Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Gz:
A (10)-5.2
GRDrs
998/2002
Stuttgart,
11/29/2002
Mietwohnbauförderung für städtische Beschäftigte; Zuschuß an die Baugenossenschaft Luginsland eG
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
öffentlich
18.12.2002
Beschlußantrag:
Die Baugenossenschaft Luginsland eG, Goldbergstraße 36, 70374 Stuttgart, erhält einen einmaligen Zuschuß von 43 163,50 €.
Der Aufwand von 43 163,50 € wird im Verwaltungshaushalt 2002/2003 bei Finanzposition 1.0200.7260.000, Zinszuschüsse an Wohnungsbauunternehmen, gedeckt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die Landeswohnungsbauprogramme 1989 bis 1992 haben 10jährige, im Zins verbilligte Darlehen der Landeskreditbank (L-Bank) vorgesehen. Nach Ablauf von 10 Jahren verursacht die Zinsanpassung auf ein marktübliches Niveau einen unzumutbaren Mietsprung, weil die Bauträger im Rahmen der Kostenmiete diese Mehrbelastung an die Mieterinnen und Mieter des Objekts weitergeben können.
Damit diese Wohnungen weiterhin bezahlbar bleiben, hat der Gemeinderat am 26.07.2000 (GRDrs. 649/2000) im Grundsatz beschlossen, den Bauträgern einen abgezinsten einmaligen Zuschuß zu gewähren.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um das Gebäude der Baugenossenschaft Luginsland eG mit 8 Wohnungen in Stuttgart-Untertürkheim, Gögelbachstraße 25. Im Jahre 2003 stehen insgesamt weitere 38 Wohnungen in verschiedenen Objekten zur Nachsubventionierung .
Finanzielle Auswirkungen
Im Doppelhaushalt 2002/2003 sind bei Finanzposition 1.0200.7260.000 Zinszuschuß an Wohnungsbauunternehmen insgesamt 256 000 Euro veranschlagt.
Beteiligte Stellen
Die Referate F und WK haben die Vorlage mitgezeichnet.
Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister
Anlagen
1
Anlage 1
Ausführliche Begründung
Die Baugenossenschaft Luginsland hat im Wege des Erbaurechts auf einem städtischen Grundstück in Stuttgart-Untertürkheim, Gögelbachstraße 25, ein Gebäude mit 8 Wohnungen erstellt, die 1992 bezogen wurden.
Die Baukosten des Objekts mit 1,84 Mio. DM sind zu rund 41 % von der LKB durch ein auf 10 Jahre im Zins verbilligtes Darlehen, zu rund 34 % durch ein zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen der Stadt Stuttgart und zu rund 25 % durch Eigenmittel der Genossenschaft aufgebracht worden.
Als Gegenleistung für das Arbeitgeberdarlehen hat die Genossenschaft der Stadt ein Belegungsrecht an allen Wohnungen des Objekts zugunsten von wohnungssuchenden Pflegekräften in städtischen Krankenhäusern auf die Dauer von 40 Jahren eingeräumt. In dem entsprechenden Beschluß des Verwaltungsausschusses vom 10.07.1991 (Nr. 491/1991) ist die Verwaltung aufgefordert, die Nachsubventionierung zu prüfen, sofern sich nach Ablauf der Zinsverbilligung der LKB für die Mieterinnen und Mieter dadurch eine unzumutbare Belastung ergeben würde. Wegen der Baukostenunterschreitung ist das Arbeitgeberdarlehen, das mit 0,5 % verzinst und 2 % getilgt (jeweils p.a.) wird (Annuität), im Jahre 1993 um 53 000 DM auf 565 000 DM gekürzt worden. Üblicherweise wird der Zinssatz nach 5 Jahren seit der Bezugsfertigkeit auf 2 % p.a. angehoben. Wegen der relativ hohen Miete sollte der niedrigere Zinssatz auch in den nächsten 10 Jahren nicht angehoben werden.
Die 8 Wohnungen sind derzeit hauptsächlich mit Beschäftigten aus dem Krankenhaus- und Altenpflegebereich belegt.
Durch den Wegfall der Zinsvergünstigung würde sich die Miete vom 01.08.2002 an von 5,62 € um 1,16 € auf 6,82 € jeweils m² Wohnfläche monatlich erhöhen. Eine Anhebung um 0,36 € erscheint noch zumutbar, so daß nur 0,80 € nachsubventioniert werden müssen.
Der Zuschuß errechnet sich wie folgt:
0,80 € x 604,25 m² Wohnfläche x 12 Monate x 10 Jahre = 59 008 €, abgezinst auf 43 163,50 €.
Die Genossenschaft darf die nächsten 10 Jahre ihr eingesetztes Eigenkapital nur mit 3 % p.a. verzinsen und die Miete maximal alle 2 Jahre um 0,10 €/m² monatlich erhöhen.
Die Mieterinnen und Mieter des Objekts müssen bei Überschreiten der Einkommensgrenze die übliche Fehlbelegungsabgabe an die Stadt zahlen.
Die Mittel stehen im Doppelhaushalt bei Finanzposition 1.0200.7260.000 bereit.