Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB (10)-5.1
GRDrs 909/2009
Stuttgart,
11/04/2009



Auszahlung des Leistungsentgelts an die städtischen Beschäftigten im Jahr 2009



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
18.11.2009
19.11.2009



Beschlußantrag:

Im Jahr 2009 erhalten die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart (einschl. Klinikum) mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember tariflich 6 v. H. und übertariflich weitere 6 v. H. des für den Monat September 2009 zustehenden Tabellenentgelts ausgezahlt, insgesamt jedoch nicht mehr als das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 18 Abs. 3 TVöD steht für die Auszahlung von Leistungsentgelten vorerst ein Gesamtvolumen von 1 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten zur Verfügung. Dies beträgt im Jahr 2009 1.995.289 € für die Ämter und 565.253 € für die Eigenbetriebe Stuttgart sowie 1.164.660 € für das Klinikum. Das Gesamtvolumen ist zweckentsprechend zu verwenden. Der Arbeitgeber ist zur jährlichen Auszahlung der Leistungsentgelte verpflichtet. Das System der leistungsbezogenen Bezahlung ist betrieblich zu vereinbaren.

Da bisher keine betriebliche Vereinbarung zur Ausgestaltung des Systems der leistungsbezogenen Bezahlung zustande kam, haben die Beschäftigten einen tarifrechtlichen Anspruch auf Auszahlung von 6 v. H. des Tabellenentgelts des Monats September 2009 mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2009. Der Restbetrag des Gesamtvolumens wäre nach den Regelungen des TVöD in das Jahr 2010 zu übertragen.

Obwohl weiterhin keine Einigung mit dem Gesamtpersonalrat über den Abschluss einer Dienstvereinbarung in Aussicht steht, sollen die städtischen Beschäftigten auch in diesem Jahr 12 v. H. (davon 6 v. H. übertariflich) des zustehenden Tabellenentgelts erhalten. Damit soll wieder eine Stärkung der Kaufkraft erreicht werden.


Finanzielle Auswirkungen

Da die Mittel im Gesamtpersonalkostenbudget enthalten sind, handelt es sich nicht um eine überplanmäßige Ausgabe, sondern lediglich um eine zeitlich vorgezogene Auszahlung.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister


Anlagen

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