Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0335-02.00
GRDrs 1224/2007
Stuttgart,
11/23/2007



Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.12.2007
06.12.2007



Beschlußantrag:

1. Die Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats (Stadtrecht 0/12) wird gemäß Anlage 2 neu gefasst.

2. Die Fortbildungsmittel für die Teilnahme der Mitglieder des Gemeinderats an Fortbildungen werden ab 1.1.2008 auf 290 € pro Person festgesetzt. Die Mittel können bis zum Tag vor der konstituierenden Sitzung angesammelt werden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Die Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats (nachfolgend Fraktionsfinanzierungssatzung genannt) muss nach über zehn Jahren ihrer Gültigkeit in einigen Punkten aktualisiert werden. Ferner werden aus Gründen der Planbarkeit von Budgetmitteln Veränderungen in die Satzung eingearbeitet (siehe hierzu ausführliche Begründung – Anlage 1). Aufgrund der Vielzahl der meist redaktionellen Änderungen und der damit einhergehenden Unübersichtlichkeit bei einer Änderungssatzung soll die Satzung komplett neu gefasst werden.

2. Die Fortbildungsmittel für Mitglieder des Gemeinderats konnten bisher nur für Fortbildungen im Inland in Anspruch genommen werden. Zunehmend steigen die Nachfragen der Fraktionen nach Fortbildungsmöglichkeiten in Nachbarländern bzw. Ländern der Europäischen Union. Dem soll durch eine entsprechende Änderung in der neuen Fraktionsfinanzierungssatzung Rechnung getragen werden. Da im Rahmen der Euroeinführung in diesem Bereich keine Glättung vorgenommen wurde (500 DM = 255,65 Euro) und die Beträge seit 1998 unverändert sind, wird eine Erhöhung des Pro-Kopf-Betrages um die Inflationsrate von rd. 13 % vorgeschlagen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Neufassung der Fraktionsfinanzierungssatzung hat verglichen mit der Vorgängerregelung recht geringfügige finanzielle Auswirkungen.

Durch die Änderungen bei den Fortbildungsmitteln für Mitglieder des Gemeinderats (Anhebung von 255,65 € auf 290 €) erhöht sich das Budget um 2.061 Euro pro Jahr. Da in der Regel nicht alle Fraktionen während der Amtszeit die Mittel ausschöpfen, kann davon ausgegangen werden, dass durch die Erhöhung keine tatsächlichen Mehrausgaben anfallen.

Die volle Kostenübernahme für Fortbildungen für das Assistenz- und Büropersonal durch die Stadt wird den städtischen Haushalt voraussichtlich mit 560 Euro pro Jahr belasten.


Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

3




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