1. | Dem TB Gaisburg 1886 e. V. wird zum Umbau und zur Erweiterung seines Vereinsheims in der Waldebene Ost 241 im Stadtteil Gablenberg ein städtischer Zuschuss in Höhe von 51.620 € bewilligt. |
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2. | Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt Stuttgart gewährt. Die Bewilligung wird außerdem davon abhängig gemacht, dass |
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2.1 | den Stuttgarter Schulen, anderen Sport treibenden Vereinen, Organisationen, Gruppen und einzelnen Sportlern die Nutzung der vereinseigenen Räume im Vereinsheim nach vorheri-ger Absprache mit dem Verein gestattet wird. Der Verein hat Anspruch auf Ersatz seiner Betriebsaufwendungen (keine Miete) durch diese Nutzer. |
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2.2 | der Verein sich zur Rückzahlung des städtischen Zuschusses einschließlich eines Wertausgleichs verpflichtet, wenn das Vereinsheim freiwillig oder unfreiwillig veräußert, nicht mehr für vereinsdienliche Zwecke verwendet oder die Verpflichtung nach Ziffer 2.1 nicht eingehalten wird. Der Rückzahlungsanspruch der Stadt Stuttgart ist durch einen zwischen dem Verein und der Stadt abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrag gesichert. |
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3. | Der Aufwand wird im Vermögenshaushalt aus Mitteln der Finanzposition 2.5500.9870.000-0050, Baukostenzuschüsse an Vereine, finanziert. |