Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 975/2006
Stuttgart,
12/07/2006



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Klinikum Mitte - Katharinenhospital
im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte (Stgt 190.1)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
19.12.2006
21.12.2006



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Klinikum Mitte – Katharinenhospital im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte (Stgt 190.1) wird in der Fassung vom 8. August / 10. November 2006 als Satzung beschlossen.
Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 8. August / 10. November 2006.

Der Geltungsbereich ist auf dem Deckblatt der Begründung / Umweltbericht im Maßstab 1 : 10.000 dargestellt (Anlage 3).



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat im Februar 2005 mit einem „Strukturellen Rahmenplan“ die Weichen für eine umfassende bauliche Neuordnung des Klinikums Stuttgart gestellt. In drei Stufen soll das Klinikum bis 2020 zu einem baulich modernen, leistungsfähigen und patientenfreundlichen Krankenhaus umgebaut werden. Olgahospital und Frauenklinik, große Teile des Bürgerhospitals und das Katharinenhospital sollen am Standort Klinikum Mitte an der Kriegsbergstraße konzentriert werden.

Zur Realisierung der Klinikumserweiterung ist das geltende Planungsrecht zu ändern.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat am 10. Oktober 2006 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Klinikum Mitte–Katharinenhospital im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte (Stgt 190.1) gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 20. Oktober 2006 bis zum 20. November 2006. Anregungen wurden nicht vorgetragen.

Der Entwurf des Bebauungsplans und Text sowie die Begründung gem. § 9 (8) BauGB werden redaktionell ergänzt. Die Ergänzungen in violett tragen das Datum vom 10. November 2006.

· Zuordnung weiterer naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen auf dem städtischen Flurstück 3238 (Gewann Vördere) im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen als Vollausgleich.

· Auf Grund der Stellungnahme der Deutschen Telekom T-Com als Träger öffentlicher Belange wurde ein Leitungsrecht auf der Fläche Sonstiges Sondergebiet SO1 aufgenommen.

Der Städtebauliche Vertrag (siehe Anlage 9) zwischen dem Klinikum und der Stadt mit Regelungen über naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und deren Kostentragung, der Voraussetzung für den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Klinikum Mitte – Katharinenhospital ist, wurde am 5. Dezember 2006 abgeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für den Straßenbau betragen ca. 1.800.000 € und sind vom Klinikum zu tragen. Die Kosten für die Kanalverlegung betragen ca. 2.850.000 €. Nach der vom Tiefbauamt errechneten Kostenteilung für neue Kanäle (neu für alt), die sich aus der längeren Nutzungsdauer der neuen Kanäle ergibt, tragen das Klinikum ca. 2,18 Mio. € und der Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SES) ca. 0,67 Mio. € (vgl. GRDrs 399/2006).

Nach der naturschutzrechtlichen Bestands- und Eingriffsbewertung sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen für einen Teilbereich des Sonstigen Sondergebiets SO1 werden im Rahmen eines Öko-Kontos abgewickelt. Die Maßnahmen wurden teilweise bereits realisiert. Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen betragen für den Bereich Kinder- und Frauenzentrum (OHFK) 29.000 €. Die naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen und deren Kosten für die Eingriffe auf den übrigen Flächen des Sonstigen Sondergebiets SO1 werden auf der Grundlage der Eingriffs- / Ausgleichsberechnung auf Teilen des städtischen Grundstückes Flurstück 3238 (Gewann Vördere) im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen festgesetzt und zugeordnet. Die Kosten werden mit 76.500 € veranschlagt.

Für die privaten Grundstücke Panoramastraße 4 und 8 betragen die Ausgleichsmaßnahmen 37.000 € bzw. 44.000 € . Diese wurden ebenfalls teilweise realisiert und werden insoweit über das Öko-Konto verrechnet. Der Kostenaufwand für die privaten Grundstücke wird ebenfalls vom Klinikum übernommen.

Die Gesamtkosten der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Klinikum Mitte – Katharinenhospital (Stgt 190.1) betragen 186.500 €.



Beteiligte Stellen

Über die Mitzeichnungen erfolgt mündlicher Bericht bei der Vorberatung.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Übersichtskarte, Aufstellungsbeschluss mit Geltungsbereich Kernbereich Stgt 190.1) - s. Dateianhang
3. Begründung gemäß § 9 (8) BauGB mit Umweltbericht - Deckblatt s. Dateianhang
4. Bestands- und Eingriffsbewertung / Ausgleichsmaßnahmen - s. Dateianhang
5. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
6. Bebauungsplanentwurf verkleinert - s. Dateianhang
7. Textteil zum Bebauungsplanentwurf - s. Dateianhang
8. Entwurf Freiflächenkonzept verkleinert (Büro Luz) - s. Dateianhang
9. Städtebaulicher Vertrag