Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
84/2002
Stuttgart,
02/06/2002
Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder mit drei Gruppen, Möhringer Landstraße 101, Stuttgart-Vaihingen
- Baubeschluss -
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.02.2002
25.02.2002
26.02.2002
06.03.2002
Beschlußantrag:
Dem Neubau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder mit drei Gruppen und 75 Plätzen in der Möhringer Landstraße 101, Stuttgart-Vaihingen nach den Plänen und der Baubeschreibung der Freien Architekten IPB Pralle + Hübenbecker und dem vom Hochbauamt geprüften Kostenanschlag vom Dezember 2001 mit Gesamtkosten in Höhe von 1.539.700 Euro, einschließlich Einrichtungskosten in Höhe von 62.000 Euro wird zugestimmt.
Der Gesamtaufwand ist aus Mitteln des Vermögenshaushalts wie folgt zu decken:
AHSt. 2.4640.9420.000 (Bau)
AHSt. 2.4640.9350.000 (Einrichtung)
VKZ 0415
VKZ 0415
bisher finanziert
167.700 Euro
2002
556.000 Euro
2003
658.000 Euro
62.000 Euro
2004
76.000 Euro
2005
20.000 Euro
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die städtische Tageseinrichtung für Kinder mit zwei Gruppen, Möhringer Landstraße 101 ist sanierungsbedürftig und soll erweitert werden. Die zuständigen Ausschüsse des Gemeinderats haben daher im Juni 2001 dem Raumprogramm und der Vorplanung (vgl. GRDrs. 497/2001 vom 6.6.2001) für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen zugestimmt und das Hochbauamt mit der Weiterplanung und Einholung von Angeboten für ca. 50 % der Bauleistungen vor dem Baubeschluss beauftragt. Die Vorbereitungen sind abgeschlossen, so dass mit dem Bau begonnen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Einmalige Kosten
Laufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
1,539,700.00
Euro
Laufende Aufwendungen
234,566.00
Euro
Objektbezogene Einnahmen
0.00
Euro
Laufende Erträge
58,290.00
Euro
Von der Stadt zu tragen
1,539,700.00
Euro
Folgelasten
176,276.00
Euro
Mittel im Haushaltsplan/
Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
0.00
Euro
Beteiligte Stellen
Die Referate T, F und USO haben die Vorlage mitgezeichnet. Der Bezirksbeirat Vaihingen hat dem Vorhaben am 19.6.2001 zugestimmt.
Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin
Anlagen
1. Ausführliche Begründung
2. Baubeschreibung vom Januar 2002
3. Nettogrundflächen-Berechnung nach DIN 277 vom Oktober 2001
4. Kostenermittlung vom Dezember 2001
5. Planverkleinerungen vom Dezember 2001
6. Energetisches Datenblatt vom Januar 2002
7. Projekt im Rahmen der Qualitätsoffensive 1999/2000: "Nutzerbeteiligung beim Neubau der Tageseinrichtung für Kinder, Möhringer Landstraße 101", Kurzbeschreibung der Ergebnisse
Anlage 1 zu GRDrs 84/2002
Ausführliche Begründung
1. Allgemeines
Dem Raumprogramm und der Vorplanung (vgl. GRDrs 497/2001 vom 6.6.2001) für den Abbruch des Altgebäudes und den Neubau dieser Tageseinrichtung haben der Jugendhilfeausschuss am 18.6.2001, Niederschrift Nr. 38, der Sozialausschuss am 25.6.2001, Niederschrift Nr. 59, der Ausschuss für Umwelt und Technik am 26.6.2001, Niederschrift Nr. 346 und der Verwaltungsausschuss am 27.6.2001, Niederschriften Nr. 295 und 343, zugestimmt. Die durch das Hochbauamt beauftragten Architekten IPB Pralle + Hübenbecker haben die Planung bis zu Teilen in der Leistungsphase 7 HOAI fortgesetzt und das Baugesuch eingereicht.
Im Rahmen eines Projekts zur Qualitätsoffensive 1999/2000 sind bei der Planung die Kinder, Eltern und Mitarbeiter/innen der Tageseinrichtung als Betroffene beteiligt worden. Ihre Vorstellungen und Wünsche zur Innen- und Außengestaltung sind mit den Planern diskutiert und soweit wie möglich in die Bau- und Außenanlagenpläne aufgenommen worden. Die Ergebnisse dieses Beteiligungsprozesses sind in der Anlage 7 zusammengefasst.
Nach Fertigstellung des Neubaus wird der Betrieb mit insgesamt 3 Gruppen (vormals 2 Gruppen) und 57 (max. 65) Plätzen (Platzzahlerhöhung befristet bis 8/2003), davon 1 Hortgruppe mit 20 (25) Plätzen für 6- bis 12-Jährige, 1 VÖ/GTE mit 22 Plätzen für 3- bis 6-Jährige und 1 Mischgruppe mit 15 (18) Plätzen für 0- bis 6-Jährige. Während der Bauzeit werden die bestehenden 2 Gruppen mit 43 Kindern in das Ausweichquartier Vaihinger Straße 79 in Möhringen verlegt. Auf Wunsch der Eltern werden die jüngeren Schülerinnen und Schüler auf dem Weg vom Ausweichquartier zur Schule durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Tageseinrichtung mit Unterstützung der Eltern begleitet.
Für die Dauer der Bauzeit muss die Baustelle über den schmalen Friedemannweg angedient werden. Die Anwohner und der Bezirksbeirat haben daher angeregt, die Grundstückserschließung des Gebäudes künftig von der Möhringer Landstraße aus über das Grundstück der Schule für Körperbehinderte (Möhringer Landstraße 103) zu führen. Dies ist jedoch ohne Gefährdung der behinderten Kinder und Schüler nicht möglich. Vorläufig wird daher eine provisorische Erschließung erfolgen, zunächst nur für das Grundstück der Körperbehindertenschule. Sobald im Rahmen der Schulraumplanung geklärt werden kann, wie die weitere Nutzung der Schulpavillone aussieht, könnte dann auch die Erschließung des Kindergartengrundstücks direkt über die Möhringer Landstraße erfolgen. Die Baustelle für den Neubau der Tageseinrichtung muss daher noch über den Friedemannweg angefahren werden.
2. Investitionskosten
Grundlage für den Kostenanschlag vom Dezember 2001 mit Gesamtbaukosten von 1.435.000 Euro sind die Submissionsergebnisse für die Rohbauarbeiten, der Zimmer-, Holzbau- und Verglasungsarbeiten (ca. 50 % der Bauwerkskosten). Die Gesamtkosten gliedern sich auf wie folgt:
- Gesamtbaukosten einschl. Küche und Baunebenkosten
1.175.000 Euro
- Außenspielanlagen einschließlich Baunebenkosten
150.000 Euro
- zusätzliche Maßnahmen (Abbruch, Voruntersuchung und
Bestandsaufnahme Altbau, Sicherheitsmaßnahmen zum
Schulgrundstück Möhringer Landstraße 103)
110.000 Euro
- Ausstattung und Einrichtung
62.000 Euro
- Prognose
42.700
Euro
Gesamtkosten Brutto (einschl. Prognose)
1.539.700 Euro
3. Wirtschaftlichkeit
3.1 Im Rahmen der Baumaßnahme werden gebaut:
Bebaute Fläche
(BF)
764 m²
Brutto-Rauminhalt
(BRI)
2.666 m³
Netto-Grundfläche
(NGF)
638 m²
Nutzeinheiten
(NE)
max. 75 Plätze
3.2 Kostenkennwerte
1 m³ BRI
bezogen auf 915.000 Euro Bauwerkskosten
343 Euro
1 m² NGF
bezogen auf Bauwerkskosten
1.434 Euro
1 Nutzeinheit
bezogen auf Bauwerkskosten
12.200 Euro
1 m³ BRI
bezogen auf 1.325.000 Euro Gesamtbaukosten
497 Euro
1 m² NGF
bezogen auf Gesamtbaukosten
2.077 Euro
1 Nutzeinheit
bezogen auf Gesamtbaukosten
17.667 Euro
Die Kostenkennwerte liegen im Rahmen vergleichbarer Projekte.
4. Termine
Das Baugesuch wurde am 09.11.2001 eingereicht. Vorbehaltlich der Baugenehmigung und rechtzeitigem Baubeschluss ist mit einem Baubeginn ca. 4 Wochen nach Baubeschluss, voraussichtlich April 2002 zu rechnen. Bauzeit ca. 15 Monate. Fertigstellung voraussichtlich Juli 2003.
5. Personal/Personalkosten
Das Personal für zwei Gruppen ist vorhanden. Für die neu geplante, dritte Gruppe sind folgende Stellen zusätzlich erforderlich:
1
Gruppenleitung, BAT Vc (5)
= 26.230 Euro
0,25
Gruppenleitung, BAT Vc (5)
= 6.558 Euro
1,21
Zweiterzieherin, BAT VIb (5)
= 28.830 Euro
0,3247
Haus- und Küchenhilfe, Lohngruppe 1
= 6.293 Euro
Personalkosten zusätzlich
67.911 Euro.
Die notwendigen Stellen wurden zum Stellenplan 2002/2003 geschaffen.
6. Folgelasten
Für die Einrichtung ist mit folgenden, zusätzlichen Folgekosten jährlich zu rechnen:
6.1 Folgeausgaben:
- Personalkosten
= 67.911 Euro
- Betriebs- und Sachkosten (pauschal
30 % der Personalkosten)
= 20.374 Euro
- Verwaltungskosten*
= 7.633 Euro
- Abschreibung 2 % der Gesamtbau-
kosten v. 1.435.000 Euro
= 28.700 Euro
- Abschreibung 10 % der Einrichtungs-
kosten v. 62.000 Euro
= 6.200 Euro
- Verzinsung 6,75 % v. 1.537.000 Euro
= 103.748 Euro
Folgeausgaben insgesamt
= 234.566 Euro
6.2 Folgeeinnahmen:
- Gruppenzuschuss vom Land
= 35.790 Euro
- Besuchsgelder
=
22.500 Euro
Folgeeinnahmen zusätzlich
=
58.290 Euro
Zusätzliche Folgelasten insgesamt
= 176.276 Euro
Das sind ca. 11 % der Bruttoinvestitionskosten (ohne Grundstückswert).
7. Finanzierung
Das Vorhaben ist im Haushalt und in der mehrjährigen Finanzplanung veranschlagt.
*) Aufwandsanteil für die notwendigen zentralen Personalkapazitäten (Durchschnittswert), der für den Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder - Verwaltung, Bereichsleitung, Verwaltungsangestellte der Bereichsleitung, hauswirtschaftliche und pädagogische Springkräfte - notwendig ist. Der Anteilsbetrag ist berechnet für die neue, dritte Gruppe. Die Aufwandsanteile der einzelnen Vorhaben werden gebündelt. Über die Schaffung zusätzlicher Personalkapazitäten wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens entschieden.