Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung
Gz:
KBS/41
Gz: USO/67
GRDrs
910/2001
Stuttgart,
11/16/2001
Wiederherstellung und Sanierung Lapidarium
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Ausschuss für Kultur und Medien
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
nichtöffentlich
öffentlich
öffentlich
27.11.2001
28.11.2001
05.02.2002
Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1
Von der Absicht der Verwaltung, das Lapidarium entsprechend des vom Planungsbüro KmB, Ludwigsburg, erstellten Parkpflegewerks vom 07. Juni 2001 mit Gesamtkosten von 700.000 DM (357.904 Euro) - einschließlich erster Grundsanierung - zu sanieren, wird Kenntnis genommen.
Von der bereits, durch Amtsentschließung des Garten- und Friedhofsamtes erfolgten, dringend notwendigen Grundsanierung des Lapidariums im Jahr 2001 mit einem Aufwand von 150.000 DM (76.694 Euro) und der Vergabe an die Fa. Hörr GmbH, Remseck-Aldingen, wird Kenntnis genommen.
Der Gesamtaufwand müsste im Vermögenshaushalt bei der neu zu schaffenden Finanzposition 2.5810.9610.000-0366 - Parkpflegewerk Lapidarium - wie folgt bereitgestellt werden:
2001
175.000 DM oder
89.500 Euro
2002
89.500 Euro
2003
89.500 Euro
2004
89.500 Euro
Summe
358.000 Euro
In Höhe von 175.000 DM (89.500 Euro) kann die Deckung aus Mitteln des Verwaltungshaushalts des Kulturamts 2001 bei Fipo 1.3210.5910.000 - Lapidarium, Bodenfunde - erfolgen. Die bisher in der mittelfristigen Finanzplanung nicht enthaltenen Mittel von 525.000 DM (268.500 Euro) für die Jahre 2002 bis 2004 müssten zusätzlich zum Budget des Garten- und Friedhofsamts bereitgestellt werden.
Von der Absicht der Verwaltung, die Grünanlage des Lapidariums in die Verwaltung des Garten- und Friedhofsamts zu übergeben, wird Kenntnis genommen.
Beteiligte Stellen
Finanz- und Beteiligungsreferat
Dr. Iris Jana Magdowski Jürgen Beck
Erstellendes Amt/Federführendes Referat
Kulturamt/Referat KBS
Garten- und Friedhofsamt/Referat USO
Anlage 1: Ausführlicher Bericht
Anlage 1 zur GRDrs 910/2001
Ausführlicher Bericht:
Das als Hausgarten zum Gebäude Mörikestraße 24 durch Carl von Ostertag-Siegle spätestens 1909 fertiggestellte und in seinen Grundstrukturen heute noch im wesentlichen unveränderte Anwesen von ca. 41 Ar wird seit 1950 als Städtisches Lapidarium genutzt. In den zahlreichen Architekturteilen zerstörter Häuser, in Skulpturen, Konsolen, Schlußsteinen, alten Inschriftentafeln, Fragmenten von Torbögen und Pfeilern, Grabplatten, Wappensteinen usw. aus der Zeit der Spätgotik, der Renaissance, des Barocks und des Klassizismus bis zu den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts spiegelt sich ein wichtiger Teil der Stadtgeschichte. Das Lapidarium ist gewissermaßen das steinerne Bilderbuch der Stadt Stuttgart. Es ist mit seinen zahlreichen Stein- und Metallobjekten eine große Ausnahme in der baden-württembergischen Museumslandschaft. Keine andere Stadt kann eine vergleichbare Sammlung mit einem entsprechenden Bestand aufweisen. Die Gestaltung des Lapidarium durch die Einbindung in ein historisches Gartengelände bedeutet noch einen zusätzlichen Reiz.
Daher stellt das Lapidarium aus wissenschaftlichen, architektur-, historischen, landes- und heimatgeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung dar.
Es handelt sich um eine Sachgesamtheit im Sinne des § 12 Denkmalschutzgesetz (= Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung). Diese Sachgesamtheit bezieht sich sowohl auf die Stein- und Metallsammlung des Lapidariums wie auch auf die Gebäude mit Gartenanlage. Nach dem Denkmalschutzgesetz ist der Eigentümer, d. h. die Landeshauptstadt Stuttgart, verpflichtet, Kulturdenkmale zu erhalten und pfleglich zu behandeln (§ 6 Denkmalschutzgesetz).
Diese Verpflichtung wurde in den letzten Jahren fast ausschließlich auf die Pflege und Restaurierung der Stein- und Metallobjekte angewandt. Mit dem Vorliegen eines Parkpflegewerks soll diese Verpflichtung nun auch endlich bei der historischen Gartenanlage umgesetzt werden.
Nach der Fertigstellung des Gartens um 1909 wurde die Anlage von zwei unterschiedlichen Stilen geprägt: Der untere, von dem Wandelgang entlang der Mörikestraße bis zur Statue Apollo von Belvedere war im Stil beispielhaft italienischen Renaissance-Gärten nachempfunden, während der obere Teil mehr im naturhaften Stil verblieb. Auch heute noch ist diese Unterschiedlichkeit nachzuempfinden, hat sich jedoch teilweise verändert. Der untere Abschnitt hat noch immer im wesentlichen sein ursprüngliches, geometrisches Gepräge, während sich der obere, naturhafte Abschnitt in seinem gartenhistorischen Raumbild verändert hat.
Die bedeutendsten Unterschiede zur ursprünglichen Anlage bestehen zum einen aus Veränderungen, die aus dem Nutzungswandel zum Museum hervorgegangen sind und zum anderen aus einer völlig veränderten Grünstruktur.
Die äußeren Rahmenbedingungen sowie die architektonischen Komponenten sind im Wesentlichen in ihrer ursprünglichen Form allerdings noch vorhanden. Die “grüne Architektur” und die mit ihren Mitteln früher hervorgerufene Raumbilder dagegen sind nicht mehr erfahrbar und haben sich aufgelöst, da wesentliche, pflanzliche Gerüstbilder nicht mehr vorhanden sind und andere nicht mehr den Charakteristika des früheren, übergeordneten Leitbildes entsprechen.
Diese Auflösung der Raumbildung hat, zusammen mit störenden Komponenten, die sich zum Teil aus der Museumsnutzung ergeben, sowie weiteren Zerfallserscheinungen zu einer Entstellung und zu einem Substanzverlust dieses einzigartigen, historischen Gartens geführt. Haben die Ausstellungsstücke die einzigartige Parkanlage auf der einen Seite zweifellos interessant gemacht und auch bereichert, so bestehen jedoch auf der anderen Seite Konfliktsituationen, die aber weitgehend auszuräumen oder zu minimieren wären und zwar im Zusammenwirken mit einer behutsamen Rekonstruktion der ehemaligen, historischen, raumbildenden grünen Architektur. Auf diese Weise könnte das Städtisches Lapidarium als "Kleinod”, als “Schmuckstück” als einzigartiges Gartendenkmal noch weiter hinzugewinnen, könnte zudem sein ursprüngliches historisches Erscheinungsbild im wesentlichen wiedererlangen.
In einem ersten Schritt wurde ein Parkpflegewerk erarbeitet. Aufgrund der denkmalpflegerischen und stadtgestalterischen Auflagen wurde die Ausarbeitung der Planung dem Büro KmB, Rheinlandstraße 10, 71636 Ludwigsburg übertragen.
Im Ergebnis ergab das Parkpflegewerk folgende Sanierungs- und Sicherungsarbeiten, Pflegemaßnahmen sowie Neugestaltungen:
§
Ziegelmauern in 7 Abschnitten
§
Betonmauern in 3 Abschnitten
§
Wege- und Treppeneinfassungen in 11 Abschnitten
§
Travertin-Hügelmauer in 2 Abschnitten
§
Balustraden in 2 Abschnitten
§
Belagsflächen in 9 Abschnitten
§
Treppenanlagen in 5 Abschnitten
§
Stein-Sitzbank
§
Brunneneinfassung
§
Eisengeländer
§
Steinkugeln auf der Wandelhalle
§
Zierrasen in 4 Abschnitten
§
Zierpflanzungen in 2 Abschnitten
§
Baumbestandspflege/ -pflanzungen
§
Pergola
§
Pflanzgefäße
Um eine gedeihliche kontinuierliche Entwicklung der Anlage zu gewährleisten ist es notwendig anschließend an die Sanierung die erforderlichen Arbeiten zur Pflege und Unterhaltung nach einem abgestimmten vorgeschriebenen Pflegeplan in die gleichen Hände zu vergeben.
Nach der Aufstellung des Parkpflegewerks ist die Gesamtmaßnahme – die sich auf mehrere Jahre erstreckt – an bekannt leistungsfähige Firmen des Garten- und Landschaftsbaus beschränkt ausgeschrieben worden. Die Firma Hörr ist bereits im Rahmen eines 1. Bauabschnitts tätig, um dringende Arbeiten im Rahmen des Erhalts der Verkehrssicherheit durchzuführen, mit der Option auf Weiterbeauftragung der folgenden, oben genannten Bauabschnitte. Die Finanzierung für das Jahr 2001 ist unter Einbeziehung von HH-Resten des Stadtarchivs gesichert. Weitere Bauabschnitte wurden bislang nicht vergeben, da die erforderlichen Mittel noch nicht zur Verfügung standen.
Nach Abschluss der Wiederherstellungsmaßnahmen ist die Anlage in ihrem Zustand zu erhalten und zu pflegen. Hierzu sind weitere Pflegeverträge mit einem jährlichen Umfang als Option in der Ausschreibung berücksichtigt.
Da das Lapidarium als Gesamtobjekt unter Denkmalschutz steht, erfolgen Planung und Bauabwicklung jederzeit in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.
Finanzplanung:
Aus den bei Fipo 1.3210.5910.000 – Lapidarium, Bodenfunde - im Verwaltungshaushalt 2001 verfügbaren Mitteln kann die erste Rate für die Sanierungsmaßnahmen von 175.000 DM finanziert werden. Die Stadtkämmerei wird bei der neu zu schaffenden Fipo 2.3210.9620.000-0800 – Lapidarium - eine überplanmäßige Ausgabe von 175.000 DM zulassen, die aus den bei Fipo 1.3210.5910.000 verfügbaren Mitteln gedeckt wird.
Die Finanzierung der restlichen drei Jahresraten kann nicht aus dem Budget des Kulturamts oder des Garten- und Friedhofsamts erfolgen. Die erforderlichen 268.500 Euro müssten zusätzlich zum Budget des Garten- und Friedhofsamts bereitgestellt werden, wenn die Sanierung des Lapidariums durchgeführt werden soll.
Zur Finanzierung des laufenden Unterhalts werden nach erfolgtem Übergang der Verwaltung der Grünanlage des Lapidariums an das Garten- und Friedhofsamt
84.551 DM oder rd. 43.000 Euro aus dem Etat des Kulturamts (Fipo 1.3210.5910.000) in den Etat des Garten- und Friedhofsamts umgesetzt.