Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 705/2002
Stuttgart,



Hauptsammler Weilimdorf, 2. BA in S-Weilimdorf
- Kanalnetzergänzung -
Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlußfassungöffentlich24.07.2002



Beschlußantrag:

1. Baubeschluss
2. Finanzierung


Begründung:


Der Betriebsausschuss Stadtentwässerung hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2002 aufgrund der GRDrs 634/2002 den Bau- und Vergabebeschluss zur Herstellung des 2. Bauabschnitts des Hauptsammlers Weilimdorf zugestimmt. Dabei hatte die Verwaltung nicht bedacht, dass die Baukostensumme nicht in DM, sondern in Euro angegeben war. Dadurch ist die Zuständigkeit des Betriebsausschusses für den Baubeschluss nicht mehr gegeben. Deshalb wird dem Gemeinderat der Baubeschluss zur Beschlussfassung nachträglich vorgelegt. Bezüglich der Begründung des Baubeschlusses wird auf die in der Anlage beigefügte GRDrs 634/2002 verwiesen.

Für den Vergabebeschluss ist die Zuständigkeit des Betriebsausschusses Stadtentwässerung gegeben. Für den Baubeschluss dient die Beschlussfassung des Betriebsausschusses insoweit als Vorberatung für den Gemeinderat.

Beteiligte Stellen







Betriebsleitung Stadtentwässerung




Prof. Beiche
Technischer Referent
Endrichi.V. Gekeler


Anlagen

GRDrs 634/2002