Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
856/2001
Stuttgart,
09/20/2001
Modernisierung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Solitudestr. 51, Stuttgart-Weilimdorf/ Bergheim
- Raumprogramm -
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.10.2001
15.10.2001
16.10.2001
24.10.2001
Beschlußantrag:
Dem in der Anlage 2 beigefügten Raumprogramm für die Modernisierung der Tageseinrichtung für Kinder, Solitudestr.51 in Stuttgart-Weilimdorf/ Bergheim wird zugestimmt.
Die Voruntersuchung nach den Plänen der freien Architekten Tusker und Ströhle, Stuttgart, mit der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung vom 24.11.1999 (Anlage 3) mit Gesamtkosten von 4.540.000 DM (inkl. Prognose) wird als Grundlage der weiteren Planung gutgeheißen.
Das Hochbauamt wird ermächtigt, die freien Architekten Tusker und Ströhle, Stuttgart, bis Leistungsphase 5 und Teilen der Leistungsphase 6 und 7 HOAI und die Fachingenierure gemäß HOAI zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten für ca. 50% der Bauleistungen (vor Baubeschluss) wird zugestimmt.
Aufgrund der detaillierten Voruntersuchung wird auf einen Vorplanungsbeschluss verzichtet.
Begründung:
Die städtische Tageseinrichtung für Kinder Solitudestr. 51 bietet für den Stadtbezirk Weilimdorf in 6 Gruppen 110 Plätze Ganztagesbetreuung für Kinder von 0 bis 14 Jahren. Das Gebäude wurde im Jahr 1960 als Kindertagheim neu gebaut und wird seither als Tageseinrichtung für Kinder genutzt. Das Gebäude ist sanierungsbedürftig und soll deswegen zu einer modernen, barrierefreien, flexiblen und für alle Alters- und Betreuungsformenmischung nutzbaren Tageseinrichtung für Kinder ausgebaut werden.
Die bestehende Kindergartengruppe in der Solitudestr. 49 soll in die Räumlichkeiten der Einrichtung Solitudestr. 51 integriert werden, so dass insgesamt 7 Gruppen im Alter von 0 bis 14 Jahren Platz finden. Die Stützpunktküche wird in eine Verteilerküche umgewandelt. Die Essensversorgung wird über die Stützpunktküche der Ludwigshafener Str.30 in Stuttgart-Weilimdorf erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
Einmalige Kosten
Laufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
4,540,000.00
DM
Laufende Aufwendungen
DM
Objektbezogene Einnahmen
DM
Laufende Erträge
DM
Von der Stadt zu tragen
4,540,000.00
DM
Folgelasten
DM
Mittel im Haushaltsplan/
Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
DM
Beteiligte Stellen
Die Referate F, T und USO haben die Vorlage mitgezeichnet. Der Bezirksbeirat Weilimdorf wird beteiligt.
Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin
Anlagen
Ausführliche Begründung
Raumprogramm/ Flächenzusammenstellung
Kostenermittlung
Baubeschreibung
Planverkleinerungen
Energetisches Datenblatt
Anlage 1 zur GRDrs 856/2001
Ausführliche Begründung
1. Allgemeines
In der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Solitudestr. 51 in Stuttgart-Weilimdorf/ Bergheim sind bisher zwei Hortgruppen mit je 25 Plätzen für 6 bis 13-Jährige und vier altersgemischte Ganztagesgruppen für 0 bis 6-Jährige, mit je 15 Kindern untergebracht (insgesamt 110 Plätze für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren).
Der Bedarf an Ganztagesbetreuungsplätzen ist in Weilimdorf sehr hoch. Die Tageseinrichtung für Kinder Solitudestr. 51 deckt mit ihrem Angebot im besonderen Umfang den Bedarf für den Stadtteil Giebel ab, wo insbesondere Hortplätze fehlen (vgl. GRDrs 383/2001).
Die Kindergartengruppe mit veränderten Öffnungszeiten (VÖ) aus der Solitudestr. 49, soll in das Gebäude der Solitudestr. 51 integriert werden, so dass in der sanierten Tageseinrichtung für Kinder ca. 130 Plätze geschaffen werden.
Das Gebäude Solitudestr. 51 wurde 1960 als Kindertagheim neu gebaut und wird seitdem als Tageseinrichtung für Kinder von der Stadt Stuttgart betrieben. Zum Erhalt des Gebäudes wurden die notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die bevorstehende Modernisierung soll in einem vernünftigen wirtschaftlichen Rahmen durchgeführt werden. Die Räume sollen so modernisiert werden, dass die Anforderungen an eine kindgerechte und insbesondere flexibel nutzbare Tageseinrichtung für Kinder erfüllt werden können und eine Mischung der Betriebs- und Betreuungsformen ohne größeren Aufwand möglich wird.
Das Gebäude bedarf zudem einer gründlichen Sanierung. Dach, Fassade und Fenster werden entsprechend den Anforderungen des Energieerlasses erneuert. Die gesamte Haustechnik muss erneuert werden, dabei soll die Heizung auch für das benachbarte Wohnanlage Solitudestraße ausgelegt werden. Die Außenanlage wird in Teilen erneuert.
Die Planung sieht eine barrierefreie Einrichtung vor. Daher ist der Einbau eines rollstuhlgerechten Aufzuges vorgesehen.
Die bestehende Versorgungsküche wird in eine Verteilerküche umgewandelt und zukünftig mit Mittagessen durch die Stützpunktküche der Ludwigshafener Str. 30 versorgt.
Mit den Modernisierungsmaßnahmen könnte aus technischer Sicht Januar 2003 begonnen werden. Die Wiederinbetriebnahme könnte im Sommer 2004 erfolgen. Während der Umbauzeit müssten die bestehenden 6 Gruppen ausgelagert werden.
Ein mobiles Ausweichquartier für 6 Gruppen könnte auf dem Außengelände der Solitudestr. 51 aufgestellt werden, so dass Teile des Außengeländes weiterhin nutzbar bleiben.
2. Investitionskosten
Nach Voruntersuchung der Architekten Tusker und Ströhle mit der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung vom 24.11.1999 betragen die Gesamtbaukosten (einschließlich Außenanlagen) ca. 4.380.000 DM (inkl. Prognose). Hinzu kommen Kosten für die Ausstattung von ca. 160.000 DM, so dass mit Gesamtkosten in Höhe von 4.540.000 DM gerechnet wird.
3. Wirtschaftlichkeit
Im Rahmen der Baumaßnahme werden gebaut:
Brutto- Rauminhalt (BRI)
5.125 m³
Netto-Grundfläche (NGF)
1.403 m²
Nutzeinheiten (NE) Plätze
196 NE
Kostenkennwerte:
1m³ BRI
bezogen auf die Bauwerkskosten
624 DM
1m² NGF
bezogen auf die Bauwerkskosten
2.281 DM
1 (Nutzeinheit)
bezogen auf die Bauwerkskosten
16.327 DM
1m³ BRI
bezogen auf die Gesamtbaukosten
804 DM
1m² NGF
bezogen auf die Gesamtbaukosten
2.937 DM
1 (Nutzeinheit)
bezogen auf die Gesamtbaukosten
21.020 DM
Die Kostenkennwerte liegen im Rahmen ausgeführter Projekte.
4. Termine
Bei entsprechender Beschlussfassung ist für die Realisierung folgender Zeitplan vorgesehen:
Baubeschluss:
ca. 10/2002
Baubeginn:
ca. 01/2003
Bauzeit
ca. 18 Monate
5. Personal/ Personalkosten/ Folgelasten
Im pädagogischen Bereich sind die notwendigen Stellen für die derzeitigen 7 Gruppen vorhanden. Geringfügige Veränderungen können sich durch Veränderungen in der Betreuungsform ergeben. Auch Stellen für den hauswirtschaftlichen Bereich sind vorhanden. Die genauen Auswirkungen der Maßnahme hinsichtlich der Personalbedarfs und die Folgekosten werden in der Baubeschlussvorlage ausführlich dargestellt.
6. Finanzierung
Das Vorgaben ist in der mehrjährigen Finanzplanung veranschlagt.