Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
763/2001
Neufassung
Stuttgart,
11/05/2001
Stellenausstattung im Flüchtlingsbereich
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
15.10.2001
14.11.2001
15.11.2001
Beschlußantrag:
Für die
zentrale Verwaltung der Flüchtlinge beim Sozialamt
und
den
Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte in den Stadtbezirken
wird insgesamt ein Stellenbedarf von 46,65 Stellen anerkannt.
Das Verhältnis der Stellen in der zentralen Verwaltung der Flüchtlinge einschließlich des Betriebs der Flüchtlingsunterkünfte zu der Zahl der Flüchtlinge (Stellenschlüssel) wird auf 1:86 festgelegt.
Für die
soziale Betreuung sowie die Fachstelle Migration/Rückkehrberatung beim Sozialamt
wird insgesamt ein Stellenbedarf von 6,5 Stellen anerkannt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Nach dem sog. Asylkompromiss von 1993 nahm die Anzahl der in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden Asylbewerber und somit auch die Zahl der von der Landeshauptstadt Stuttgart unterzubringenden Flüchtlinge zunächst konstant ab. Dies und personelle Veränderungen beim Sozialamt führten 1996/1997zur Auflösung der früheren Abteilung "Aussiedler, Flüchtlinge und Unterkünfte"
des Sozialamtes (50-5) und zu einer Eingliederung der entsprechenden Arbeitsbereiche in die Abteilungen Verwaltung (50-1), Sozialleistungen (50-2) sowie Sozialarbeit und Betreuungsbehörde (50-4), verbunden mit abteilungsinternen Umstrukturierungsmaßnahmen. Im Jahre 1997 wurden von der Landeshauptstadt Stuttgart 3.800 Flüchtlinge untergebracht (vgl. Grafik in
Anlage 1
). Im Hinblick auf einen angenommenen weiteren deutlichen Rückgang der Flüchtlingszahlen hielt man es für denkbar, ohne eine entsprechende Abteilung auszukommen.
Die globalen Entwicklungen jedoch, vor allem die kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Balkan, in Russland, in Afrika etc. und insbesondere auch die gesetzliche Veränderung (Übertragung der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber zum 1. April 1998 vom Land auf den Stadtkreis Stuttgart) führten dazu, dass die Zahl der von der Landeshauptstadt Stuttgart
unterzubringenden
Flüchtlinge seit 1997 wieder kontinuierlich stieg und sich auf einem deutlich höheren Niveau als dem ursprünglich angenommenen einpendelte. Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage (Afghanistan, Irak) ist mit einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen zu rechnen.
Seit Mitte der 80er bis fast zum Ende der 90er Jahre war der Bereich "Flüchtlinge" von einem ständigen Krisenmanagement geprägt, das durch die verantwortlichen Mitarbeiter permanent geleistet werden musste. Dabei wurde immer von einer relativ kurzen Aufenthaltsdauer dieser Flüchtlinge in Stuttgart und einer zügigen Rückführung in ihre Heimatländer ausgegangen. Weil man jeweils nur von vorübergehenden Erscheinungen ausging, ging man nicht daran, die Situation grundlegend zu verändern. Die in den vergangenen 10 Jahren in Europa und weltweit anhaltenden Krisen und geänderte aufenthalts- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen haben die Situation und auch die inhaltliche Arbeit grundlegend verändert: Flüchtlinge bleiben immer länger in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in Stuttgart (vielfach zwischen 5 und 10 Jahren). Auf Grund der Anzahl der sowohl im geregelten Verfahren der Landeshauptstadt Stuttgart zugewiesenen als auch im ungeregelten Verfahren (ohne Visum) nach Stuttgart einreisenden Flüchtlinge handelt es sich bei diesem Bereich um eine Daueraufgabe und einen ständigen Schwerpunkt im kommunalpolitischen Geschehen. Die hierfür dezentral und zentral vorzuhaltenden personellen und finanziellen Ressourcen sowie die für die Flüchtlingsunterbringung erforderlichen Unterkunftskapazitäten müssen dieser Daueraufgabe, die sich in den letzten 10 Jahren aus dem Krisenmanagement heraus entwickelt hat, Rechnung tragen.
Beteiligte Stellen
Das Referat Allgemeine Verwaltung hat die Vorlage mitgezeichnet.
Stellungnahme des Finanz- und Beteiligungsreferates:
"Damit die Kriterien für den künftigen Stellenbestand im Bereich Flüchtlinge festgeschreiben werden können, ist es erforderlich die bisher gültigen Maßstäbe für die Personalbemessung darzulegen.
Geht man von der ursprünglichen Ermächtigung des Gemeinderates im Jahr 1992 (GRDrs 193/1992) aus, so wurde für den Verwaltungsbereich (Verwaltung, Unterkünfte, Koordination der Betreuung - ohne Sozialhilfe und Betreuung) eine Gesamtstellenermächtigung von 53,5 Stellen bei 5.500 unterzubringenden Flüchtlingen festgelegt. Dies entspricht einem Stellenschlüssel von 1:103. Würde man diesen Stellenschlüssel auf die heutige Situation anwenden, so würde sich bei 4.000 Flüchtlingen ein Stellenbedarf von 39 Stellen ergeben. Nach dem Vorlageentwurf sind dem Flüchtlingsbereich derzeit 45,65 Stellen zuzuordnen. Somit ergibt sich gegenüber der Ermächtigung ein Stellenüberhang von 6,65 Stellen. Unter Anerkennung der im Vorlageentwurf vorgeschlagenen Schaffungen von 3,5 Stellen würde noch ein Überhang von 3 Stellen verbleiben.
Nach dem Rückgang der Flüchtlingszahlen wurden 1996 im Rahmen der Auflösung der Flüchtlingsabteilung verschiedene Stellen, die ursprünglich für Aufgaben im Flüchtlingsbereich geschaffen wurden, anderen Arbeitsgebieten zugeordnet. Damit die Entwicklung zwischen 1992 und heute einigermaßen nachvollzogen werden kann, sollte im Vorlageentwurf auch die Ausgangsbasis des Jahres 1992 und die Situation 1996 vor Auflösung der Flüchtlingsabteilung sowie die Stellenumwidmungen im Zusammenhang mit der Auflösung der Flüchtlingsabteilung dargelegt werden.
Im Ergebnis sollten dann unter Einbeziehung des OE-Prozesses und der damit verbundenen Nutzung von Synergieeffekten auch Aussagen zur Effektivitätssteigerung gemacht werden."
Hierzu ist folgendes zu bemerken:
Intensive, aufwändige Recherchen vom Sozialamt (unter Mithilfe des Haupt- und Personalamtes) der vergangenen (fast) zwei Jahre haben folgendes ergeben:
- Der heutige Stellenbestand im Flüchtlingsbereich, aber auch die Situation 1996 vor Auflösung der ehemaligen Flüchtlingsabteilung, wurde bereits dargelegt.
Insofern ist diese Forderung erfüllt.
Mit Schreiben vom 9. März 2001 wurde dem Haupt- und Personalamt eine Aufstellung übermittelt, aus der ersichtlich ist, wie die Stellen der früheren
Abteilung 50-5 nach dem 1996 vom szt. Hauptamt geleiteten Organisationsentwicklungsprozess innerhalb des Sozialamtes zugeordnet wurden. Somit wurde
auch diese Forderung erfüllt; das Haupt- und Personalamt hat daraufhin die vorgenannten, vom Sozialamt dargestellten Fakten nicht mehr beanstandet.
- Unterlagen, aus denen sich zuverlässig der Stellenbestand im Flüchtlingsbereich bis zum Jahre 1992 zurück recherchieren ließe, liegen nicht mehr vor. Dies hat
mehrere Gründe: Die Verwaltungsabteilung des Sozialamtes, einschließlich dem Flüchtlingsbereich, mit dem Abteilungsleiter Herr Spatz hat sich erst Anfang 1997 neu formiert. Frühere Mitarbeiter/-innen sind nicht mehr im Amt bzw. ausgeschieden. Anlässlich des Umzugs des Sozialamtes im Jahre 1995 wurden auch Akten in diesem Bereich ausgeschieden.
- Eine konkrete Personalbemessung für den Flüchtlingsbereich (Verwaltung) hat es Anfang der 90er Jahre nicht gegeben. Der frühere Abteilungsleiter hat schriftlich
u. a. übermittelt: “... Daher versteht es sich von selbst, dass zur Bewältigung des seinerzeit in Krisenmanagement ausartenden Dienstbetriebs das Personal wechselseitig eingesetzt werden musste. So wurden vom Aussiedlerbereich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Mithilfe bei der Asylbewerber- und Flüchtlingsunterbringung, der Sozialbetreuung bei der Unterkunftsbeschaffung, der Sozialhilfe bei der Kostenabrechnung usw. eingesetzt. Auch konnte bei der Personaleinteilung nicht streng nach Angestellten- und Arbeiterstellen unterschieden werden. Eine genaue Zuordnung der Aufgabenbereiche wie heute war in dieser Zeit nahezu unmöglich. ...”.
- Die Sozialverwaltung bestätigt, dass die in diesem Bereich tätigen Mitarbeiter/-innen schon heute an den Grenzen ihrer psychischen und physischen
Belastbarkeit angelangt sind bzw. diese überschritten haben. Der im Beschlussantrag genannte Stellenschlüssel ist für die ordnungsgemäße
Aufgabenerledigung zwingend erforderlich.
Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin
Anlagen
Ausführliche Begründung
Flüchtlingskoordination
Organisation und Gewährung von Sachleistungen
Aufnahme und Belegung
Hausorganisation in den Flüchtlingsunterkünften
Anlage 1 zur GRDrs 763/2001
Ausführliche Begründung:
1.
Situation früher und heute:
Mitte der 80er bis fast zum Ende der 90er Jahre war der Flüchtlings-/Aussiedlerbereich auf Grund der Ereignisse im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands und den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien durch ein permanentes Krisenmanagement, das durch die verantwortlichen Mitarbeiter permanent geleistet werden musste, gekennzeichnet. Im Vordergrund stand insbesondere die kurzfristige und behelfsmäßige Unterbringung von mehr als 7.500 Asylbewerbern. Außerdem musste die gleiche Anzahl von Flüchtlingen, die ohne Visum nach Stuttgart eingereist waren und bei Verwandten und Bekannten privat untergekommen sind, nach sozialhilferechtlichen Regelungen unterstützt werden (bis zum Juli 1997 nach dem Bundessozialhilfegesetz
- BSHG -, ab August 1997 nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- AsylbLG -).
Seinerzeit wurde nur von einer relativ kurzen Aufenthaltsdauer dieser Flüchtlinge in Stuttgart und einer raschen Rückführung in ihre Heimatländer ausgegangen; daher erschien ein integrativer Ansatz der Betreuung für die Dauer des Aufenthalts weniger bedeutsam.
Infolge der grundlegenden Neuregelungen des Asylrechts im Jahre 1993 ("Asylkompromiss") und der u. a. damit verbundenen Drittstaatenregelung nahm die Anzahl der in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden Asylbewerber und somit auch die Zahl der von der Landeshauptstadt Stuttgart unterzubringenden Flüchtlinge zunächst konstant ab. Dies und personelle Veränderungen beim Sozialamt führte ab Dezember 1996 zur Auflösung der früheren Abteilung "Aussiedler, Flüchtlinge und Unterkünfte" des Sozialamtes (50-5).
Die weltweiten kriegerischen Auseinandersetzungen in den vergangenen Jahren, die aktuellen Gefährdungslagen auf dem Balkan (nach wie vor Mazedonien), in Afghanistan und dem Irak sowie insbesondere auch die Übertragung der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber zum 1. April 1998 vom Land auf den Stadtkreis Stuttgart führten dazu, dass die Zahl der von der Landeshauptstadt Stuttgart
unterzubringenden
Flüchtlinge seit 1997 wieder kontinuierlich zugenommen und sich auf einem deutlich höheren Niveau als dem ursprünglich angenommenen stabilisiert hat (siehe
Grafik
):
Das Bundesinnenministerium teilte Anfang August 2001 mit, dass im gesamten laufenden Jahr die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 15,1 % anstieg. Die Anzahl der Asylbewerber in Deutschland erreichte im Juli 2001 den bisherigen Jahreshöchststand; konkret stellten im vorgenannten Monat 8.093 Menschen einen Asylantrag. Zudem werden auch in den künftigen Jahren von der Bundesrepublik Deutschland im bisherigen noch relativ hohen Umfang Spätaussiedler (100 000 Personen) und jüdische Emigranten aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion
(5.000 - 10.000 Personen) aufgenommen mit dem Ziel, diese in der Bundesrepublik Deutschland umfassend einzugliedern.
Weil die Flüchtlinge auf Grund anhaltender Krisen in ihren Heimatländern und wegen geänderter aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen immer länger in der Bundesrepublik Deutschland bleiben (vielfach zwischen 5 und 10 Jahren), ist die heutige Aufgabenstellung im Flüchtlingsbereich vor allem durch einen für die Dauer des Aufenthalts integrativen Ansatz vor Ort in den Stadtbezirken geprägt (Einbindung der Nachbarschaft, Flüchtlingsfreundeskreise, Schulen, Kindergärten, kirchliche Einrichtungen etc.).
2.
Neue Aufgaben seit 1998 bzw. 1999 im Einzelnen:
2.1 Flüchtlingskoordination:
Die "Flüchtlingskoordination" setzt mit einem differenzierten sozialverträglichen Vorgehen die Grundzüge des "Stuttgarter Modells" um.
Sie führt die Aktivitäten der einzelnen Sach- und Fachgebiete der städtischen Ämter, der Träger der Freien Wohlfahrtspflege, der ehrenamtlichen Freundeskreise u. ä. zusammen. Sie trägt dabei erfolgreich zu einem gedeihlichen Miteinander in den Stadtbezirken und im gesellschaftlichen Bereich bei, sie interveniert frühzeitig bei aktuellen Krisen und entwickelt prospektiv planerische Ansätze, die den künftigen Entwicklungen im Flüchtlingsbereich Rechnung tragen. Sie hat die redaktionelle Federführung des halbjährlich vorgelegten "Stuttgarter Flüchtlingsberichts".
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 5. Mai 1999 der befristeten Einstellung einer Halbtagskraft in Verg.Gr. 3 BAT gegen Blockierung einer 0,5 Arbeiterstelle zugestimmt. Eine dauerhafte Flüchtlingskoordination in der beschriebenen Weise ist zwingend erforderlich.
Die Bedarfsdeckung erfolgt weiterhin durch Blockierung der Arbeiterstelle Nr. 500 0105 710, zunächst bis 31.12.2005.
Die Stelle wurde im Zuge der Verstaatlichung der staatlichen Gemeinschaftsunterkunft Burgstallstraße nicht mehr besetzt.
2.2 Organisation und Gewährung von Sachleistungen seit 1999:
Die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bzw. dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zum 1. April 1998 vom Land an den Stadtkreis Stuttgart übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Erstunterbringung von Asylbewerbern erfordern insbesondere im Sachleistungsbereich (Nahrungsmitel/Hygieneartikel/Kleidung) einen immensen Verwaltungsaufwand.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 5. Mai 1999 hierfür der befristeten Einstellung einer Vollzeitkraft zugestimmt. Die Verwaltung ist seinerzeit von der Versorgung von ca. 800 Sachleistungsempfängern ausgegangen. Diese Zahl ist inzwischen auf 1.500 angewachsen (Tendenz steigend). Der schwierige Aufgabenbereich erfordert außerdem eine ständige Präsenz. Für die Wahrnehmung dieser Pflichtaufgaben nach dem FlüAG besteht deshalb der Bedarf von 2 Stellen für Vollzeitkräfte.
Die Bedarfsdeckung erfolgt durch Blockierung der Stelle Nr. 500 0105 150 in Verg.Gr. 5C BAT sowie der Arbeiterstelle Nr. 500 0105 570, zunächst bis 31.12.2005.
Beide Stellen wurden im Rahmen des Abbaus der Kapazität in der staatlichen Gemeinschaftsunterkunft Leitzstraße frei.
2.3 Aufnahme und Belegung:
Im Zusammenhang mit der o. g. Übertragung von Aufgaben vom Land auf den Stadtkreis Stuttgart nach dem FlüAG zum 1. April 1998 ist von der Landeshauptstadt Stuttgart auch die sog. Anschlussunterbringung zu gewährleisten. Dabei ist vorgeschrieben, bleibeberechtigten Flüchtlingen im Rahmen einer zweiten Verteilerrunde zügig eine endgültige Unterbringung zu ermöglichen. Dabei ist auf eine rasche Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen hinzuwirken (im Einzelnen vgl. GRDrs 866/2000 vom 31.10.2000). Zudem erfordern jährlich rd. 1.000 Umzugsmaßnahmen, insbesondere bedingt durch die Umwidmung von Flüchtlingsunterkünften, einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 5. Mai 1999 der befristeten Einstellung einer Vollzeitkraft unter Blockierung einer Arbeiterstelle zugestimmt. Der Bedarf für diese Stelle ist im Hinblick auf die erwähnten vom Land auf den Stadtkreis Stuttgart übertragenen Daueraufgaben nach wie vor gegeben.
Die Bedarfsdeckung erfolgt weiterhin durch die blockierte Arbeiterstelle Nr. 500 0105 620, zunächst bis 31.12.2005.
Die Stelle wurde im Zuge des Abbaus des Übergangswohnheims Metzstraße nicht mehr besetzt.
3.
Betrachtung der Stellen im Flüchtlingsbereich
3.1
Zentrale
Verwaltung der Flüchtlinge beim Sozialamt sowie Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte in den Stadtbezirken
Zentrale Verwal-
tung der Flücht-
linge beim Sozialamt
Betrieb der Flüchtlings-
unterkünfte in den Stadtbezirken
Gesamt-
zahl der Stellen
Flücht-
linge
1996
24
36
60*
4.700
2001
22,15
24,5**
45,65***
4.000
* einschließlich 10 Ermächtigungen ohne Planstelle
** siehe Anlage 5 "Hausorganisation der Flüchtlingsunterkünfte"
*** enthalten sind 4,5 Ermächtigungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern (2,5 Mitarbeiter für neue Aufgaben, s. Ziffern 2.1 bis 2.3, sowie 2 Mitarbeiter aus Ermächtigungen vor 1996), für die zum Stellenplan 2002/2003 Planstellen geschaffen werden müssen. Nicht enthalten ist die zweite Sachleisterstelle (s. Ziffer 2.2), die ebenfalls zum Stellenplan 2002/2003 geschaffen werden muss. Die Schaffung kann jeweils gegen Streichung erfolgen.
Vor Auflösung der Flüchtlingsabteilung 1996 betrug das Verhältnis der Stellen in der zentralen Verwaltung der Flüchtlinge und im Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte zu der Zahl der Flüchtlinge 1:78. Im August 2001 betrug dieses Verhältnis 1:88. Unter Hinzurechnung der o. g. zusätzlichen Sachleisterstelle ergibt sich ein Verhältnis von 1:86.
Es ist zwingend erforderlich, diesen Stellenbestand sowie den Bedarf für eine zusätzliche Sachleisterstelle anzuerkennen.
Auf der dargestellten Grundlage sollte dann auch die Stellenbemessung für die weitere Entwicklung im Flüchtlingsbereich erfolgen.
Im Zusammenhang mit der Auflösung der ehemaligen Flüchtlingsabteilung wurde der damalige Verwaltungsleiter des Sozialamtes mit Stelle (A 15 h.D.) zum Rechnungsprüfungsamt umgesetzt. Zusätzlich zu dem vorgenannten Stellentransfer (mit Person) vom Sozialamt zum Rechnungsprüfungsamt wurde - für die Sozialverwaltung nicht nachvollziehbar - vom Sozialamt verlangt, noch zwei m.D.-Stellen zu streichen. Zwischenzeitlich wurde die genannte A 15 h.D.-Stelle gestrichen und beim Rechnungsprüfungsamt eine entsprechende Stelle neu geschaffen. Damit ist die szt. Forderung auch formal obsolet.
3.2 Sozialleistungen
,
Sozialhilfegewährung für Flüchtlinge
Die Stellenbemessung im Bereich Sozialleistungen (50-2) ist im Rahmen des Stellenbemessungsverfahrens "Sozialhilfe" berücksichtigt.
3.3 Sozialbetreuung im Flüchtlingsbereich
Flüchtlinge
Stellen
1996
4.700
11,5
(davon 6,5 Ermächtigungen o. P.)
2001
4.000
6,5
(davon 2,5 Ermächtigungen o. P.)
Die Soziale Betreuung in den Unterkünften wird inzwischen im Wesentlichen von den Freien Trägern wahrgenommen. Mit dem jetzigen Stellenbestand im Bereich der Betreuung
vor Ort
- Ermächtigung für die Beschäftigung von 2,5 Mitarbeitern - kann eine städtische Betreuung in einer staatlichen Unterkunft (Betreuungsschlüssel 1:120) und in einer kommunalen Unterkunft (Betreuungsschlüssel 1:145) sowie in einem Übergangswohnheim (Kostenerstattung durch das Land) sichergestellt werden. Der Stellenbestand reduzierte sich hier seit 1996 um 4 Ermächtigungen zur Einstellung von Mitarbeitern. Im restlichen Bereich reduzierte sich der Stellenbestand ohne Aufgabenrückgang um 1 Stelle. Aus den erwähnten Gründen ist es unabdingbar notwendig, für die vor Ort eingesetzten 2,5 Mitarbeiter zum Stellenplan 2002/2003 Planstellen in Verg.Gr. 4B Fg. 16 zu schaffen. Als
Deckung stehen 2,5 Arbeiterstellen aus dem Flüchtlingsbereich zur Verfügung (Nr. 500 0105 500, 500 0105 520, 500 0105 560). Zwei dieser Stellen wurden 1998 im Vorgriff auf den Stellenplan 1999 geschaffen. Sie sind im Rahmen des Abbaus von Unterkünften nicht besetzt. Eine halbe Stelle wurde im Zusammenhang mit der Schließung der kommunalen Sammelunterkunft S-Vaihingen frei.
4.
Stellenplantechnische Erfordernisse:
4.1 Schaffungen gegen Streichungen
Anstelle von 7 Ermächtigungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern (vgl. Ziff. 3.1*** 2,5 Mitarbeiter für neue Aufgaben, 2 Mitarbeiter aus Ermächtigungen vor 1996 sowie Ziff. 3.3 2,5 Mitarbeiter, die vor Ort zur Sozialbetreuung eingesetzt sind) sowie für den Aufgabenzuwachs bei der Gewährung von Sachleistungen müssen im Rahmen der Stellenplanberatungen zum Haushalt 2002/2003 entsprechende Planstellen geschaffen werden. Dem stehen jeweils die beschriebenen Stellenstreichungen gegenüber.
Außerdem wurden aufgrund von Veränderungen im Flüchtlingsbereich (Entmietung eines Übergangswohnheims für Spätaussiedler in S-Ost bei gleichzeitiger Umwidmung einer Asylbewerberunterkunft in ein Übergangswohnheim für Spätaussiedler in S-Vaihingen) beim Sozialamt zum 1. Januar 2001 1,5 Stellen nicht mehr besetzt sowie eine Ermächtigung für die Besetzung einer Stelle nicht mehr in Anspruch genommen. Dies bedeutet, dass 1,5 Stellen ersatzlos gestrichen werden können.
4.2 Wegfall von KW- bzw. BP-Vermerken
Da es sich - wie die Erfahrungen der letzten 15 Jahre gezeigt haben - beim Flüchtlingsbereich um eine ständige staatliche bzw. kommunale Aufgabe handelt, ist es notwendig, die an noch 43 Stellen angebrachten KW- bzw. BP-Vermerke zu streichen.
An 3 Handwerkerstellen verbleibt weiterhin ein KW-Vermerk (vgl. Beschluss des Gemeinderats vom 24. März 2000 im Rahmen der Verabschiedung des Doppelthaushaltes 2000/2001); bei Freiwerden dieser Stellen wird die Vergabe der Handwerkerleistungen an Freie Träger vorgenommen.
5.
Ausblick
Parallel zu dieser Vorlage wird die Organisationsentwicklung Sozialer Dienstleister (GRDrs 825/2001) in die Gremien eingebracht. Neben den regelmäßigen Flüchtlingsberichten wird zu den Stellenplanberatungen 2004/2005 erneut über die Entwicklung im Flüchtlingsbereich berichtet werden.
Anlage 5 zur GRDrs 763/2001
Hausorganisation in den Flüchtlingsunterkünften
Bis 150 Plätze:
eine Stelle Heimleitung
0,5 Stelle Alleinhandwerker
150 - 200 Plätze:
eine Stelle Heimleitung
eine Stelle stellvertretende Heimleitung
(in Personalunion Alleinhandwerker)
ab 200 Plätze:
eine Stelle Heimleitung
eine Stelle stellvertretende Heimleitung
ein Alleinhandwerker
Im Einzelnen ist folgende Personalausstattung gegeben:
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Stuttgart-Wangen:
ein Heimleiter
ein Stellvertreter
ein Alleinhandwerker (mit KW-Vermerk)
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Stuttgart-Feuerbach:
ein Heimleiter
ein Stellvertreter (in Personalunion Alleinhandwerker)
ein Alleinhandwerker
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge in Stuttgart-Mitte/Stuttgart-West:
eine Heimleiterin
ein Alleinhandwerker
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Stuttgart-Bad Cannstatt:
eine Heimleiterin
ein Alleinhandwerker (50 %)
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Stuttgart-Degerloch:
ein Heimleiter
ein Stellvertreter (in Personalunion Alleinhandwerker)
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Stuttgart-Süd:
eine Heimleiterin
ein Alleinhandwerker (50 %)
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Stuttgart-Botnang:
eine Heimleiterin
ein Stellvertreter (in Personalunion Handwerker)
ein Alleinhandwerker (mit KW-Vermerk)
Städtische Sammelunterkunft in Stuttgart-Bad Cannstatt:
ein Heimleiter
ein Stellvertreter (in Personalunion Handwerker)
ein Alleinhandwerker (mit KW-Vermerk)
Städtische Sammelunterkunft in Stuttgart-Stammheim:
eine Heimleiterin
ein Stellvertreter (in Personalunion Handwerker)
Staatliches Übergangswohnheim für Spätaussiedler in Stuttgart-Vaihingen:
ein Heimleiter
eine Stellvertreterin
ein Alleinhandwerker
eine Reinigungskraft (50 %) (u. a. für den Kindergarten
innerhalb der Unterkunft)