Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-3
GRDrs 544/2001
Stuttgart,
06/27/2001



Sanierung Stuttgart 7 - Heslach II -
Umgestaltung des Marienplatzes
- Bau- und Vergabebeschluss -

(GRDrs. 595/2000)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
10.07.2001
17.07.2001
18.07.2001
19.07.2001



Beschlußantrag:
  1. Der Umgestaltung des Marienplatzes auf der Grundlage des Entwurfs der Freien Planungsgruppe 7, Büro für Stadtplanung und Architektur, Christophstraße 40, 70180 Stuttgart vom 29.06.2001 sowie der Kostenberechnung vom 07.06.2001 mit einer Gesamtsumme von 7,7 Mio. DM (3.936.947,40 e, Bereich Stadt) inklusive Nebenkosten und MwSt. wird zugestimmt.
  2. Von den aus Kostengründen erforderlichen Standardminderungen bei der Umgestaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von 7,7 Mio. DM für die Umgestaltung, die Vergabe im Rahmen der laufenden Verwaltung, ohne erneute Befassung des Gemeinderats, durchzuführen.
  4. Die unter Berücksichtigung der noch bis Ende 2001 anfallenden Ausgaben für die Folgejahre verbleibenden Kosten für die Umgestaltung von ca. 7,5 Mio. DM AHST. 2.6150.9520 003 VKZ 0460 Sanierung Stuttgart 7 - Heslach II - Umgestaltung des Marienplatzes - sind wie folgt gedeckt:
    2002
    2.963.082 DM
    (1.515.000 e)
    2003
    4.547.305 DM
    (2.325.000 e)



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ein wichtiges Ziel der Sanierung Stuttgart 7 - Heslach II - ist die Umgestaltung und Erweiterung des Marienplatzes unter Einbeziehung von nicht mehr erforderlichen Straßenflächen. Dies soll bis zum Ende des Jahres 2003 erreicht werden; ein entsprechender Verlängerungsantrag für das Landessanierungsprogramm wird gestellt. Die Umgestaltung wird auf Grundlage des Entwurfs der Freien Planungsgruppe 7 vom 29.06.2001 durchgeführt, der Kostenrahmen aus dem Grundsatzbeschluss (GRDrs. 595/2000) wird eingehalten. Die Umgestaltungsmaßnahmen sollen im Herbst mit den SSB-seitigen Maßnahmen begonnen werden und bis Herbst 2003 vollständig abgeschlossen sein.

Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel für die Umgestaltung des Marienplatzes in Höhe von 7,7 Mio. DM stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 1999-20003 zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

Referat F, Referat T




Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen



Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Entwurf der Freien Planungsgruppe 7 vom 05.02.2001
Anlage 3: Übersicht über die Kostenberechnung
Anlage 4: Übersicht Kosten im Bereich der Stadt

Anlage 1 zur GRDrs. Nr. 544/2001


Ausführliche Begründung:

Seit Inbetriebnahme der Ortsumfahrung Heslach 1991 ist die Neugestaltung und Erweiterung des Marienplatzes durch die Einbeziehung der nicht mehr erforderlichen Straßenflächen städtebauliches Ziel. Bereits 1988 wurde hierzu ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. 1994 wurde die Umgestaltung des Marienplatzes vom Gemeinderat im Rahmen der förmlichen Satzungsfestlegung für das Sanierungsgebiet Stuttgart 7 - Heslach II - als Sanierungsziel beschlossen und in der Kosten- und Finanzierungsübersicht vom Ausschuss für Bodenordnung 1996 als Einzelmaßnahme bestätigt. Aufgrund der Finanzlage der Stadt wurde die Weiterführung der Planung und die Realisierung der Gesamtmaßnahme jedoch immer wieder hinausgeschoben. Um die Umgestaltung des Marienplatzes noch mit Fördermitteln des Landessanierungsprogrammes und während des beantragten verlängerten Bewilligungszeitraumes bis zum 31. Dezember 2003 durchführen zu können, wird als spätester Termin für den Beginn der Arbeiten am Marienplatz Ende 2001 angestrebt. Dem Realisierungskonzept der Freien Planungsgruppe 7 vom 25. Mai 2000 für die Umgestaltung des Marienplatzes stimmte der Ausschuss für Umwelt und Technik am 18. Juli 2000 zu (GRDrs. 595/2000). Die Verwaltung ist durch den Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 18.07.2000 (GRDrs. 595/2000) ermächtigt, mit der SSB AG Verträge über die Förderung von Ordnungsmaßnahmen bis zu max. 2,4 Mio. DM (1.227.100 e) abzuschließen. Der Herstellung eines Fußgängersteges an der Zahnradbahnbrücke ist der Gemeinderat aus Kostengründen nicht gefolgt (GRDrs. 1032/2000).

Mit der Umgestaltung des Marienplatzes wird die Schaffung eines zentralen urbanen Platzes für den Stuttgarter Süden angestrebt, der zugleich den Süden besser an die Innenstadt anbinden soll. Das Erkennungszeichen des neuen Marienplatzes ist eine den Platz hufeisenförmig umlaufende Baumallee mit breiter Bewegungs- und Aufenthaltszone. Im inneren, etwas tiefer liegenden Bereich, sind Teile als Spiel- und Aufenthaltsflächen vorgesehen, während der Hauptbereich als freie städtische Platzfläche zur Marktnutzung oder als Veranstaltungs- und Aufenthaltsfläche für Veranstaltungen dienen kann.

Die Ballspielbox für Jugendliche ist parallel zur Hauptstätter Straße, die Spielzone für Kinder am westlichen Platzrand direkt an der Ringallee angeordnet. Zusätzlich schlägt die Freie Planungsgruppe 7 einen Rundpavillon für eine Café-/Restaurantnutzung vor. Hierbei kann es sich jedoch nur um ein privat finanziertes Vorhaben handeln, für das die Zustimmung der Stadt, z.B. für die Verpachtung der Fläche erforderlich wäre; eine mögliche Realisierung ist noch zu prüfen.
Hinsichtlich verschiedener Fragen der Verkehrsführung wurde zwischenzeitlich eine Feinabstimmung durchgeführt. Bezüglich des Radverkehrs muss noch eine abschließende Abstimmung erfolgen, da es eine Reihe von Konfliktpunkten gibt und mehrere – teilweise gegenläufige – Interessen zu berücksichtigen sind; die endgültige Lösung wird in den jetzt erreichten Entwurfsstand integriert werden können.
Die im Vorfeld der Maßnahmen erforderliche Umsetzung einzelner Kleinbetriebe (Pächter der Kioske) ist weitgehend vorbereitet.

Die Freie Planungsgruppe 7, Büro für Stadtplanung und Architektur, Christophstraße 40, 70180 Stuttgart, die mit der Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes beauftragt wurde, hat zwischenzeitlich eine mehrfach überarbeitete Kostenberechnung vorgelegt, die den vorgegebenen Kostenrahmen von rund 7,7 Mio. DM (3.936.947,40 e; Bereich Stadt) für die Umgestaltung einhält.

Im Rahmen der Kostenberechnung durch die Freie Planungsgruppe 7 haben sich gegenüber der vormaligen Schätzung einige Kostenerhöhungen ergeben, beispielsweise erhöhte Deponie- sowie Abbruchkosten. Diese Kostensteigerungen wurden durch Einsparungen wie z. B. die veränderte Ausführung der Oberflächenbefestigungen sowie den Verzicht auf Ausstattungselemente wie beispielsweise das ursprünglich geplante Wasserspiel ausgeglichen. Zusätzliche Sonder- oder höherwertige Ausstattungen können aus Sanierungsmitteln nicht finanziert werden und wären - falls dennoch gewünscht - allein aus städtischen Mitteln, die erst bereitgestellt werden müßten, zu tragen.

Das Ergebnis der Kostenberechnung ist der Übersicht in Anlage 3 zu entnehmen.

Bezüglich der Baumpflanzungen (insgesamt 65 neue Bäume) war im Rahmen des Wettbewerbs sowie des Vorentwurfs für die Neupflanzung der hufeisenförmigen Baumallee auf dem Marienplatz die Verwendung von Platanen, einer schnellwüchsigen Baumart, die Rückschnittbedarf erzeugt, vorgesehen. Im Zuge der Abstimmung ergab sich von gartenfachlicher Seite der Wunsch, den Leitbaum für den Stuttgarter Süden, die Rote Kastanie auch auf dem Marienplatz einzusetzen. Bei der roten Kastanie handelt es sich um eine langsamwachsende Baumart, wodurch der Pflegeaufwand gering ausfällt. Die voraussichtliche endgültige Baumgröße der roten Kastanie entspricht dem Ziel, den Blick auf den Kaiserbau nicht mehr wie derzeit durch zu große Bäume vollständig zu verwehren. Diese Baumart ist in der Anschaffung allerdings relativ teuer, innerhalb des Kostenrahmens des UTA-Grundsatzbeschlusses von 7,7 Mio. DM ist daher lediglich die Pflanzung von Kastanien mit einem Stammumfang von 25/30 cm, d.h. mit einem Stammdurchmesser von ca. 8 - 9 cm und ca. 4 - 5 m Höhe möglich. Aus gartenfachlicher Sicht wird jedoch eine Pflanzung von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 30/35 cm ohnehin nicht für empfehlenswert gehalten, da größere Bäume zur Standortanpassung wesentlich länger brauchen und auch erheblich mehr Pflege beanspruchen und die jüngeren Bäume den ursprünglichen Größenunterschied innerhalb weniger Jahre aufholen. Aufgrund des langsamen Wuchses der roten Kastanie ergibt sich die Einschränkung, dass der vollständige Kronenschluss der mit ca. 10 m Abstand gepflanzten Bäume erst in ca. 20-25 Jahren zu erwarten ist und damit die stadträumliche Wirkung der Bäume als “grüne Platzbegrenzung” auch erst zu diesem Zeitpunkt vollends bestehen wird.

Zur zügigen Durchführung des Bauvorhabens wird vorgesehen, dass die Vergabe im Rahmen der laufenden Verwaltung erfolgen kann.

Im Zuge der grundsätzlichen Umgestaltung des Platzes mit der dargestellten qualitätsvollen neuen Gestaltungskonzeption ist die vollständige Entfernung aller Platzeinbauten sowie Bäume und Büsche auf dem Marienplatz erforderlich.
Der Baubeginn soll daher im Herbst 2001 mit der teilweisen Beseitigung des Baumbestandes sowie dem Abbruch aller Gebäudeteile und Platzeinbauten erfolgen; die Beseitigung des restlichen Bewuchses erfolgt im Frühjahr 2002.

Anlage 3 zur GRDrs. Nr. 544/2001
Sanierung Stuttgart 7, Heslach II
Umgestaltung Marienplatz
Übersicht über die Kostenberechnung

1
2
3
4
Inhalt
Kostenschät- zung (Juli 1999)
Kostenbe- rechnung (02.04.2001)
Kostenbe- rechnung (07.06.01)
Bemerkungen
Baustelleneinrichtung
561.340,- DM
410.450,- DM
410.450,- DM
Abbrüche
159.469,- DM
694.989,- DM
517.184,- DM
Zusätzliche Bauteile abzubrechen
Erdarbeiten
397.068,- DM
716.048,- DM
658.740,- DM
Branchenbe- dingte Kosten- steigerungen
Entwässerung
325.981,- DM
279.106,- DM
246.270,- DM
Teilw. Reduz. der Einläufe
Randeinfassungen
212.550,- DM
271.395,- DM
147.750,- DM
Verminderter Standard
Trag- und Deckschichten
373.314,- DM
448.810,- DM
448.810,- DM
Betonarbeiten
275.400,- DM
498.236,- DM
372.536,- DM
Beläge
1.632.100,- DM
1.988.070,- DM
1.578.085,- DM
Verminderter Standard
Sonderleistungen Kleinteile
283.620,- DM
145.000,- DM
72.500,- DM
Wenig Straßen- abwicklung
Arbeiten auf Nachweis
60.000,- DM
82.090,- DM
35.000,- DM
Grüngestaltung
326.200,- DM
875.820,- DM
421.740,- DM
Teurere Baumart
Öffentliche Beleuchtung
440.000,- DM
413.400,- DM
404.600,- DM
Wasserspiel
200.000,- DM
226.187,- DM
0,- DM
Besondere Bauteile
527.000,- DM
278.900,- DM
240.400,- DM
Ausstattung reduziert
Leitungsumver- legungen
150.000,- DM
125.000,- DM
125.000,- DM
Pauschalbetrag
Kosten für Licht- signalanlge nach Schätzung von 66
-
300.000,- DM
300.000,- DM
Pauschalbetrag
Verzicht auf die Umgestaltung des Vorbereichs Süd
-
-
- 203.385,- DM
Durch Böheimstr. vom Gebiet getrennt
Gesamtsumme
5.924.024,- DM
7.753.501,- DM
5.775.680,- DM
Inkl. Bauneben- kosten (+ 15 %)
* mit 13 % gerechnet
8.916.526,- DM
6.642.032,- DM
+ Mehrwertsteuer (16 %)
1.071.064,- DM
1.426.664,- DM
1.062.725,- DM
Bruttoherstellungs-summe
7.765.233 DM
10.343.170 DM
7.704.757 DM