Der jährliche städtische Mitfinanzierungsanteil für die Sozialpsychiatrischen Dienste der freien Träger bestimmt sich nach den Regelungen des § 6 dieses Vertrages:
Zur Klarstellung der bisher bereits praktizierten Haltung des Gemeinderats, dass die Stadt nicht als Ausfallbürge für eventuell wegfallende oder reduzierte Landes- und/oder Krankenkassenzuschüsse eintritt, schägt die Gesundheitsverwaltung den Abschluss einer entsprechendenden Zusatzvereinbarung zum bestehenden Kooperationsvertrag vor. Diesem Vorschlag schloss sich der Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am 19.10.2001 an. Einzelheiten sind aus GRDrs 950/2001 vom 8.10.2001 ersichtlich. Zwischenzeitlich wurde die in der GRDrs 950/2001 vorgeschlagene Formulierung vom Rechtsamt geprüft und bestätigt.
Die freien Träger haben dem Vertragsabschluss zugestimmt. Beteiligte Stellen Gabriele Müller-Trimbusch Bürgermeisterin Anlagen
Für den Fall, dass die Landes- und/oder Krankenkassenzuschüsse unter den im Jahr 2001 pauschal gewährten Zuschussbeträgen liegen, wird bei der Berechnung des städtischen Zuschusses fiktiv die im Jahr 2001 gewährte pauschale Landes- und/oder Krankenkassenforderung angesetzt.
Für den Fall, dass ein Träger mit Zustimmung der Landeshauptstadt Stuttgart die Zahl der beschäftigten Fachkräfte erhöht und hierfür kein Landes- und/oder Krankenkassenzuschuss erzielt werden kann, gilt Satz 1 analog.
Diese Zusatzvereinbarung gilt rückwirkend ab 01.01.2002. Für den Caritasverband für Stuttgart e. V. Stuttgart, den Für die Evangelische Gesellschaft Stuttgart, den Für die Landeshauptstadt Stuttgart Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit Stuttgart, den