Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 808/2002
Stuttgart,
09/25/2002



Städtische Förderung der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen e.V. (KISS), Marienstraße 3, 70178 Stuttgart, im Jahr 2003 und ab dem Jahr 2004



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
11.10.2002
23.10.2002



Beschlußantrag:
  1. Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen e.V. (KISS), Marienstraße 9, 70178 Stuttgart, wird im Jahr 2003 entsprechend der bestehenden Beschlüsse gefördert.

    Der Aufwand ist aus Mitteln des Verwaltungshaushalts 2003, Finanzposition 1.5000.7001.000 - Förderung sonstiger Selbsthilfegruppen - zu decken.

    Der Bewilligung liegen die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen zu Grunde.
  2. Über die Förderung von KISS ab dem Jahr 2004 wird im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2004/2005 entschieden. Die Gesundheitsverwaltung informiert den Gesundheitsausschuss im ersten Halbjahr 2003 durch eine Mitteilungsvorlage.


Begründung:


Die Bedeutung von Selbsthilfegruppen und die Aufgaben der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS)

Selbsthilfegruppen sind freiwillige, meist lose Zusammenschlüsse von Menschen, deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten oder Behinderungen, psychischen oder sozialen Problemen richtet, von denen sie oder ihre Angehörigen betroffen sind. In Stuttgart engagieren sich nach Schätzungen von KISS etwa 20.000 Menschen in über 500 Selbsthilfegruppen. Bei etwa 1/3 der Gruppen stehen chronische Krankheiten oder Behinderungen im Vordergrund, bei jeweils etwa 20% der Gruppen Suchtprobleme bzw. soziale und psychosoziale Probleme, weitere wichtige Themenbereiche sind: familienbezogene Selbsthilfegruppen, Frauen- und Männergruppen, Initiativen. Im Sozial- und Gesundheitswesen werden Selbsthilfegruppen zwischenzeitlich als wichtige Ergänzung der sozialen, psychosozialen und gesundheitlichen Versorgung betrachtet, vor allem wenn es um die Bewältigung von Krankheitsfolgen und um die Verbesserung der sozialen Infrastruktur geht. Selbsthilfegruppen stellen damit einen erheblichen Anteil an ehrenamtlichem oder bürgerschaftlichem Engagement dar.

Unterstützt werden diese Selbsthilfegruppen seit 1989 in Stuttgart durch die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS). Im Einzelnen hat KISS folgende Aufgaben:
  1. Information und Beratung von Selbsthilfeinteressierten, Selbsthilfegruppen und Fachleuten
  2. Infrastrukturelle, organisatorische und technische Unterstützung von Selbsthilfegruppen
  3. Förderung der Vernetzung von Selbsthilfegruppen
  4. Verankerung der Selbsthilfe in der gesundheitlichen und sozialen Versorgung und im Gemeinwesen, Interessenvertretung für die allgemeinen Belange von Selbsthilfegruppen
  5. Dokumentation der Aktivitäten von Selbsthilfegruppen und der selbsthilferelevanten Entscheidungen und Entwicklungen in der Stadt

In den letzten 13 Jahren sind sowohl die Zahl der Interessenten wie der Selbsthilfegruppen in Stuttgart stark gestiegen. Auch die gesellschaftliche Anerkennung und Bedeutung der Selbsthilfegruppen hat erheblich zugenommen. KISS hat dazu einen wesentlichen Anteil beigetragen. Dies hat dazu geführt, dass die Kapazitäten von KISS voll ausgelastet sind und Betroffene wie Gruppen häufig auch längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bis ihre Anliegen bedient werden können.


Städtische Förderung und Finanzierung der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 23.02.2000 (GRDrs 85/2000) wurde KISS in den Jahren 2000 bis 2002 wie folgt gefördert:


1. Raumkosten für Selbsthilfegruppen

KISS erhält für Raumkosten des Gruppenzentrums für anonyme Selbsthilfegruppen in der Metzstraße 11 seit 1991 einen jährlichen Zuschuss von bis zu 75 % der Raum- und Raumnebenkosten. Diese Förderpraxis erscheint nach wie vor angemessen und sollte so bestehen bleiben.


2. Laufender Betrieb

Auf dieser Basis wurden im Jahr 2002 für Raumkosten für anonyme Selbsthilfegruppen ein Zuschuss von 2.950 € und für den laufenden Betrieb ein Zuschuss von 128.667 € bewilligt.

Einzelheiten zur städtischen Förderung 2001 und 2002 sind aus Anlage 1 ersichtlich.

Ab dem Jahr 2003 ist über die städtische Förderung neu zu beschließen.

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre meldete der Träger folgenden Bedarf zur Sicherstellung der künftigen laufenden Arbeit an:
  1. Erhöhung des Fachpersonals um eine 0,5 Stelle
  2. Reduzierung des Eigenmittelanteils von bisher 30 % auf 25 % der förderfähigen Ausgaben

Ausführungen hierzu sind aus Anlage 2 ersichtlich.

Die Gesundheitsverwaltung teilt die Einschätzungen des Trägers und befürwortet eine entsprechende erhöhte städtische Förderung.


Mit dem Träger wurde verabredet, dass aus folgenden Gründen hierüber erst im Rahmen der Beratungen zum nächsten Doppelhaushalt beraten und beschlossen werden soll:
1. Anpassung an den Rhythmus der städt. Doppelhaushalte
2. Klarheit der Landesförderung
3. Erarbeitung einer Leistungsbeschreibung als Bestandteil einer künftigen Zuwendungsvereinbarung

Vorgesehen ist die Umstellung der bisherigen städtischen Förderung auf pauschale Fördersätze auf der Grundlage der Pauschalen für die Kosten eines Arbeitsplatzes.

Über die noch ausführlich zu erarbeitenden Teile der Zuwendungsvereinbarung und den Vorschlag zur Förderung von KISS ab dem Jahr 2004 wird dem Gesundheitsausschuss im ersten Halbjahr 2003 eine Mitteilungsvorlage vorgelegt werden, so dass der Fachausschuss vor den Beratungen des Haushaltsplans 2004/2005 hinreichend informiert ist.

Beteiligte Stellen

Das Finanzreferat hat der Vorlage zugestimmt.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Städtische Förderung 2001 und 2002
Anlage 2: Bedarfsbegründung des Trägers
Anlage 2 zur GRDrs. 808/2002

Bedarfsbegründung des Trägers

A. Erweiterung der Fachstellen für Selbsthilfeunterstützung um eine halbe Stelle für die Bereiche ”Information und Beratung” (1) und ”Öffentlichkeitsarbeit”(2)

Zu 1:
Information und Beratung von Selbsthilfeinteressierten

Mit der erhöhten Fachkapazität sollen weitere Sprechstunden eingerichtet werden, bzw. einige Sprechstunden doppelt besetzt werden.

Aufgrund der gestiegenen Anfragen hat KISS in den vergangenen Jahren immer wieder geprüft, ob nicht der Bereich der Information (z.B. über bestehende Gruppen in Stuttgart, Treffzeiten/-orte von Selbsthilfegruppen, Grundvoraussetzungen für eine Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe) herausgenommen werden kann aus den Sprechstunden der Fachkräfte und z.B. durch ehrenamtliche MitarbeiterInnen in Form von gesonderten Informationssprechstunden abgedeckt werden kann oder etwa durch die Vorschaltung des Sekretariats.

Folgende fachlichen Gründe haben dagegen gesprochen:

Information und Beratung von Selbsthilfegruppen

Mehr Fachkapazität soll die Wartezeiten verkürzen und eine intensivere Anfangsbegleitung ermöglichen und so dazu beitragen, dass Gruppen weiterarbeiten können, anstatt sich wegen fehlender zeitnaher Unterstützung aufzulösen.

Fachliche Information und Beratung von Gruppen (über Förderung/Unterstützung, Öffentlichkeits-, Gruppenarbeit, in der Anfangsphase, bei Gruppenproblemen) gehören zu den Aufgaben der Fachkräfte. Die Wartezeiten für Gruppen bei derartigen Anfragen sind gestiegen (bis zu 8 Wochen) und behindern teilweise die Gruppenarbeit gravierend - besonders bei Gruppen, die sich wöchentlich treffen und in der Anfangsphase neuer Gruppen.


Zu 2 (Öffentlichkeitsarbeit):
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit von Selbsthilfegruppen

Mehr Fachkapazität in diesem Bereich soll auch hier die Wartezeiten der Selbsthilfegruppen verkürzen - besonders bei der Gründung neuer Gruppen, eine intensivere Pflege der Internetseite ermöglichen (in Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlichen Mitarbeiter) und sicherstellen, dass die Selbsthilfezeitung bzw. das KISS-Blättle regelmäßig erscheint.


B. Reduzierung des Eigenmittelanteils auf 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben

Das Angebot von KISS kann weiterhin nur dann im gewohnten Umfang aufrecht erhalten werden, wenn die Reduzierung auf einen Eigenmittelanteil von 25 % erfolgt

Der für die Jahre 2000 bis 2002 vereinbarte Eigenmittelanteil von 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben kann dauerhaft nicht erbracht werden. Gründe hierfür sind: