Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9580-02
GRDrs 931/2009
Stuttgart,
10/27/2009



Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer ab 2010



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.11.2009
02.12.2009
18.12.2009



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Realsteuern wird in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung beschlossen.


Begründung:


Die Verwaltung hat als Teil des Haushaltssicherungskonzepts 2009 (GRDrs 849/2009) vorgeschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer ab 1. Januar 2010 von 400 auf 470 Punkte zu erhöhen. Die Satzung über die Erhebung der Realsteuern ist entsprechend anzupassen.





Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlage
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Realsteuern

Anlage 1 zu GRDrs 931/2009


Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Realsteuern

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 9 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg sowie §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes 1973 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am 18. Dezember 2009 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung der Realsteuern vom
12. Februar 1990 (Amtsblatt Nr. 9 vom 1. März 1990), zuletzt geändert am 20. November 2008 (Amtsblatt Nr. 49 vom 4. Dezember 2008), wird wie folgt geändert:


§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.





Finanzielle Auswirkungen






Beteiligte Stellen

Referat WFB




Michael Föll

Anlagen

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Realsteuern




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