Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1011/2002
Stuttgart,
11/21/2002



Erhöhung der Abwassergebühr ab 1. Januar 2003
Beschluss einer Abwassergebührensatzung
Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung
Änderung der Hausgebührensatzung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuß Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
03.12.2002
04.12.2002
05.12.2002



Beschlußantrag:

1. Die Höhe der Abwassergebühr wird ab 1. Januar 2003 auf 1,59 EUR/m³ festgesetzt.

2. Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebühren- satzung) - AbwGS - wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

3. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Stadtrecht Nr. 7/17) - AWS - wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS - wird in der Fassung der Anlage 4 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zur Deckung der Kosten für das Wirtschaftsjahr 2003 bei der Stadtentwässerung Stuttgart (vgl. Anhang 1 zu Anlage 1) ist der seit 1. Januar 1997 gültige Gebührensatz in Höhe von 1,56 EUR/m³ um 1,92 % auf 1,59 EUR/m³ zu erhöhen.

In der Sitzung des Gemeinderats vom 14. November 2002 (GRDrs 866/2002) wurde beschlossen, die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) - AbwGS - (in der Fassung der Anlage 2), die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Stadtrecht Nr. 7/17) - AWS - (in der Fassung der Anlage 3) und die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht 7/9) - HGS - (in der Fassung der Anlage 4) zu erlassen.

Auf Grund der Änderung der Systematik der Abwassergebührenveranlagung (GRDrs 866/2002) wird ab 1. Januar 2003 die Gebührenveranlagung vom bisherigen Grundbesitzabgabenbescheid getrennt und in einem eigenständigen Abwassergebührenbescheid festgesetzt.

Die Abwassergebühren werden ab 1. Januar 2003 in einer gesonderten Abwasser- gebührensatzung (vgl. Anlage 2) geregelt werden.

Finanzielle Auswirkungen
Auf Grund der Gebührenanpassung wird das Wirtschaftsjahr 2003 der Stadtentwässerung Stuttgart (SES) kostendeckend sein.


Beteiligte Stellen

Referat Allgemeine Verwaltung, Finanz- und Beteiligungsreferat und Rechtsreferat

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Betriebsleitung Stadtentwässerung



Prof. Beiche
Technischer Referent
Endrichi.V. Gekeler


Anlagen

- Ausführliche Begründung (Anlage 1)
- Gebührenkalkulation 2003 (Anhang 1 zu Anlage 1)
- Erfolgsplan 2003 - neu (Anhang 2 zu Anlage 1)
- Gebührenübersicht (Anhang 3 zu Anlage 1)
- Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Abwassergebühren (Anlage 2)
- Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Anlage 3)
- Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Anlage 4)