Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 806/2005
Stuttgart,
09/06/2005



Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) der LHS Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
20.09.2005
21.09.2005
22.09.2005



Beschlußantrag:

1. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)” der Landeshauptstadt Stuttgart vom 07. Dezember 2000 (Amtsblatt Nr. 51/ 52 vom 21. Dezember 2000), zuletzt geändert am 29. April 2004 (Amtsblatt Nr. 19 vom 06. Mai 2004), wird wie in der Anlage dargestellt, geändert.

2. Die Betriebsleitung führt die Bezeichnung “Geschäftsführer/ Geschäftsführerin Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)”.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

a) Materielle Änderungen

Auf Basis der Gemeinderatsdrucksache 1351/ 2003 beschloss der Verwaltungsausschuss am 10. Dezember 2003 (Niederschrifts-Nr. 675) u. a., beim Eigenbetrieb AWS die Funktion eines Ersten Betriebsleiters einzurichten und die Eigenbetriebssatzung entsprechend zu ändern. Diese Satzungsänderung hat der Gemeinderat am 29. April 2004 beschlossen (GRDrs 114/ 2004, Niederschrifts-Nr. 82). Die seinerzeit vom Verwaltungsausschuss beschlossene Stellenausschreibung für den Ersten Betriebsleiter des AWS beinhaltete bereits die Andeutung, dass die derzeitige Betreibsleitung (Erster und Technischer Betriebsleiter) voraussichtlich nur bis zum Herbst 2005 besteht und danach eine Strukturänderung bezüglich der Technischen Betriebsleitung vorbehalten bleibt.

Der Technische Betriebsleiter wird zum 01. Oktober 2005 in den Ruhestand versetzt. Der damit verbundenen und möglichen Strukturanpassung in der Betriebsleitung wird ab 01. Oktober zu Grunde gelegt, dass diese nur noch aus einem Betriebsleiter besteht. Deshalb erübrigt sich auch eine Geschäftsordnung. Die Betriebsleitung führt dann die Bezeichnung “Geschäftsführer/ Geschäftsführerin Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)”.

b) Notwendige Satzungsänderungen

§ In § 7 Absatz 1 wird die Funktion des alleinigen Betriebsleiters und dessen Bezeichnung statuiert.
§ Nach § 7 Absatz 3 Satz 3 ist die Betriebsleitung Vorgesetzter der Bediensteten des AWS.
§ Weil die Betriebsleitung nur noch aus einem Betriebsleiter besteht, erübrigt sich eine Geschäftsordnung und wird § 9 aufgehoben.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Referat AK

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine





Technisches Referat Eigenbetrieb AWS
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Dr. Manfred Krieck
Erster Betriebsleiter


Anlagen

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)"
Anlage 1 zur GRDrs 806/2005




“Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)”

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am September 2005 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)” der Landeshauptstadt Stuttgart vom 7. Dezember 2000 (Amtsblatt Nr. 51/52 vom 21. Dezember 2000, Stadtrecht Nr. 7/7), zuletzt geändert am 29. April 2004 (Amtsblatt Nr. 19 vom 6. Mai 2004) wird wie folgt geändert:

1. § 7 Absatz 1 lautet:

“(1) Zur Leitung des Eigenbetriebs wird eine Betriebsleitung bestellt; sie besteht aus einem Betriebsleiter und führt die Bezeichnung “Geschäftsführer / Geschäftsführerin Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)”. Die Bestellung erfolgt befristet, längstens auf 5 Jahre. Wiederholte Bestellungen sind zulässig.”

2. In § 7 Absatz 3 wird Satz 3 wie folgt geändert:

Sie ist Vorgesetzter der Bediensteten des Eigenbetriebs.”


3. § 9 wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.”