000 €
1.050.000 DM
Ziff. 7.2.1
Mietkosten
154.000 €
301.000 DM
Ziff. 7.2.2
Energiekosten
327.000 €
640.000 DM
Ziff. 7.2.3
Reinigungskosten
69.000 €
135.000 DM
Ziff. 7.3
Personalkosten
279.000 €
546.000 DM
Ziff. 7.4
Int. Verechn./
Steuerungsumlage
218.000 €
426.000 DM
zusammen
1.577.000 €
3.098.000 DM
zzgl. Vorgabe in GRDrs 382/2000
2.050.000 €
4.000.000 DM
Summe
3.629.000 €
7.102.000 DM
Errechneter Zuschussbedarf
3.658.000 €
7.154.000 DM
Überschreitung der Vorgabe um
31.000 €
56.000 DM
Bei den Einnahmen geht die Verwaltung von einer Verpachtung sowohl des Museumsshops als auch der Cafeteria aus. Die attraktive Veranstaltungsebene unter dem Glasdach des Kubus soll intensiv privatwirtschaftlich genutzt werden. Die Verwaltung wird prüfen, ob es sinnvoll ist, für das Event-Management eine Zusammenarbeit mit der SMK zu vereinbaren.
Die Kalkulation sowohl der Einnahmen als auch der Ausgaben beruht auf dem heutigen Kostenstand und enthält keine Steigerungen in Bezug auf das Jahr der Eröffnung des Galerieneubaus.
Angesichts der hohen zusätzlich laufenden Belastungen für den Stadthaushalt versucht die Verwaltung, vor allem durch zusätzliche Einnahmen den Zuschussbedarf zu verringern. Es wird geprüft, in welchem Umfang ein Eintrittsgeld für die ständige Ausstellung zusätzliche Einnahmen generiert. Auch versucht die Verwaltung, einen Förderkreis aufzubauen.
Eine Beschlussvorlage über die Betriebskosten wird dem Gemeinderat rechtzeitig vor Eröffnung des Museums vorgelegt.
8. Personal
8.1 Die heutige Galerie ist - verglichen mit gleichrangigen Instituten - personell ungewöhnlich sparsam ausgestattet. Die Verwaltung beabsichtigt, auch die künftige Galerie mit einem möglichst kleinen, aber qualifizierten Personalkörper zu betreiben. Die sich nahezu verfünffachte Ausstellungsfläche und die künftig bei der Galerie liegende Verantwortung für die Infrastruktur des Hauses (im Kunstgebäude lag sie beim Württ. Kunstverein) fordert jedoch einen an den sich wesentlich vermehrenden Aufgaben orientierten Personalzuwachs, zumal die Galerie mit dem Bezug des Neubaus in der internationalen Kunstszene eine neue und bedeutende Rolle spielen wird.
Folgende Personalausstattung ist vorgesehen:
Funktion der Stellen
Anzahl
der
Stellen
vorhan-
den
ge-
schaffen
2002
ge-
schaffen
2003
noch zu
schaffen
ständiges Personal:
Direktor/-in
1
X
Stellvertretende/r Direktor/-in
1
X
Verwaltungsangestellte
2
X
Sammlungskurator/-in
1
X
Ausstellungskurator/-in
1
X
Kurator/-in Sammlung Baumeister
1
X
Leihverkehr
0,5
X
Registrar/-in
1
X
Leiter/-in Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
1
X
Leiter/-in Kunstvermittlung
1
X
Ausstellungsassistent/-in
1
X
Bibliothekar/-in
1
X
Restaurator/-in
1
X
Restaurator/-in
1
X
Verwaltung
1
X
Haustechnik/-in
1
X
EDV-Techniker/-in
1
X
Ausstellungstechniker/-innen
3
X
Hausmeister
2
X
Magazinverwalter/-in
1
X
Oberaufseher/-in
1
X
Aufseher
4,5
X
Summe ständiges Personal
28,5
vorübergehend tätiges Personal
Kurator/-in Neubauplanung
1
X
Restaurator/-in für Generalinventur
1
X
Museumsgehilfen für Generalinventur
1,5
X
Patronatsverein/Eventmanagement
0,5
X
EDV-Inventarisierung
2
X
Summe vorübergehend tätigen
Personen
6
8.2 Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 16. Juli 1998 (GRDrs 331/1998)die Verwaltung ermächtigt, zur musemsfachlichen Begleitung der Planung außerhalb des Stellenplans einen bis 31. Dezember 2002 befristeten Arbeitsvertrag mit einer/einem bei der Galerie tätigen wissenschaftlichenAngestellten (Verg.Gr. II BAT) abzuschließen.
Aufgabe des/der wissenschaftlichen Angestellten war und ist, weiterhin die detaillierte Entwicklung des Raumprogramms und dessen fortlaufende Abstimmung unter museumsfachlichen Gesichtspunkten innerhalb des architektonischen Planungsprozesses zu begleiten. Der/die Stelleninhaber/-in ist für die Koordinierung zwischen der Galerie, den Architekten, dem Hochbauamt und anderer an der Planung und am Bau Beteiligten zuständig und vertritt gegenüber diesen die museumsfachlichen Erfordernisse der Galerie.
Nachdem sich der Baubeginn auf voraussichtlich Frühjahr 2002 verschieben wird und mit der Fertigstellung erst im Herbst 2004 zu rechnen ist, soll die Ermächtigung auf 31. Dezember 2004 verlängert werden.
9. Terminrahmen
Nachstehender Terminrahmen ist vorgesehen:
- Baubeschluss
21. Februar 2002
- Vergabebeschlüsse
- Rohbauarbeiten
- Fassadenbauarbeiten
- Technikgewerke teilweise
26. Februar 2002
- Baubeginn
- Vorbereitende Maßnahmen
März 2002
- Baufertigstellung voraussichtlich
Mai 2004
- Eröffnung voraussichtlich
September 2004
Beteiligte Stellen
Die Referate A, St, T, KBS und F haben die Vorlage mitgezeichnet
Die Personalvertretung muß beteiligt werden.
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
Anlage 1: Kostenermittlung vom 29. Januar 2002
Anlage 2: Baubeschreibung vom Januar 2002
Anlage 3: Energetisches Datenblatt vom 30. Januar 2002
Anlage 4: Pläne der Architekten Hascher, Jehle und Assoz. GmbH
vom 23. Oktober 2001