Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
443/2002
Stuttgart,
06/10/2002
Bundesstraße 27
Neubau der Anschlussstelle Fasanenhof-Ost
- Baubeschluss -
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
18.06.2002
19.06.2002
20.06.2002
Beschlußantrag:
1. Dem Bau der Anschlussstelle B 27/Fasanenhof-Ost als Vollanschluss, nach dem Plan des Tiefbauamts vom 13. März 2002 und gemäß des Kostenanschlags des Tiefbauamts vom 25. April 2002 mit auf die Stadt entfallenden Kosten von 2.615.000 € (ohne Grunderwerb) wird zugestimmt.
2. Der städtische Aufwand in Höhe von 2.615.000 € wird in den Vermögenshaushalten wie folgt gedeckt:
AHSt. 2.6600.9500.000 VKZ 0341
- Anschluss B 27/Fasanenhof-Ost,
Straßenbau -
2001 undfrüher
409.033 €
2002
511.300 €
2003
610.654 €
2004
102.300 €
zusammen
1.633.287 €
AHSt. 2.6600.9510.000 VKZ 0341
- Anschluss B 27/Fasanenhof-Ost,
Verkehrseinrichtungen -
2001 und früher
0 €
2002
0 €
2003
51.100 €
2004
51.100 €
zusammen
102.200 €
AHSt. 2.6600.9520.000 VKZ 0341
- Anschluss B 27/Fasanenhof-Ost,
Begrünung -
2001 und früher
10.226 €
2002
0 €
2003
0 €
2004
102.300 €
zusammen
112.526 €
AHSt. 2.6600.9530.000 VKZ 0341
- Anschluss B 27/Fasanenhof-Ost,
Brücken und Unterführungen -
vor 2002
153.387 €
2002
255.600 €
2003
255.600 €
2004
102.400 €
zusammen
766.988 €
insgesamt
2.615.000 €
PS-Nr.: E/66.0341.0012
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Das Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost und das Wohngebiet Fasanenhof sind derzeit nur unzureichend an das überörtliche Straßennetz angeschlossen. Die Erschließung erfolgt heute umwegig von der Anschlussstelle B 27/L1205 "Landhauskreuzung" über die Kurt-Schumacher-Straße und die Schelmenwasenstraße. Zur Verbesserung der Verkehrssituation, auch im Hinblick auf die geplante Aufsiedelung des Gewerbegebiets, soll die Anschlussstelle B 27/Fasanenhof-Ost neu eingerichtet werden.
Die neue Anschlussstelle bindet das Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost direkt an die
B 27 an. Die Anschlussstelle besteht aus einer neuen Brücke über die B 27 sowie vier seitlichen Rampen. Die Heigelinstraße wird zwischen der Schelmenwasenstraße und der B 27/Fasanenhof-Ost in ihrer Lage verändert und auf 3 durchgehende Spuren verbreitert. Die derzeit bestehende Verbindung zwischen dem Industriegebiet Fasanenhof-Ost und dem Wohngebiet Fasanenhof über die Heigelinbrücke wird für den Kfz-Verkehr unterbrochen. Die bestehende Brücke wird im Zuge der Maßnahme abgebrochen. Für Fußgänger und Fahrradfahrer wird die Verbindung durch einen Geh- und Radweg, der über die neue Brücke führt, aufrecht erhalten. Die B 27 selbst wird im Bereich der Anschlussstelle um jeweils eine Fahrspur pro Richtung verbreitert. Zum Schutz der Bebauung des Wohngebiets Fasanenhof wird westlich der B 27 ein Lärmschutzwall angelegt.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme, ohne Grunderwerb, betragen 9.250.000 €. Davon trägt der Bund einen Anteil von 6.635.000 €. Auf die Stadt entfallen Bau-, Planungs- und Bauüberwachungskosten in Höhe von ca. 2.615.000 €. Grundlage für diese Kostenteilung ist das Bundesfernstraßengesetz. Für den städtischen Anteil an der Maßnahme werden Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von ca. 1.100.000 € erwartet. Weiterhin wird mit einer Verwaltungskostenerstattung in Höhe von ca. 300.000 € gerechnet.
Die Baumaßnahme soll bis Ende Juli 2002 begonnen werden. Für Dezember 2003 ist die Inbetriebnahme der Anschlussstelle geplant.
Finanzielle Auswirkungen
Einmalige Kosten
Laufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
2,615,000.00
Euro
Laufende Aufwendungen
55,000.00
Euro
Objektbezogene Einnahmen
1,400,000.00
Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
1,440,000.00
Euro
Folgelasten
55,000.00
Euro
Mittel im Haushaltsplan/
Finanzplanung
veranschlagt
Noch zu veranschlagen
Euro
veranschlagte Mittel: 2.617.947,00 Euro
Beteiligte Stellen
Das Finanz- und Beteiligungsreferat und das Referat Städtebau haben der Vorlage zugestimmt. Der Bezirksbeirat Möhringen wird über die Bauabwicklung der Maßnahme im Einzelnen informiert.
Vorliegende Anträge/Anfragen
- GRDrs 242/1997 vom 12. Mai 1997
Bebauungsplan "Fasanenhof-Ost/Anschluss an
die B 27/ im Stadtbezirk Möhringen (Mö 176)
- Satzungsbeschluss. Beschluss des GR vom
12. Juni 1997
- ADRs 24/1997 vom 14. März 1997
Anschlussstelle B 27/Fasanenhof-Ost - Vergabe
von Ingenieurleistungen.
Beschluss des UTA vom 25. März 1997
- Antrag 193/2001 der CDU vom 26. April 2001
Künftiger Baustellenverkehr im Fasanenhof-Ost
Stellungnahme vom 27. April 2001
Prof. Beiche
Technischer Referent
Anlagen
Anlage 1 Ausführliche Begründung; Anlage 2 Kostenberechnung
Anlage 1 zur GRDrs
Ausführliche Begründung:
1. Beschreibung der Anschlussstelle
Das Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost und das Wohngebiet Fasanenhof sind derzeit nur unzureichend an das überörtliche Straßennetz angeschlossen. Die Erschließung erfolgt heute umwegig von der Anschlussstelle B 27/L1205 “Landhauskreuzung” über die Kurt-Schumacher-Straße und die Schelmenwasenstraße. Zur Verbesserung der Verkehrssituation, auch im Hinblick auf die geplante Aufsiedelung des Gewerbegebiets, soll die Anschlussstelle B 27/Fasanenhof-Ost neu eingerichtet werden.
Die neue Anschlussstelle bindet das Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost direkt an die B 27 an. Die Anschlussstelle besteht aus einer neuen Brücke über die B 27 sowie vier seitlichen Rampen. Die Heigelinstraße wird zwischen der Schelmenwasenstraße und der Anschlussstelle B 27/Fasanenhof-Ost in ihrer Lage verändert und auf 3 Fahrspuren verbreitert. Der Knotenpunkt Schelmenwasenstraße/Heigelinstraße wird entweder als Kreisel oder als signalgeregelte Kreuzung leistungsfähig ausgebaut.
Die derzeit bestehende Verbindung zwischen dem Industriegebiet Fasanenhof-Ost und dem Wohngebiet Fasanenhof über die Heigelinbrücke wird für den Kfz-Verkehr unterbrochen. Für Fußgänger und Fahrradfahrer wird die Verbindung durch einen Geh- und Radweg, der über die neue Brücke führt, aufrecht erhalten. Die B 27 selbst wird im Bereich der Anschlussstelle um jeweils eine Fahrspur pro Richtung verbreitert. Zum Schutz der Bebauung des Wohngebiets Fasanenhof wird westlich der B 27 ein Lärmschutzwall angelegt.
Die bestehende Brücke der Heigelinstraße über die B 27 wird im Zuge der Baumaßnahme abgerissen, da sie für die Verwendung als Teil der Anschlussstelle nicht ausreichend tragfähig ist und ihre Lage nahe der Körschtalbrücke zu steile Rampen ergeben würde.
Durch die Anlage der Anschlussstelle wird sich die Linienführung des Busverkehrs ändern. Die Linie 72, die derzeit über die Heigelinbrücke zwischen dem Wohngebiet Fasanenhof und dem Gewerbegebiet verkehrt, wird künftig über die Kurt-Schumacher-Straße unter der Körschtalbrücke der B 27 in das Gewerbegebiet geführt.
Die Buslinien auf der B 27, die derzeit Haltestellen direkt an der Bundesstraße haben, werden künftig aus Richtung Süden die B 27 über die neue Anschlussstelle verlassen und über das Gewerbegebiet sowie das Körschtal in Richtung Landhauskreuzung geführt. Die Führung in Gegenrichtung erfolgt entsprechend. Die Haltestellen werden auf der südlichen Abfahrtsrampe und auf der südlichen Zufahrtsrampe eingerichtet.
2. Genehmigungsverfahren
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan Mö 176, der die Anschlussstelle zum Inhalt hat, am 12. Juni .1997 beschlossen. Am 05. März 1998 wurde er rechtskräftig.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren reichte die Verwaltung im Mai 1996 bei der Straßenbauverwaltung des Landes einen RE-Entwurf ein, dem das Bundesverkehrsministerium nach der Einarbeitung seiner Forderungen aus dem Jahr 1998 im April 1999 endgültig zugestimmt hat.
Zur Finanzierung des städtischen Anteils wurde ein Zuschussantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt, dem das Regierungspräsidium Stuttgart am 15. Dezember 2002 zugestimmt hat.
3. Baudurchführung, Eigentum und Unterhaltung
Die Stadt plant und baut den städtischen und den Bundesanteil der Anschlussstelle sowie die Verbreiterung der B 27, sie führt den Grunderwerb durch und stellt die Maßnahme fertig. Für die Durchführung des Bundesanteils erhält die Stadt eine Verwaltungskostenerstattung.
Die Brücke und die Rampen sowie die durchgehende Fahrbahn der B 27 bleiben, bzw. werden Eigentum des Bundes. Die Heigelinstraße, die Bushaltestellen mit Zuwegen, der Geh- und Radweg über die Brücke und in der Weiterführung bis zur Fasanenhofstraße sowie die der B 27 abgewandte Seite des Lärmschutzwalls bleiben, bzw. werden Eigentum der Stadt.
4. Vorabmaßnahme mit dem Echterdinger Ei
Auf Wunsch der Straßenbauverwaltung des Landes sollte 1999 im Zuge der Baumaßnahmen für das Echterdinger Ei die Ausfahrt von der A 8 aus der Fahrtrichtung Ulm in die B 27 Fahrtrichtung Stuttgart verbessert werden. Dazu wurde die B 27 auf etwa 230 m Länge im Bereich der geplanten B 27/Fasanenhof-Ost entsprechend den Plänen für die Anschlussstelle um 2 Fahrspuren erweitert. Die Stadt beteiligte sich an den Kosten für diese Vorabmaßnahme mit einem Anteil von ca. 190.000 €. Darin war eine Vorfinanzierung zu Gunsten des Bundes in Höhe von ca. 105.000 € enthalten, die an die Stadt zurückgezahlt wird.
5. Vorbereitende Arbeiten
Die Bäume im Baufeld wurden entsprechend der Forderung des Naturschutzgesetzes als Vorabmaßnahme bis Ende Februar 2002 entfernt. Im selben Zeitraum wurden die Schilderbrücken der Verkehrsbeeinflussungsanlage auf der B 27 abgebaut.
6. Bauablauf
Die Hauptleistungen der Baumaßnahme wurden am 7. März 2002 ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 16. April 2002. Der Bau der Anschlussstelle soll noch im Juli 2002 begonnen und bis Ende Dezember 2002 abgeschlossen werden.
Um den Verkehr auf der B 27 möglichst wenig zu behindern werden während der Hauptverkehrszeiten in der Regel, wie derzeit vorhanden, zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung offengehalten. Für den Einbau von Lehrgerüsten und den Abbruch der alten Brücke ist mit kurzzeitigen Verkehrsunterbrechungen der B 27 zu rechnen. Der Bauablauf wird mit benachbarten Maßnahmen abgestimmt.
Zu Beginn der Baumaßnahme wird die derzeit bestehende Brücke der Heigelinstraße über die B 27 für den öffentlichen Kfz-Verkehr geschlossen. Eine Geh- und Radwegverbindung zwischen dem Wohngebiet Fasanenhof und dem Gewerbegebiet wird jedoch über die gesamte Bauzeit aufrecht erhalten. Der Busverkehr der Linie 72 wird zwischen dem Europaplatz und dem Gewerbegebiet über die Kurt-Schumacher-Straße und die Schelmenwasenstraße geführt. An der Einmündung der Fasanenhofstraße in die Kurt-Schumacher-Straße wird ein Kreisverkehr als Wendemöglichkeit für die Buslinie 72 gebaut.
Während der Bauzeit wird der Verkehr an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Schelmenwasenstraße durch eine Lichtsignalanlage geregelt.
Der Lärmschutzwall westlich der B 27 wird in zwei Abschnitten errichtet, da der Grunderwerb in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen ist.
7. Grunderwerb
Der Grunderwerb für die Maßnahme ist abgeschlossen. Lediglich für den zweiten Abschnitt des Lärmschutzwalles ist es trotz intensiver Bemühungen noch nicht gelungen, fünf Grundstücke zu erwerben. Unter Umständen muss hier ein Enteignungsverfahren durchgeführt werden. Das heißt, die Fertigstellung des Lärmschutzwalls hängt somit von der tatsächlichen Verfügbarkeit der Grundstücke ab.
8. Kosten; Finanzierung und Zuwendungen
Die Gesamtkosten der Maßnahme Anschlussstelle B 27/Fasanenhof-Ost und Verbreiterung der B 27 belaufen sich einschließlich Planung, ohne Grunderwerb, auf ca. 9,250 Mio. €, hiervon trägt der Bund 6,635 Mio. €.
Die Baukosten der Anschlussstelle mit Rampen, Brücke, Umbaus der Heigelinstraße sowie Lärmschutzwall werden nach einem festgelegten Kostenteilungsschlüssel von der Stadt und dem Bund finanziert. Dieser Schlüssel wird auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes entsprechend der Breite der durch die Maßnahme betroffenen Verkehrsflächen ermittelt.
Die Kosten für die Verbreiterung der B 27 trägt allein der Bund.
Der Kostenanteil der Stadt beträgt 2,615 Mio. €. Darin enthalten sind Planungskosten in Höhe von 0,950 Mio. € und Bauüberwachungskosten von ca. 0,200 Mio. €. In den Planungskosten sind sämtliche Ingenieurleistungen seit 1991 enthalten, wie z. B. RE-Entwurf, Zuschussantrag, Ausführungsplanung für Brücken und Straßenbau, Untersuchungen zum Teilausbau der Anschlussstelle, Änderungen gemäß den Forderungen des Verkehrsministeriums und des Stadtplanungsamts. Weiterhin sind die Kosten der Grünplanung berücksichtigt.
Die zuwendungsfähigen Kosten des städtischen Anteils in Höhe von etwa 1,400 Mio. € werden nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu 80% gefördert, so dass etwa 1,100 Mio. € an Zuschüssen erwartet werden.
Weiterhin erhält die Stadt vom Bund für ihre Aufwendungen für die Planung und Durchführung des Bundesanteils der Maßnahme eine Verwaltungskostenerstattung in Höhe von ca. 0,300 Mio. €.
Das sind zusammen objektbezogene Einnahmen von 1,4 Mio. €
Der Bundesanteil in Höhe von 1,6 Mio. € für das Jahr 2002 ist im Haushalt des Landes eingeplant.