Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7511-00
GRDrs 694/2001
Stuttgart,
11/16/2001



Kleinschwimmhalle in Stuttgart-West



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
27.11.2001
04.12.2001
19.12.2001
19.12.2001



Beschlußantrag:

1. Dem Standort für die Kleinschwimmhalle beim Dillmann-Gymnasium in Stuttgart-West an der Forst-/Falkertstraße wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Aufnahme des Vorhabens in den Haushaltsplan bzw. in die Finanzplanung beauftragt, das Ziel eines Neubaus einer Kleinschwimmhalle in Stuttgart-West auf der Basis eines vorläufigen Raumkonzepts gemäß Anlage 6 zur Gewährleistung des Schulschwimmsports und ergänzender Vereinsnutzung weiterzuverfolgen.

3. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Aufnahme des Vorhabens in den Haushaltsplan bzw. in die Finanzplanung beauftragt, weitergehende Planungen für den Bau einer Kleinschwimmhalle bis Leistungsphase 2 HOAI vorzunehmen. Die Planungskosten werden aus den Investitionskosten für das Vorhaben im Doppelhaushalt 2002/2003 finanziert.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zum Schuljahr 2000/2001 wurde das Bad der Diakonissenanstalt in der Rosenbergstraße in Stuttgart-West geschlossen. Durch den Wegfall hat sich die Situation des Schulschwimmsports in der Innenstadt und im Westen erheblich verschärft. Die fehlende Kapazität kann nur teilweise im Hallenbad Heslach sowie in anderen Hallenbädern und Lehrschwimmbecken aufgefangen werden.
Mit dem Neubau einer Kleinschwimmhalle soll die Versorgung der Schulen im seitherigen Rahmen gewährleistet werden (vgl. dazu GRDrs 183/2001 "Bericht zur Situation des Schulschwimmsports").

Bei den Beratungen zur GRDrs 957/2000 - Bürgerzentrum West - wurde auch über den Bau der Kleinschwimmhalle am Standort "Moltke-Areal" (Ecke Schwab-/Bebelstraße) diskutiert (Beschlussziffer 3). Auf Grund der Anträge 41/2001 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und 42/2001 der CDU nahm die Verwaltung ein Raumprogramm für ein Lehrschwimmbad in die Planungen für das Bürgerzentrum West mit auf. Der Bezirksbeirat West hat in seiner Sitzung am 27. März 2001, Niederschrifts-Nr. 57, der Beschlussziffer 3 zum Bau einer Kleinschwimmhalle im Rahmen des Bürgerzentrums "mit der Maßgabe zugestimmt, dass sich keine günstigeren Alternativen ergeben".

Zur Entlastung des Raumprogramms für das Bürgerzentrum Stuttgart-West sowie zur Vermeidung funktioneller und kostenmäßiger Nachteile wurde mit Antrag 168/2001 von Herrn Stadtrat Guckenberger (SPD) die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob das dringend notwendige Schulschwimmbecken auf dem Gelände der Esso-Tankstelle in der Bebelstraße oder beim Dillmann-Gymnasium alternativ zum Standort Moltke-Areal untergebracht werden kann. Die Entscheidung für einen der vorgeschlagenen Standorte hat u. a. sehr große Bedeutung für die weiteren Planungen und den Architektenwettbewerb des Bürgerzentrums West.

Die Standortprüfung wurde von Herrn Bürgermeister Murawski am 25. April 2001 in der Vorberatung des Verwaltungsausschusses zugesagt.

Die Standortprüfung wurde mit Hilfe eines externen Gutachtens durchgeführt, dessen Ergebnis mit dieser Vorlage zur Kenntnis gebracht wird.

Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen


Referate F, KBS, St, T, WK und der Bezirksbeirat West (am 27. November 2001)

Die Referate F, St, T und WK haben mitgezeichnet.

Das Referat KBS bzw. das Schulverwaltungsamt ist aus folgenden Gründen gegen den Verwaltungsvorschlag (Beschlussziffer 1):

"Das Schulverwaltungsamt geht davon aus, dass aus Gründen der guten Erreichbarkeit der Standort Esso-Tankstelle speziell für die Grundschüler (insbesondere aus der Vogelsangschule und der Schwabschule) zu favorisieren ist. Für diese Schüler ist die problematische Kreuzung Schwab-/Bebelstraße nicht zu queren. Es kann vielmehr der Fußgängerüberweg auf der Höhe der Elisabethenanlage genutzt werden. Auch beim direkten Kostenvergleich schneidet der Standort Esso-Tankstelle am besten ab. Zusätzlich zu den vom Stadtplanungsamt aus planungsrechtlicher Sicht notwendig erachteten Ergänzungen wird gebeten, den Beschlussantrag wie folgt zu fassen und die Wertung in Nr. IV (Fazit) entsprechend zu ändern:

1. Dem Standort für die Schwimmhalle auf dem Grundstück der Esso-Tankstelle (Bebel-/Bismarckstraße) wird unter dem Aspekt der guten Erreichbarkeit für die Grundschüler und der günstigen Investitionskosten der Vorzug gegeben; diesem Standort wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ziel eines Neubaus einer Schwimmhalle in Stuttgart-West auf der Basis der Voruntersuchung und des vorläufigen Raumkonzeptes gemäß Anlage 6 zur Gewährleistung des Schul- und Vereinsschwimmsports weiterzuverfolgen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein konkretes Raumprogramm und ein Betreiberkonzept zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen."


Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 41/2001 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Antrag 42/2001 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Antrag 168/2001 von Stadtrat Guckenberger (SPD)





Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen


Anlage 1 zur GRDrs 694/2001

Ausführliche Begründung:


I. Allgemeines

Vorgehensweise:
Zunächst wurden das Raumkonzept und der Flächenbedarf für das Schwimmbad definiert. Auf dieser Basis wurde über ein Flächen-/Gebäudemodell die zu bebauende Fläche und das Baukörpervolumen ermittelt. Anschließend wurden die Varianten 1 bis 3 auf der Grundlage dieser Ergebnisse betrachtet und die Bebauungsmöglichkeiten hinsichtlich funktioneller und baurechtlicher Vorgaben untersucht. Für die einzelnen Varianten wurden anschließend grobe Investitionskosten ermittelt und gegenübergestellt.

Raumkonzept Kleinschwimmhalle:
Auf der Grundlage des Raumkonzeptes für eine Kleinschwimmhalle aus der Vorlage GRDrs 957/2000 wurde ein neues, modifiziertes und zeitgemäßes Raumkonzept gemäß der KOK Richtlinie für den Bäderbau (Herausgeber: Koordinierungskreis Bäder) erstellt (vgl. Anlage 6). Im Wesentlichen sieht die KOK Richtlinie folgende Raumgruppen für den Bedarf eines Hallenbades vor:

Daraus hat sich bei einer notwendigen Beckengröße von 25 x 12,5 m eine Hauptnutzfläche (Beckenbereich mit 5 Schwimmbahnen und Umgangsfläche) von 626 m², eine Nettogrundfläche von 1.310 m² und eine für die Standortvergleiche maßgebliche Bruttogrundfläche von 1.441 m² ergeben.

Baugrund:
Im Rahmen des Gutachtens sind keine Baugrunduntersuchungen vorgenommen worden. Diese werden aber für alle drei Standorte empfohlen.

Stellplätze:
Für das Vorhaben ist nach der KOK Richtlinie von neun Stellplätzen ausgegangen worden.

ÖPNV-Anbindung:
Alle drei Standorte haben eine sehr gute bis gute Anbindung an den ÖPNV (vgl. Anlage 2).


II. Standortvergleich

1. Standort: Esso-Tankstelle, Bebelstraße

Das Grundstück mit der Flurstücks-Nr. 7061/01 hat eine Größe von 1.168 m² (einschließlich einer Teilfläche von Flst. 7061/02 ergibt sich eine Gesamtfläche von 1.486 m²) und ist als Dreieck ausgeformt (siehe Anlage 2 - Ausschnitt Stadtplan Stuttgart-West -). An der westlichen Grundstücksgrenze liegt die Sporthalle der Friedensschule. Im Untergeschoss sind acht Garagen vorhanden, die von der Esso-Tankstelle aus anfahrbar sind. Es liegen vier Lehrerparkplätze auf dem Grundstück, die bei einer Bebauung ersetzt werden müssten.

Der Nachweis des Raumkonzeptes auf dem Tankstellengrundstück ist mit bebauungs- und planungsrechtlichen Verstößen verbunden. Ob diese in einem Baugenehmigungsverfahren zu befreien sind oder ob ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen ist, muss bei Vorlage konkreter Projektplanung überprüft werden. Aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse ist eine "Stapelung" der Funktionsflächen erforderlich.

Das Flächenlayout (vgl. Anlage 3) zeigt die Ausnutzung des Grundstücks im EG und die noch verbleibenden Freiflächen. Auf diesen Freiflächen sind 9 oberirdische Stellplätze angeordnet. Durch die oberirdische Bebauung ist eine natürliche Belichtung und Belüftung möglich (bei einer Zahl der Vollgeschosse lt. Bebauungsplan = 1 (zwingend)). Sanitär- und Umkleidebereich werden mit 230 m² im Bereich der Garagen des Nachbargebäudes integriert.

Es besteht ein Mietvertrag der Stadt mit der Esso AG, Hamburg, mit einer Festlaufzeit bis zum 31. Dezember 2003. Er verlängert sich ab diesem Zeitpunkt auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden, sofern keine Kündigung mit einjähriger Frist zum Mietvertragsende erfolgt ist. Mit Schadstoffbelastungen des Untergrundes durch die spezifische Nutzung muss gerechnet werden. Die Kosten für die evtl. notwendige Altlastenentsorgung bei Auflösung des Mietvertrages trägt nach Angabe des Amtes für Liegenschaften und Wohnen in der Regel der Mieter.

Ergebnis:
Die Unterbringung der Kleinschwimmhalle auf dem Grundstück der Esso-Tankstelle einschließlich von Teilflächen des Flst. 7061/02 erscheint im Grundsatz denkbar, vorbehaltlich einer projektbezogenen Überprüfung im Bebauungsplan- oder Baugenehmigungsverfahren. Die Nähe zur Friedensschule als einer der späteren Nutzer und die natürliche Belichtungs- und Belüftunsmöglichkeit ist positiv zu sehen. Negativ zu werten ist die städtebaulich gesehen beengte Lösung. Außerdem bestehen hinsichtlich der Verkehrssicherheit für Schulkinder im Kreuzungsbereich Schwab-/Bebelstraße (Stadtbahnhaltestelle) Bedenken seitens der Verwaltung.


2. Standort: Dillmann-Gymnasium

Die auf dem Teilgrundstück des Flst. 7873/1 bestehende Freisportfläche im Bereich Forst-/Falkertstraße (siehe Anlage 4) liegt vor der Turnhalle des Dillmann-Gymnasiums.

Damit eine ähnlich vergleichbare Freisportfläche später wiederhergestellt werden kann, ist das Gutachten von einer teilweisen Eingrabung des Beckenbereichs im abfallenden Gelände ausgegangen (siehe Anlage 4). Dabei würde der Technikbereich im Untergeschoss angeordnet werden. Unter Ausnutzung des Geländegefälles kann eine natürliche Belichtung und Belüftung aller Bereiche einschließlich des Beckenbereiches erreicht werden.

Während die Dachflächen über Eingangsbereich und Umkleide-/Sanitärbereich auf der Geländehöhe der Freisportanlage liegen und somit auch zukünftig mitgenutzt werden können, ist das Hallendach nicht begehbar. Die verbleibenden Freiflächen bieten die Möglichkeit, ein 20 x 40 m großes Handballfeld auszuweisen.

Die notwendigen 9 Stellplätze für die Nutzung des Schwimmbades können im Außenbereich der Kleinschwimmhalle auf dem Schulgrundstück angelegt werden.
Inwieweit hier die Verkehrsberuhigung der Forststraße zur Schaffung einer Skater-Anlage beim Dillmann-Gymnasium eine Rolle hinsichtlich einer verkehrlichen Grundstückserschließung spielt, muss innerhalb einer projektbezogenen Detailplanung geklärt werden.

Ergebnis:
Die Größe und Lage des Schulgrundstücks sind für den Bau einer Kleinschwimmhalle gut geeignet. Die Nähe zu weiteren Schul- und Sporteinrichtungen im Stuttgarter Westen ist positiv zu werten. Der neue Standort liegt in unmittelbarer Nähe zum früheren Diakonissenbad. Aus organisatorischen Gründen ist die Zuordnung zu einer Schule vorteilhaft, da die Schülerinnen und Schüler die Hauptnutzer des neuen Schwimmbades sein werden.


3. Standort: Bürgerzentrum West, Moltke-Areal

Untersucht wurde alternativ ein unterirdisches Schwimmbad ohne Überbauung (unter der Grundstücksoberfläche zur Wahrung der Grünflächen), mit teilweiser Überbauung der Nebenflächen, vollständiger Überbauung incl. Beckenbereich, Unterbringung im obersten Geschoss des Bürgerzentrums.

Bei einer Anordnung des Schwimmbades im Untergeschoss des Bürgerzentrums sollte das Ziel sein, den Beckenbereich im nicht überbauten Bereich anzuordnen (siehe Anlage 5 A). Eine teilweise natürliche Belichtung ist dann über Glasoberlichter möglich.

Das Dach wurde als begrünte bzw. begehbare Gartenfläche angenommen. Die Nebennutzflächen können ohne statischen Mehraufwand im überbauten Bereich angeordnet werden.

Bei einer alternativen Anordnung des Beckenbereiches im völlig überbauten Bereich sind aufgrund der Hallenabmessungen umfangreiche statische Sondermaßnahmen erforderlich, um die Lasten der darüber liegenden 3, 4 oder 5 Geschosse des Bürgerzentrums (je nach Ergebnis des Wettbewerbs) abzufangen. Die Mehrkosten werden auf ca. 10 – 15 % anteilig an der Kostengruppe 300 - Baukonstruktion - geschätzt (ca. 510.000 – 765.000 DM Mehrkosten, d. h. insgesamt 12.010 TDM - 12.265 TDM).

Die Anordnung des Schwimmbeckens im Obergeschoss (siehe Anlage 5 B) basiert auf der Annahme einer darunter liegenden Büronutzung mit einer fiktiven Gebäudetiefe von max. 15 m. Bei einer Realisierung an dieser Stelle müssen folgende Punkte beachtet werden:

-
      Bei einer Anordnung des Schwimmbeckens in den oberen Geschossen müssen die dort anfallenden Lasten auf alle darunter liegenden Geschosse bis ins Erdreich abgeführt werden. Der konstruktive Mehraufwand wird mit ca. 20 - 30 % für das gesamte Rohbauvolumen (incl. Gründung), das unterhalb des Beckens liegt (Stützenquerschnitte, Wanddicken, Fundamente etc.), angesetzt.
-
      Die Breite der darunter liegenden Geschosse sollte aus statischen Gründen (Lastabtragung) der Breite des Beckens mit Umgang entsprechen (18,5 m). Geht man von einer Büronutzung aus, so kommen nur Kombibüros mit verbreiteter Mittelzone in Frage. Die Ausführung von Großraumbüros wäre auch möglich. Gebäudetiefen über 16 m sind jedoch unwirtschaftlich und nur mit erheblichem Aufwand mit natürlichem Licht zu belichten.
-
      Bei einem Auskragen der Geschossdecke über dem 4. OG wird ein erheblicher statischer Mehraufwand in der Deckenkonstruktion nötig (ist in den Kosten enthalten). Das 4. OG wird bei dieser Ausführung erheblich beschattet.
-
      Aus logistischen Gründen (Abwicklung des Schülerverkehrs) sollte ein separates Treppenhaus und eigene Aufzüge eingeplant werden.
Die erforderlichen 9 Stellplätze zur Nutzung der Kleinschwimmhalle können in der projektierten Tiefgarage des Bürgerzentrums untergebracht werden.


Ergebnis:
Das Grundstück ist für eine Unterbringung der Kleinschwimmhalle im Rahmen des Bürgerzentrums West grundsätzlich geeignet. Negativ zu bewerten sind dabei aber die Mehrkosten für zusätzliche Aufwendungen im Bereich Gebäudetechnik (z. B. wenn keine natürliche Belichtung oder Belüftung geschaffen wird) und insbesondere für statische Sondermaßnahmen im Bereich der Baukonstruktion. Außerdem ergeben sich funktionale Nachteile in Verbindung mit den anderen vielfältigen Nutzungen des Bürgerzentrums (Bürgerservice, Stadtteilbücherei, Versammlungsräume etc.) und deren gesonderten Anforderungen (z.B. mehrere Zugänge und Fluchtwege usw.).

Bei Berücksichtigung des vom Gemeinderat beschlossenen Raumkonzeptes vom 26. April 2001 für ein Bürgerzentrum Stuttgart-West und des noch ausstehenden Architektenwettbewerbs ist zu befürchten, dass für die Anordnung oder Integration der Kleinschwimmhalle nur ein beschränkter Planungsspielraum (nicht oberirdisch) zur Verfügung steht.


III. Kostenvergleich (Grobannahme der Investitionskosten)

Bei der Planungsunschärfe aufgrund der zugrunde gelegten Groblayouts müssen die Ergebnisse der Kostenschätzung innerhalb einer Spanne von +/- 20 % gesehen werden. Die Grobinvestitionskosten der KG 200 - 700 (DIN 276) aller 4 Varianten stellen sich wie folgt dar:

(Quelle: Gutachten Drees & Sommer GmbH v. 21.09.2001)
Standort
1
Esso-
Tank-
stelle
Standort
2
Dillmann-
Gymnasium
Standort 3a / BZ
UG
nicht
überbaut
Standort
3a / BZ
UG
teilw. überbaut
Standort
3a / BZ
UG
vollst. Überbaut
Standort
3b / BZ
OG
    Kostengruppe
Gesamt-
preis
(TDM)
Gesamt-
preis
(TDM)
Gesamt-
preis
(TDM)
Gesamt-
preis
(TDM)
Gesamt-
preis
(TDM)
Gesamt-
preis
(TDM)
    100 Grundstück
    200 Herrichten und Erschließen
--
100
--
200
--
100
--
100
--
100
--
100
    300 Bauwerk - Baukonstruktionen
    400 Bauwerk - Technische Anlagen
3.200

2.700
3.700

2.700
5.100

2.800
5.100

2.800
5.100

2.900
4.100

2.900
    Zw.summe Bauwerk
    (KG 3 + 4)
5.900
6.400
7.900
7.900
8.000
7.000
    500 Außenanlagen
    600 Ausstattung
    700 Betriebskosten
100
100
1.100
300
100
1.200
200
100
1.400
200
100
1.500
200
100
1.500
200
100
1.300
    Gesamtsumme netto
7.300
8.200
9.700
9.800
9.900
8.700
    zzgl. 16 % MwSt.
1.200
1.300
1.600
1.600
1.600
1.400
    Bruttogesamtsumme
8.500 *
9.500
11.300
11.400
11.500
10.100 *

Bei der Kostenbetrachtung der Kostengruppen 100 - 700 der einzelnen Standorte ist der Standort 3 b im 4. OG des neu zu errichtenden Bürgerzentrums West nicht als Vergleichsobjekt geeignet. Die Mehrkosten für den Rohbau des darunter liegenden Gebäudes in Höhe von 20 - 30 % (*: 1,4 - 2,1 Mio. DM) sind zu addieren (d.h. insgesamt 11,5 - 12,2 Mio. DM).

Esso-Tankstelle: Unter Berücksichtigung des langfristigen Kapitalwerts aus der Vermietung der Tankstelle von 0,6 Mio. DM erhöhen sich die Kosten durch Auflösung des Mietvertrags auf * 9,1 Mio. DM.


IV. Fazit

Der Standort Esso-Tankstelle an der Bebelstraße wäre zwar aus der Sicht des Schulverwaltungsamtes wegen der Erreichbarkeit für Grundschüler aus der Vogelsangschule sowie der Schwabschule wünschenswert, er muss jedoch aufgrund städtebaulicher Erwägungen (resultierend aus der zu geringen Grundstücksgröße) für die Bebauung mit einer Kleinschwimmhalle, nicht zuletzt aber auch wegen der nicht ausreichenden Verkehrssicherheit an der naheliegenden Stadtbahnhaltestelle, ausscheiden.

Am Standort Moltke-Areal soll entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderats vom 26. April 2001 zum Raumprogramm für ein Bürgerzentrum ein Gebäudekomplex entstehen, in dem sich ohne das Schwimmbad bereits 7 verschiedene Nutzergruppen (Wohnungen, Gewerbe, Handel, städtische Büros, Stadtteilbücherei, Versammlungsräume, Kindertagesstätte) mit mehr als 100 Arbeitsplätzen verschiedenster Prägung wiederfinden.

Die technische Machbarkeit der Integration einer Kleinschwimmhalle in den Gesamtkomplex Bürgerzentrum steht der Funktionalität, Organisation und vor allem den sehr hohen Kosten für besondere Aufwendungen und Maßnahmen gegenüber. Eine Verringerung der Baumasse würde einen wichtigen Schritt zur Erhaltung der im Stuttgarter Westen so wertvollen Grün- und Freiflächen bedeuten. Außerdem ist es für die Verwaltung bei der Realisierung des Bürgerzentrums West einfacher, einen Investor zu finden, wenn keine Kleinschwimmhalle berücksichtigt werden muss.

Auf dem Teilgrundstück des Flst. 7873/1 nahe des Dillmann-Gymnasiums kann die Kleinschwimmhalle an der Forst-/Falkertstraße (unter späterer teilweisen Wiederherstellung der Freisportflächen auf dem Dach) gebaut werden. Da das Schwimmbad in den Zeiten von 7.45 Uhr bis 17.00 Uhr von den Schulen genutzt werden soll, ist die Verbindung zu einer Schule im Westen und die unmittelbare Nähe weiterer Schulen ein wichtiges Argument für diesen Standort.

Aus den vorgenannten Gründen spricht sich die Verwaltung für die Realisierung einer Kleinschwimmhalle (gemäß vorläufiges Raumkonzept Anlage 6) an dem Standort Dillmann-Gymnasium aus.


V. Weiteres Vorgehen

Im Falle einer gemeinderätlichen Entscheidung für den vorgeschlagenen Standort oder den Standort Esso-Tankstelle schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat aus zeitlichen Gründen vor, den parallel zu dieser Vorlage am 27. November 2001 im Ausschuss für Umwelt und Technik eingebrachten Ausschreibungstext für den begrenzt offenen Realisierungswettbewerb "Moltke-Areal Stuttgart-West" zu beschließen. In diesem Ausschreibungstext ist raumprogrammatisch die Kleinschwimmhalle nicht vorgesehen. Sollte es zu einer Entscheidung für den Standort Motlke-Areal kommen, wird die Verwaltung die Vorlage zur Ausschreibung eines Realisierungswettbewerbs "Moltke-Areal Stuttgart-West" nochmals überarbeiten und die Beratung und Beschlußfassung für Anfang 2002 vorsehen.

Außerdem ist bei einer Entscheidung für den Standort Dillmann-Gymnasium bzw. Esso-Tankstelle sowie einer Aufnahme des Vorhabens in den Doppelhaushalt 2002/2003 bzw. in die Finanzplanung beabsichtigt, dass die Referate KBS (Federführung) und T die weiteren Planungen mit Hilfe der bereitgestellten Investitionsmittel vornehmen. Dazu gehören auch die weiteren Gespräche über eine Betriebsträgerschaft der Kleinschwimmhalle mit dem Männerturnverein Stuttgart 1843 e.V. (MTV). Die Frage der Übernahme von Folgekosten und die Ausarbeitung eines Betriebskonzeptes muss noch geklärt werden. Die zur Abdeckung eines Betriebskostendefizites notwendigen Zuschussmittel können aus dem laufenden Budgets des Sportetats nicht finanziert werden und müssen zusätzlich bereitgestellt werden. Im Falle einer Entscheidung für den Standort Moltke-Areal ist weiterhin Referat A federführend zuständig.