Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T 7115-01
GRDrs 615/2001
Stuttgart,
10/10/2001



Deponie Erbachtal in Waiblingen-Neustadt/Hohenacker
Rekultivierung Abschnitt I/IV und Oberflächenabdichtung "Wäldchen"
- Baubeschluss
- Vergabe von Ingenieurleistungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
23.10.2001
24.10.2001
25.10.2001



Beschlußantrag:

1. Baubeschluss

1.1Der Herstellung der Baumaßnahme zur Rekultivierung des Abschnitts I/IV und der Oberflächenabdichtung "Wäldchen" nach den Vorgaben der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) auf der Grundlage der Entscheidung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 29.08.2000 wird zugestimmt.
1.2Der Gesamtaufwand von insgesamt ca. 10,07 Mio DM brutto ist für das Jahr 2001 durch den Wirtschaftsplan 2001 gedeckt. Für die Jahre 2002 bis 2004 werden die Aufwendungen durch die noch aufzustellenden Wirtschaftspläne 2002/2003 und 2004 wie folgt gedeckt:

2001: 0,57 Mio DM
2002: 4,50 Mio DM
2003: 3,50 Mio DM
2004: 1,50 Mio DM


2. Vergabebeschluss Ingenieurleistungen

2.1Der stufenweisen Vergabe der Ingenieurleistungen (Planung, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) an die Umweltwirtschaft GmbH, Stuttgart mit einerAuftragssumme von 620.000 DM wird zugestimmt.
2.2Der Geamtaufwand von insgesamt 620.000 DM brutto ist für das Jahr 2001 durch den Wirtschaftsplan 2001 gedeckt. Für die Jahre 2002 bis 2004 werden die Aufwendungen durch die noch aufzustellenden Wirtschaftspläne 2002/2003 und 2004 wie folgt gedeckt:

2001: 200.000 DM
2002: 120.000 DM
2003: 200.000 DM
2004: 100.000 DM


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Deponie Erbachtal wurde bis 1994 zur Ablagerung von Haus- und Gewerbemüll sowie von Schlacke und Filterstaub aus der Abfallverbrennungsanlage S-Münster durch die Landeshauptstadt betrieben.

Auf der Grundlage der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) wurde derAbschnitt II/III der Deponie in den Jahren 1997 und 1998 an der Oberfläche abgedichtet und rekultiviert.

Nach einer Vereinbarung vom 23.01.1989 mit der Stadt Waiblingen über die Restlaufzeit der Deponie und deren Rekultivierung sowie eines genehmigten Bebauungsplans ist die Deponie bis Ende 2003 zu verfüllen, anschließend abzudichten und zu rekultivieren. Dies hat nach dem Anforderungsprofil der TASi zu erfolgen, d. h. es ist der Einbau einer kombinierten Oberflächenabdichtung Klasse II (mineralisch, Kunststoffdichtungsbahn) vorgeschrieben. Da für den gesamten Altteil der Deponie bei der anstehenden Auffüllung mit z. T. erheblichen Setzungen zu rechnen ist, ist vor Aufbringung eines Oberflächenabdichtungssystems der Untergrund zu verdichten, um Beschädigungen am System zu vermeiden.

Der Altteil der Deponie ist in die beiden Bereiche "I/IV" und "Wäldchen" getrennt. Im Bereich "Wäldchen" ist mangels einer Abdeckschicht eine Oberflächenabdichtung aufzubringen. Im Bereich I/IV konnte bei der Genehmigungsbehörde erreicht werden, dass der Bau einer Oberflächenabdichtung zunächst zurückgestellt und stattdessen eine Erdabdeckung mit Dichtungseigenschaften hergestellt wird. Sollte es anschließend gelingen, die Gleichwertigkeit der Erdabdeckung nachzuweisen, kann dort auf den Bau einer Oberflächenabdichtung verzichtet werden.

Die Erarbeitung der Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen sowie der späteren Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung soll durch das Ingenieurbüro Umweltwirtschaft GmbH (UW) im Rahmen bestehender Vereinbarungen erfolgen.

Die von der UW bisher erbrachten Leistungen zur Rekultivierung abgeschlossener Auffüllabschnitte wurden zur Zufriedenheit erbracht.

Die Vergabe der Ingenieurleistungen ist mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.

Finanzielle Auswirkungen
Der Gemeinderat hat mit Grundsatzbeschluss vom 05.05.1994 (GRDrs 170/1994) dem weiteren Ausbau der Deponie Erbachtal sowie den erforderlichen Sanierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen mit einem Gesamtaufwand von ca. 69 Mio. DM zugestimmt. Hiervon wurden für bereits durchgeführte Baumaßnahmen insgesamt 23,0 Mio. DM verwendet (Anlage 2). Nach der in Anlage 3 beigefügten Kostenschätzung werden für die anstehende Baumaßnahme insgesamt ca. 10,07 Mio DM brutto benötigt.

Die Finanzierung der Auffüllung und der Oberflächenabdichtung erfolgt vollständig aus einer für die Deponie gebildeten Sonderrücklage, welche Ende 2000 eine Höhe von ca. 29,2 Mio. DM hatte.


Beteiligte Stellen

Das Referat F hat der Vorlage zugestimmt.





Professor BeicheLutzDr. Weigel
Technisches Referat Betriebsleitung AWS


Anlagen



1. Ausführliche Begründung
2. Kostenzusammenstellung für bereits durchgeführte Baumaßnahmen
3. Kostenschätzung für die anstehenden Baumaßnahmen
4. Lageplanskizze
Anlage 1 zur GRDrs 615/2001



Ausführliche Begründung:

a) Sachstandsbericht und Baubeschluss

Die Landeshauptstadt besitzt auf der Gemarkung Waiblingen-Neustadt/Hohenacker die Deponie Erbachtal. Zwischen 1903 und 1965 erfolgte dort die Ablagerung von Haus- und Gewerbemüll aus Stuttgart. Diese Ablagerung findet sich z. B. im Bereich “Wäldchen” und im Abschnitt I/IV.
Mit Inbetriebnahme der AVA Stuttgart-Münster im Jahre 1965 wurden bis 1984 Schlacke und Filterstaub sowie sporadisch Gewerbemüll abgelagert. Diese Ablagerungen befinden sich in den Abschnitten I/IV. Im Zeitraum 1985 bis 1994 wurden auf dem gesonderten Abschnitt II/III Filterstaub in Kassetten aus Schlacke eingebaut. Dieser Bereich wurde 1997 und 1998 an der Oberfläche abgedichtet und rekultiviert.

Seit 1992 wird die Schlacke einer Verwertung als Sekundärrohstoff zugeführt. Seit April 1998 wird sie im eigenen Bereich und außerhalb als Baustoff eingesetzt. Der Filterstaub wurde im Zeitraum Januar bis Juli 1995 in der Untertagedeponie Heilbronn abgelagert und seit August 1995 im Versatzbergwerk Kochendorf vollständig verwertet. Dies hatte zur Folge, dass seither kein Deponiebetrieb mehr stattfindet.

Entsprechend einer Vereinbarung vom 23.01.1989 mit der Stadt Waiblingen über die Restlaufzeit der Deponie, deren Rekultivierung und anschließende Flächennutzung sowie eines genehmigten Bebauungsplans und eines für die Deponie erstellten Landschaftsplans ist bis Ende 2003 auf dem Altteil der Deponie ein entsprechendes Profil und Höhenniveau herzustellen.

Bei dem zur Verfüllung stehenden Abschnitt I/IV handelt es sich um ein Auffüllvolumen von ca. 286.000 m³. Die Auffüllhöhe beträgt dort bis zu 20 m. Bei der inhomogenen Zusammensetzung des Altmüllkörpers sind unterschiedliche Setzungen zu erwarten. Dennoch konnte bei der Genehmigungsbehörde erreicht werden, dass im Bereich des Auffüllabschnitts I/IV zunächst auf die Herstellung einer Oberflächenabdichtung verzichtet wird und stattdessen eine Erdabdeckung hergestellt wird. Es wird angestrebt, einen qualifizierten Einbau dieser Erdabdeckung herzustellen. Ziel ist es, mittels entsprechender Gutachten nachzuweisen, daß diese Erdabdeckung langfristig die Funktion einer Oberflächenabdichtung übernehmen kann und auf diese Weise auf den Bau einer entsprechend teuren Abdichtung verzichtet werden kann (Gleichwertigkeitsnachweis). Die Entscheidung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 29.08.2000 fordert aber für den Bereich “Wäldchen” die Herstellung einer Oberflächenabdichtung entsprechend der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi). Dies bedeutet für eine Deponie der Klasse II den Aufbau einer Kombinationsabdichtung (KDB) mit einer mineralischen Dichtungsschicht und einer Kunsstoffdichtungsbahn. Um unterschiedliche Setzungen und damit die Gefahr einer Beschädigung der KDB zu vermeiden, sind speziell im Bereich “Wäldchen” entsprechende Vorverdichtungen des Untergrundes vorzunehmen. Derzeit befasst sich ein Gutachter mit den Möglichkeiten und Risiken der nach dem Stand der Technik einzusetzenden Verdichtungsverfahren. Sollten keine brauchbaren Ergebnisse erreicht werden bzw. ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand entstehen würde, wird angestrebt, auch für den Bereich “Wäldchen” zunächst eine temporäre Abdichtung aufzubringen, um die Setzungen abklingen zu lassen und erst danach die Abdichtung herzustellen.

Die Verlegung des Erbachs in den 1997 erstellten Hochwasser-Entlastungskanal am südlichen Rand der Deponie war die Voraussetzung, um geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit der alten Dole schaffen zu können. Gemäß einer Auflage der Genehmigungsbehörde ist zu prüfen, ob die alte Dole zur Sickerwasserfassung und –ableitung umgebaut werden kann. Bevor mit der Auffüllung begonnen wird, ist die Standfestigkeit und die weitere Funktion der alten Erbachdole zu klären. Hierzu wurden in den letzen Monaten Bohrungen in der Kanalwandung durchgeführt um einerseits die Möglichkeit der Sickerwasserfassung des Müllkörpers durch die alte Erbachdole und andererseits die Betongüte und Wandstärke in Bezug auf die Auffüllung zu prüfen. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung einer standsicheren Dole notwendig sind, wird derzeit geprüft. Die angetroffenen geringen Mengen an Sickerwasser lassen jedoch hoffen, dass auf den Bau einer Sickerwasserreinigungsanlage vorerst weiter verzichtet werden kann.

Die Erdabdeckung soll im wesentlichen ein Eindringen der Niederschläge in den Müllkörper und somit die Sickerwasserneubildung verhindern. Dies wird im Rahmen der Altlastenerkundung überprüft und dokumentiert.

Bevor die eigentliche Auffüllung aufgebracht werden kann, sind umfangreiche Abdichtungsmaßnahmen im Randbereich des Altteils der Deponie notwendig. Da dieser Altteil über keine Basisabdichtung verfügt und der Altmüll teilweise bis an den Rand der Deponie reicht, ist insbesondere in diesen Bereichen ein Bodenaustausch mit unbelastetem, bindigem Bodenmaterial erforderlich.

Es ist beabsichtigt, die Erdabdeckung des Abschnitts I/IV und die Oberflächenabdichtung des Bereichs “Wäldchen” im Herbst/Winter 2001 öffentlich auszuschreiben. Die Erdabdeckung endet voraussichtlich ca. 3 m unter der im Bebauungsplan vorgesehenen Endhöhe um genügend Platz für eine evtl. später doch notwendige Oberflächenabdichtung bzw. die Rekultivierung zu lassen, sofern deren Herstellung unumgänglich ist.


b) Vergabebeschluss Ingenieurleistungen

Die Umweltwirtschaft GmbH, UW, Stuttgart (früher bei der Vedewa) wurde bereits 1985 mit der Gesamtplanung für die ingenieurtechnischen Maßnahmen auf der Deponie Erbachtal beauftragt, wobei eine stufenweise Beauftragung unter Anpassung des Honorars vereinbart wurde.

Die Planungsarbeiten der UW wurden in der Vergangenheit zur Zufriedenheit der Stadt erbracht. Dies gilt insbesondere für die 1997 fertiggestellten und rekultivierten Auffüllabschnitte II und III.

Die für die anstehenden Baumaßnahmen erforderliche Genehmigungsplanung konnte am 29.08.2000 genehmigt werden. Es ist deshalb vorgesehen, die UW mit den restlichen Leistungen zur Erarbeitung der Ausführungsplanung, der Ausschreibungsunterlagen und der örtlichen Bauüberwachung zu beauftragen.
Anlage 2 zur GRDrs 615/2001

AWS Abfallwirtschaft Stuttgart
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Stuttgart
GZ: AWS-2.4.1-2426
Stuttgart, 20. Juni 2001




Deponie Erbachtal
Kostenzusammenstellung für bereits durchgeführte Baumaßnahmen


1.Bereits durchgeführte Baumaßnahmen (1985-2000)
1.1Auffüllabschnitt II
Basisabdichtung, Schachtbauwerk
(Sickerwasserpumpwerk)
5.900.000 DM
1.2Erkundungsmaßnahmen im Altteil der Deponie
Grundwasserpegel, Vermessung, Setzungspegel,
Altlastenerkundung, Landschaftsplan
465.000 DM
1.3Sanierung alte Erbachdole
900.000 DM
1.4Voruntersuchungen zur Sickerwasserbehandlung
185.000 DM
1.5Verlegung des Erbachs
(neuer Erbachkanal)
10.000.000 DM
1.6Auffüllabschnitt A III
(Oberflächenabdichtung, Rekultivierung, Pflanzung)
5.150.000 DM
1.7Planung und Gutachten Abschnitt I/IV und Wäldchen
400.000 DM
Aufwendungen bisher gesamt
23.000.000 DM
Anlage 3 zur GRDrs 615/2001
AWS Abfallwirtschaft Stuttgart
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Stuttgart
GZ: AWS-2.4.1-2426
    Stuttgart, 20. Juni 2001





Deponie Erbachtal
Oberflächenabdichtung im Abschnitt Wäldchen und Randabdichtung einschließlich Aufbau einer Erdabdeckung im Abschnitt I/IV



Baubeschluss



Kostenschätzung für die anstehenden Baumaßnahmen


1.Oberflächenabdichtung Wäldchen
4.800.000,00 DM
2.Randabdichtung und Aufbau
einer Erdabdeckung im Auffüllabschnitt I/IV
3.700.000,00 DM
3.Planungskosten und Bauüberwachung
620.000,00 DM
4.Fremdüberwachung der Oberflächenabdichtung,
Gutachten, Analysen
393.000,00 DM
5.Vermessungsleistungen des Stadtmessungsamts
80.000,00 DM
6.Unvorhergesehenes, ca. 5 %
477.000,00 DM
Gesamtsumme
10.070.000,00 DM