Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-3
GRDrs 434/2001
Stuttgart,
05/31/2001



Vorranggebiet für Stadterneuerung Degerloch 2 - Jahn -/ Felix-Dahn-Straße -
Abschluss und Abrechnung der Stadterneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Programms Einfache Stadterneuerung (PES)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
19.06.2001
20.06.2001
21.06.2001



Beschlußantrag:

Vom Abschluss und der Abrechnung der Erneuerungsmaßnahmen im Vorranggebiet für Stadterneuerung Degerloch 2 -Jahn -/ Felix-Dahn-Straße - die mit Mitteln aus dem Programm Einfache Stadterneuerung (PES) des Landes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart finanziert wurden, wird zustimmend Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Stadterneuerungsmaßnahmen in Degerloch 2 - Jahn -/ Felix-Dahn-Straße - im Rahmen des Programms Einfache Stadterneuerung des Landes Baden-Württemberg sind abgeschlossen. Die meisten Erneuerungsmaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Mängel konnten verwirklicht werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Abrechnungsbescheid vom 20. März 2001 die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel für das Verfahren Degerloch 2 - Jahn-/Felix-Dahn-Straße - bestätigt und die Mittel in Höhe von 1.836.160,- DM (938.813,7 Euro) (2/3) zum Zuschuß erklärt. Die noch zur Verfügung stehende restliche Landesfinanzhilfe in Höhe von 1.430.507,- DM (731.406,62 Euro) (2/3) soll auf das Sanierungsverfahren Möhringen 1 - Ortsmitte - umgeschichtet werden.

Beteiligte Stellen

Referat F




Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen



Ausführliche Begründung


Anlage 1 zur GRDrs 434/2001

Ausführliche Begründung

Sachstandsbericht zum Abschluss des Verfahrens

Allgemeines
Größe des Gebietes: ca 2,5 ha

Ziele:
Der Bereich zwischen Jahn-, Karl-Pfaff-, Felix-Dahn-Straße und Heuglinweg (hinter dem alten Zahnradbahnhof Degerloch) wies besondere städtebauliche Mängel auf. Unter anderem befand sich hier ein landwirtschafter Betrieb, der verlagert werden sollte.

Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtbaugesellschaft GmbH (SWSG) plante hier eine Neuordnung durchzuführen und öffentlich geförderte Wohnungen, Gewerbeeinheiten, eine Tiefgarage und eine Kindertagesstätte zu erstellen.

Durchgeführte Maßnahmen:
a) Grunderwerb:

Erwerb des Zahnradbahnhofes Jahnstraße 14 von den SSB.

b) Neuordnungs-/ Erschließungs-/ und Umfeldverbesserungsmaßnahmen:

c) Neubaumaßnahmen:
Abrechnung der Wohnumfeldmaßnahme
Mit Bewilligungsbescheid vom 21. Mai 1991 wurde der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen des Programmes Einfache Stadterneuerung des Landes Baden-Württemberg eine Finanzhilfe in Höhe von 3,26 Mio. DM (2/3), dies entspricht einem Förderrahmen von 4,9 Mio. DM, zur Realisierung von Erneuerungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Das Maßnahmenbündel konnte Ende 1999 erfolgreich zum Abschluß gebracht werden. Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 20. März 2001 (Aktenzeichen: 22/2521.3 -Stuttgart-Degerloch 1) wurde die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Fördermittel aus dem Programm Einfache Stadterneuerung bestätigt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid 2.754.240,63 DM (3/3).

Diese setzten sich wie folgt zusammen:
- ca. 0,49 Mio. DM Grunderwerb

- ca. 2,26 Mio. DM Ordnungsmaßnahmen

Demgegenüber stehen gegenzurechnende erneuerungsbedingte Einnahmen von insgesamt 2.754.240,63 DM (3/3).

Diese setzen sich zusammen:

- ca. 1,84 Mio. DM Fördermittel des Landes
- ca. 0,91 Mio. DM Komplimentärmittel der Stadt.

Für die verbleibende Landesfinanzhilfe in Höhe von 1.430.507 DM (2/3) wurde ein Antrag auf Umschichtung der Mittel in das Verfahren Sanierung Möhringen 1 - Ortsmitte - gestellt. Unter Berücksichtigung der umgeschichteten Mittel aus dem WUP Feuerbach ergibt sich für die Sanierung Möhringen 1 - Ortsmitte - ein Förderrahmen in Höhe von 5.000.845 DM (100 %).