Mit der vorgelegten Planung ist deshalb ein Eingriff in Natur und Landschaft i. S. von § 1 a BauGB i. V. mit § 21 BNatSchG verbunden. Durch eine entsprechende Berücksichtigung von Vegetationsbeständen im Zusammenhang mit der Festsetzung der Verwendung von landschaftsgerechten Gehölzen z. B. zur äußeren Einbindung (Heckenstrukturen mit Bäumen) sowie einer Berücksichtigung vorhandener Bestände bei der Ausführungsplanung kann innerhalb des Geltungsbereiches eine Minimierung sowie ein Teilausgleich erreicht werden; das verbleibende Defizit ist durch eine externe Maßnahme zu decken. Als Ausgleichsmaßnahme wäre in Anlehnung an die wertgebenden Bestände innerhalb des Geltungsbereiches die Anpflanzung von Streuobstbeständen sinnvoll. In Ermangelung geeigneter Flächen für die Anpflanzung von Streuobstwiesen wird als Ersatz die Renaturierung des Gögelbaches auf städtischen Flächen zwischen dem Regenrückhaltebecken im Gewann Schotten und der Wasserfläche im Gewann Hundloch vorgesehen. Die Untere Naturschutzbehörde hat eine Befreiung von der Landschaftsschutzverordnung für dieses Vorhaben in Aussicht gestellt, wenn die Friedhofsgestaltung auf ökologisch wertvolle Strukturen Rücksicht nimmt und sie teilweise erhält. Insbesondere müssen Planierungen und Neupflanzungen auf das absolut notwendige Maß reduziert werden, um einen Teil der natürlichen Vegetation mit seiner typischen Artenausstattung zu erhalten. Dies ist in der Anlage 2 in der Stellungnahme zu den Anregungen des Amts für Umweltschutz dargestellt. Änderungen: In der Begründung werden unter Punkt 1 im 2. Absatz einige redaktionelle Änderungen vorgenommen und im letzten Satz das Wort “und” durch ein “bzw. auch” ersetzt. In der Begründung wird unter Punkt 3, 3. Absatz der 2. Satz gestrichen. Der Punkt 8.1 der Begründung wird um eine Aussage bezüglich § 42 BNatSchG ergänzt. Unter Punkt 8.3 wird durch eine Ergänzung der Sachverhalt verdeutlicht. Die Änderungen dienen der Klarstellung. Finanzielle Auswirkungen Mit der Planung ist kein Planungsvorteil verbunden. Für die Württembergstraße wurden bisher keine Erschließungsbeiträge erhoben. Nach Auskunft des Stadtmessungsamts besteht für den Friedhof noch eine Erschließungspflicht. Im Geltungsbereich sind von der Stadt noch Grundstücke zu erwerben. Angaben zu den Kosten für den notwendigen Grunderwerb können deshalb erst nach den Erwerbsverhandlungen angegeben werden. Nach Schätzung des Garten- und Friedhofsamts betragen die Kosten für die Herstellung des Friedhofs 4,48 Mio. €; für den geplanten 1. Bauabschnitt 2,73 Mio. €. Die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen - Renaturierung des Gögelbachs zwischen dem Gewann Schotten und dem Gewann Hundloch - in Höhe von 125.000 € sind vom Garten- und Friedhofsamt zu übernehmen. Sollten zur Verbesserung der Bodenverhältnisse Dränagemaßnahmen erforderlich werden, so wäre nach Schätzungen des Garten- und Friedhofsamtes mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 860.000 € zu rechnen. Für den 1. Bauabschnitt würden die anteiligen Kosten ca. 550.000 € betragen. Im laufenden Haushalt sind bisher keine Mittel bereitgestellt. Je nach Zeitpunkt der geplanten Realisierung sind die finanziellen Mittel für die Erweiterung des Friedhofs rechtzeitig in den Haushalt einzustellen. Beteiligte Stellen Ref. USO, Ref. T, Ref. TS, Ref. WFB Vorliegende Anträge/Anfragen Keine. Erledigte Anträge/Anfragen Antrag der CDU-Fraktion im Untertürkheimer Bezirksbeirat vom 11. April 2003 Matthias Hahn Bürgermeister Anlagen 1. Begründung zum Bebauungsplan 2. Stellungnahmen zu den nicht oder nur teilweise berücksichtigten Anregungen 3. Verkleinerung des Bebauungsplans