Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
271/2004
GZ:
St
Sitzungstermin: 13.05.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann hr
Betreff: A. Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Mönchhaldenstraße 3 - 7 im Stadtbezirk S-Nord (Stgt 166) - Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
B. Einvernehmen der Gemeinde gem. §§ 33 (2) u. 36 BauGB Bauvorhaben Errichtung von 3 Wohngebäuden mit Garage

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.04.2004, nichtöffentlich, Nr. 202

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 27.04.2004, öffentlich, Nr. 229

Ergebnis: Ziffer 1 zur Beschlussfassung in den Gemeinderat verwiesen, Ziffer 2 vorberaten


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 06.04.2004, GRDrs 271/2004, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften Mönchhaldenstraße 3 - 7 im Stadtbezirk Stuttgart-Nord (Stgt 166) und seine Begründung sind öffentlich auszulegen (Beschlussantrag zu A).

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Titelblatt der Begründung dargestellt (Anlage 2). Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung im Maßstab 1 : 500 vom 22. März 2004. Es gilt die Begründung mit dem gleichen Datum.

2. Das Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung von drei Wohngebäuden und einer erdüberdeckten Garage im rückwärtigen Bereich der Grundstücke Flurstücke 8991/1, 8994/3, 8995/1 und 8995/2 an der Mönchhaldenstraße ist nach §§ 33 (2) und 36 BauGB nach Maßgabe der Stellungnahme zu den Anregungen des Amts für Umweltschutz zu beurteilen (Beschlussantrag zu B).

Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.

BM Hahn teilt mit, dass der Bezirksbeirat das Vorhaben zunächst abgelehnt hatte, jedoch nach einer gemeinsamen Ortsbegehung mehrheitlich (8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen) zugestimmt habe.

StRin Küstler (PDS) spricht sich gegen die Vorlage aus, da die Einwände des Amtes für Umweltschutz nicht berücksichtigt worden seien.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt.