Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB
GRDrs 915/2004
Stuttgart,
11/05/2004



Bestellung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner für den Internationalen Ausschuss



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
17.11.2004
18.11.2004



Beschlußantrag:

Für den neu gebildeten beratenden Internationalen Ausschuss werden die in der Anlage 1 genannten sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder bestellt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Nach § 16 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 41 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat beratende Ausschüsse aus Mitgliedern des Gemeinderats bilden. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner können widerruflich als Mitglieder in diese beratenden Ausschüsse berufen werden.

2. Die Bestellung der 13 Mitglieder des Gemeinderat im Internationalen Ausschuss erfolgte in der Sitzung des Gemeinderats am 16.09.2004 (GRDrs 686/2004).

3. Die Bestellung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner erfolgt nach der neuen Satzung des Internationalen Ausschusses, die der Gemeinderat auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart am 8. Juli 2004 beschlossen hat (GRDrs 338/2004). Es werden 12 sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie 12 Stellvertreter vom Gemeinderat auf Grund von Personenvorschlägen des Oberbürgermeisters bestellt.

4. Nach § 41 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats genügt es bei der Entscheidung über die Zusammensetzung der beratenden Ausschüsse, wenn der von allen Fraktionen getragene Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erzielt.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen



1