Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
705/2002
Stuttgart,
Hauptsammler Weilimdorf, 2. BA in S-Weilimdorf
- Kanalnetzergänzung -
Baubeschluss
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gemeinderat
Beschlußfassung
öffentlich
24.07.2002
Beschlußantrag:
1. Baubeschluss
Der Herstellung des 2. Bauabschnittes des Hauptsammlers Weilimdorf vom Hausenring in S-Hausen bis zum Anschluss an den Hauptsammler Lindenbach nach den Plänen des Tiefbauamts vom 6.3.2000 und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 15.05.2002 mit einem Aufwand von 3.400.000 € wird zugestimmt.
2. Finanzierung
Die Mittel in Höhe von insgesamt 3.400.000 € sind im Wirtschaftsplan 2002/2003 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (SES) im Vermögensplan (Projekt-Nr. S98-512301) mit anteiligen Jahresraten von 2.110.000 € für das Jahr 2002 und 1.290.000 € für das Jahr 2003 enthalten.
Begründung:
Der Betriebsausschuss Stadtentwässerung hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2002 aufgrund der GRDrs 634/2002 den Bau- und Vergabebeschluss zur Herstellung des 2. Bauabschnitts des Hauptsammlers Weilimdorf zugestimmt. Dabei hatte die Verwaltung nicht bedacht, dass die Baukostensumme nicht in DM, sondern in Euro angegeben war. Dadurch ist die Zuständigkeit des Betriebsausschusses für den Baubeschluss nicht mehr gegeben. Deshalb wird dem Gemeinderat der Baubeschluss zur Beschlussfassung nachträglich vorgelegt. Bezüglich der Begründung des Baubeschlusses wird auf die in der Anlage beigefügte GRDrs 634/2002 verwiesen.
Für den Vergabebeschluss ist die Zuständigkeit des Betriebsausschusses Stadtentwässerung gegeben. Für den Baubeschluss dient die Beschlussfassung des Betriebsausschusses insoweit als Vorberatung für den Gemeinderat.
Beteiligte Stellen
Betriebsleitung Stadtentwässerung
Prof. Beiche
Technischer Referent
Endrich
i.V. Gekeler
Anlagen
GRDrs 634/2002