Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 1464/2005
Stuttgart,
02/21/2006



Änderung Nr. 33 des FNP 2010 im Bereich Rosenstein-/Rümelinstraße im Stadtbezirk S-Nord
- Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zum Bebauungsplan "Rosenstein-/Rümelinstraße" (Stgt 170.1)
- Feststellungsbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
07.03.2006
16.03.2006



Beschlußantrag:

Vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Trägerbeteiligung wird Kenntnis genommen.

Die Änderung Nr. 33 des Flächennutzungsplans 2010 in Stuttgart-Nord, Bereich Rosenstein-/Rümelinstraße wird festgestellt.

Maßgebend ist der Übersichtsplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 7. Juni 2005 (Anlage 2.2)


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Ziel des Planungsverfahrens im Bereich Rosenstein-/Rümelinstraße ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Lebensmitteldiscountmarkes mit ca. 1 350 m² Nettoverkaufsfläche, von ca. 155 Stellplätzen und einer Kindertagesstätte für 15 Gruppen (ca. 300 Kinder) zu schaffen.

Der Flächennutzungsplan 2010 stellt im Planungsbereich Wohnbaufläche dar. Der geplante Lebensmitteldiscountmarkt überschreitet die in § 11 (3) BauNVO genannte Grenze der Regelvermutung von 1 200 m² Geschossfläche und bedarf somit der planungsrechtlichen Festsetzung eines Kerngebiets oder sonstigen Sondergebiets.

Um sicherzustellen, dass der Bebauungsplan (Teilbereich 170.1) mit der Festsetzung Kerngebiet (MK) als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann, wird dieser parallel zum Bebauungsplan von W-Fläche in M-Fläche (Umnutzung) geändert.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat am 19.07.2005 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung Nr. 33 des Flächennutzungsplans 2010 im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB und des Entwurfs des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften “Rosenstein-/Rümelinstraße” (Stgt 170.1) gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 26. August 2005 bis zum 26. September 2005. Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Im Ergebnis sind Hinweise zur Bedeutung von Stadtbäumen, zum Bahnbetrieb und vorhandenen Altlasten eingegangen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Der Planentwurf zur Änderung Nr. 33 des Flächennutzungsplans wird demnach in unveränderter Form zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO zum Bebauungsplan “Rosenstein-/Rümelinstraße” im Stadtbezirk Stuttgart-Nord (Stgt 170.1) erfolgt in einer separaten Vorlage erfolgen, sobald der städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen ist.


Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen

Referat USO, Referat SJG

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Änderung Nr. 33 des Flächennutzungsplans 2010 mit Begründung / Umweltbericht
(2.1), Übersichtsplan (2.2) und zusammenfassender Erklärung gem. § 10 (4) Baugesetzbuch (2.3)
3. Bebauungskonzept
4. Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
5. Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung nach § 3c UVPG