Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 38/2002
Stuttgart,



Sozialpsychiatrische Dienste in Stuttgart
Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Kooperationsvertrag




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.02.2002
06.03.2002
07.03.2002



Beschlußantrag:

Dem Abschluss der als Anlage beigefügten Zusatzvereinbarung zum Kooperationsvertrag über die Sozialpsychiatrischen Dienste in Stuttgart wird zugestimmt.


Begründung:


Zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung und Finanzierung eines Sozialpsychiatrischen Dienstes in Stuttgart wurde am 4. September 1989 zwischen dem Caritasverband für Stuttgart e. V., der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. und der Landeshauptstadt Stuttgart ein Kooperationsvertrag abgeschlossen (GRDrs 320/1989 vom 3.5.1989, Beschluss des Gemeinderats vom 15. Juni 1989, Niederschrift Nr. 176).

Der jährliche städtische Mitfinanzierungsanteil für die Sozialpsychiatrischen Dienste der freien Träger bestimmt sich nach den Regelungen des § 6 dieses Vertrages:
    Förderfähige Gesamtkosten des
    Sozialpsychiatrischen Dienstes
100 %
    abzüglich Eigenmittelanteil des Trägers
./. 15 %
    verbleibende förderfähige Kosten
= 85 %
    = städtischer Zuschuss unter Einbeziehung der Zuschüsse des Landes und der Krankenkassen
Die Krankenkassen verändern zum 1.7.2002 ihre Bezuschussung für die SpDs. Statt bisher jährlich 21.900 DM pro Fachkraft/Jahr, 2001 insgesamt 251.800 DM, werden einzelfallbezogene Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Soziotherapie nach § 37 a SGB V eingeführt.

Es ist fraglich, ob die über Soziotherapie erreichbare Refinanzierung die Höhe der bisherigen pauschalen Krankenkassenzuschüsse erreicht.

Zur Klarstellung der bisher bereits praktizierten Haltung des Gemeinderats, dass die Stadt nicht als Ausfallbürge für eventuell wegfallende oder reduzierte Landes- und/oder Krankenkassenzuschüsse eintritt, schägt die Gesundheitsverwaltung den Abschluss einer entsprechendenden Zusatzvereinbarung zum bestehenden Kooperationsvertrag vor. Diesem Vorschlag schloss sich der Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am 19.10.2001 an. Einzelheiten sind aus GRDrs 950/2001 vom 8.10.2001 ersichtlich.

Zwischenzeitlich wurde die in der GRDrs 950/2001 vorgeschlagene Formulierung vom Rechtsamt geprüft und bestätigt.

Die freien Träger haben dem Vertragsabschluss zugestimmt.

Beteiligte Stellen






Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen




Anlage 1 zur GRDrs 38/2002

Zusatzvereinbarung
zum Kooperationsvertrag über den Sozialpsychiatrischen Dienst in Stuttgart

Zwischen

dem Caritasverband für Stuttgart e. V.
Strombergstraße 111, 70188 Stuttgart

der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V.
Büchsenstraße 34 - 36, 70174 Stuttgart


und

der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch
die Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit


wird in Ausführung des Beschlusses des Gemeinderats vom 7.3.2002 (GRDrs 38/2002) über die Finanzierung der Sozialpsychiatrischen Dienste in Stuttgart zu § 6 des bestehenden Kooperationsvertrages Folgendes vereinbart:

Für den Fall, dass die Landes- und/oder Krankenkassenzuschüsse unter den im Jahr 2001 pauschal gewährten Zuschussbeträgen liegen, wird bei der Berechnung des städtischen Zuschusses fiktiv die im Jahr 2001 gewährte pauschale Landes- und/oder Krankenkassenforderung angesetzt.

Für den Fall, dass ein Träger mit Zustimmung der Landeshauptstadt Stuttgart die Zahl der beschäftigten Fachkräfte erhöht und hierfür kein Landes- und/oder Krankenkassenzuschuss erzielt werden kann, gilt Satz 1 analog.

Diese Zusatzvereinbarung gilt rückwirkend ab 01.01.2002.


Für den Caritasverband für Stuttgart e. V.

Stuttgart, den

Für die Evangelische Gesellschaft

Stuttgart, den

Für die Landeshauptstadt Stuttgart
Beigeordnete für Soziales, Jugend
und Gesundheit

Stuttgart, den