Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 443/2002
Stuttgart,
06/10/2002



Bundesstraße 27
Neubau der Anschlussstelle Fasanenhof-Ost
- Baubeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
18.06.2002
19.06.2002
20.06.2002



Beschlußantrag:

1. Dem Bau der Anschlussstelle B 27/Fasanenhof-Ost als Vollanschluss, nach dem Plan des Tiefbauamts vom 13. März 2002 und gemäß des Kostenanschlags des Tiefbauamts vom 25. April 2002 mit auf die Stadt entfallenden Kosten von 2.615.000 € (ohne Grunderwerb) wird zugestimmt.

2. Der städtische Aufwand in Höhe von 2.615.000 € wird in den Vermögenshaushalten wie folgt gedeckt:

      AHSt. 2.6600.9500.000 VKZ 0341
      - Anschluss B 27/Fasanenhof-Ost,
      Straßenbau -
2001 undfrüher
409.033 €
2002
511.300 €
2003
610.654 €
2004
102.300 €
zusammen
1.633.287 €

      AHSt. 2.6600.9510.000 VKZ 0341
      - Anschluss B 27/Fasanenhof-Ost,
      Verkehrseinrichtungen -
2001 und früher
0 €
2002
0 €
2003
51.100 €
2004
51.100 €
zusammen
102.200 €

      AHSt. 2.6600.9520.000 VKZ 0341
      - Anschluss B 27/Fasanenhof-Ost,
      Begrünung -
2001 und früher
10.226 €
2002
0 €
2003
0 €
2004
102.300 €
zusammen
112.526 €

      AHSt. 2.6600.9530.000 VKZ 0341
      - Anschluss B 27/Fasanenhof-Ost,
      Brücken und Unterführungen -
vor 2002
153.387 €
2002
255.600 €
2003
255.600 €
2004
102.400 €
zusammen
766.988 €
      insgesamt
2.615.000 €




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost und das Wohngebiet Fasanenhof sind derzeit nur unzureichend an das überörtliche Straßennetz angeschlossen. Die Erschließung erfolgt heute umwegig von der Anschlussstelle B 27/L1205 "Landhauskreuzung" über die Kurt-Schumacher-Straße und die Schelmenwasenstraße. Zur Verbesserung der Verkehrssituation, auch im Hinblick auf die geplante Aufsiedelung des Gewerbegebiets, soll die Anschlussstelle B 27/Fasanenhof-Ost neu eingerichtet werden.

Die neue Anschlussstelle bindet das Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost direkt an die
B 27 an. Die Anschlussstelle besteht aus einer neuen Brücke über die B 27 sowie vier seitlichen Rampen. Die Heigelinstraße wird zwischen der Schelmenwasenstraße und der B 27/Fasanenhof-Ost in ihrer Lage verändert und auf 3 durchgehende Spuren verbreitert. Die derzeit bestehende Verbindung zwischen dem Industriegebiet Fasanenhof-Ost und dem Wohngebiet Fasanenhof über die Heigelinbrücke wird für den Kfz-Verkehr unterbrochen. Die bestehende Brücke wird im Zuge der Maßnahme abgebrochen. Für Fußgänger und Fahrradfahrer wird die Verbindung durch einen Geh- und Radweg, der über die neue Brücke führt, aufrecht erhalten. Die B 27 selbst wird im Bereich der Anschlussstelle um jeweils eine Fahrspur pro Richtung verbreitert. Zum Schutz der Bebauung des Wohngebiets Fasanenhof wird westlich der B 27 ein Lärmschutzwall angelegt.

Die Kosten der Gesamtmaßnahme, ohne Grunderwerb, betragen 9.250.000 €. Davon trägt der Bund einen Anteil von 6.635.000 €. Auf die Stadt entfallen Bau-, Planungs- und Bauüberwachungskosten in Höhe von ca. 2.615.000 €. Grundlage für diese Kostenteilung ist das Bundesfernstraßengesetz. Für den städtischen Anteil an der Maßnahme werden Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von ca. 1.100.000 € erwartet. Weiterhin wird mit einer Verwaltungskostenerstattung in Höhe von ca. 300.000 € gerechnet.

Die Baumaßnahme soll bis Ende Juli 2002 begonnen werden. Für Dezember 2003 ist die Inbetriebnahme der Anschlussstelle geplant.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
2,615,000.00 Euro
Laufende Aufwendungen
55,000.00 Euro
Objektbezogene Einnahmen
1,400,000.00 Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
1,440,000.00 Euro
Folgelasten
55,000.00 Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Noch zu veranschlagen
Euro
veranschlagte Mittel: 2.617.947,00 Euro


Beteiligte Stellen

Das Finanz- und Beteiligungsreferat und das Referat Städtebau haben der Vorlage zugestimmt. Der Bezirksbeirat Möhringen wird über die Bauabwicklung der Maßnahme im Einzelnen informiert.


Vorliegende Anträge/Anfragen

- GRDrs 242/1997 vom 12. Mai 1997
Bebauungsplan "Fasanenhof-Ost/Anschluss an
die B 27/ im Stadtbezirk Möhringen (Mö 176)
- Satzungsbeschluss. Beschluss des GR vom
12. Juni 1997
- ADRs 24/1997 vom 14. März 1997
Anschlussstelle B 27/Fasanenhof-Ost - Vergabe
von Ingenieurleistungen.
Beschluss des UTA vom 25. März 1997
- Antrag 193/2001 der CDU vom 26. April 2001
Künftiger Baustellenverkehr im Fasanenhof-Ost
Stellungnahme vom 27. April 2001





Prof. Beiche
Technischer Referent


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung; Anlage 2 Kostenberechnung
Anlage 1 zur GRDrs
Ausführliche Begründung:

1. Beschreibung der Anschlussstelle

2. Genehmigungsverfahren


3. Baudurchführung, Eigentum und Unterhaltung


4. Vorabmaßnahme mit dem Echterdinger Ei


5. Vorbereitende Arbeiten


6. Bauablauf


7. Grunderwerb


8. Kosten; Finanzierung und Zuwendungen