Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS 3512
GRDrs
761/2002
Neufassung
Stuttgart,
09/16/2002
Filmhaus 3. und 4. Obergeschoss - Überarbeitetes Konzept
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Beratung
öffentlich
18.09.2002
Bericht:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 05.06.02 hat die Verwaltung die Konzeption des Filmhausgeschäftsführers zur Erweiterung des Filmhauses um die 3. und 4. Etage vorgelegt (sog. “große Lösung”). Aus der Beratung des VA ergingen drei Arbeitsaufträge, die der Filmhausgeschäftsführer in Abstimmung mit der Verwaltung bearbeitet hat.
1. Überarbeitung der vorgelegten Konzeption unter Berücksichtigung der Einwände des VA und im Hinblick auf eine ”kostenneutrale” Betriebsführung des Filmhauses nach der Erweiterung um das 3. und 4. Obergeschoss.
2. Konkretisierung von Nutzung und Vermietung dieser Etagen durch Vorgespräche zur Anwerbung künftiger Mieter.
3. Beurteilung der Konsequenzen, wenn die sog. ”kleine Lösung”, also die Beschränkung auf die Nutzung der seitherigen Flächen, beibehalten wird.
Die Ergebnisse seiner Aktivitäten und Lösungsvorschläge hat der Geschäftsführer des Filmhauses in der Anlage 1 zusammengefasst. Dieser hat den nunmehr vorgelegten Vorschlag im Vorfeld auf ausdrücklichen Wunsch der kulturpolitischen Sprecherinnen von CDU- und SPD-Fraktion mit diesen abgestimmt.
Maßnahmenkatalog für die Weiterentwicklung des Filmhauses
Aus dem überarbeiteten Konzept in Anlage 1 ergeben sich für die Weiterentwicklung des Filmhauses folgende vom VA zu beschließenden Maßnahmen, die vom Filmhausgeschäftsführer dringend empfohlen werden:
1. Für den Betrieb des Filmhauses in der Friedrichstr. 23 A wird ein Filmhausverein gegründet. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird Mitglied des Vereins.
2. Das 3. und 4. Obergeschoss des Filmhauses wird nach Auszug des Stadtmessungsamts durch die Stadt Stuttgart angemietet und an den Filmhausverein weitergegeben. Die Mietkosten und das Vermietungsgeschäft werden für die Stadt kostenneutral über den Verein abgewickelt (s. Kalkulation in der Mitteilungsvorlage vom 5.6.02, GRDrs. 486/2002).
3. Dem Filmhausverein wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 316.000 EUR für die Erweiterung des Filmhauses um die 3. und 4. Etage und zur Finanzierung begleitender Maßnahmen gewährt. Dieser Zuschuss gliedert sich wie folgt:
a) 231.000 EUR werden zur Finanzierung des Umbaus der 3. und 4. Etage nach der Kostenschätzung des Architekten Robert Hirzel vom 24.07.02 (vgl. Anlage 2) verwendet. Die Kosten werden im Vermögenshaushalt bei AHSt. 2.3400.9874.000-0050 - Filmhaus, 2. BA - wie folgt gedeckt:
2002:
115.000 EUR
2003:
116.000 EUR
b) 85.000 EUR dienen als Projektmittel, um die Umsetzung des vorliegenden Konzepts zu gewährleisten. Dieser Teil des Zuschusses wird bedarfsgerecht auf einen Zeitraum von drei bis vier Jahren verteilt bei jährlichem Verwendungsnachweis der Teilbeträge. Er wird im Verwaltungshaushalt bei AHSt. 1.3400.7050.000 - Filmhaus Stuttgart - wie folgt gedeckt:
2002:
25.000 EUR
2003:
30.000 EUR
2004:
30.000 EUR
c) Die unter Nr. 3 a) und 3 b) auf die Jahre 2002 und 2003 benötigten Mittel werden außer- bzw. überplanmäßig bereitgestellt. Zur Deckung werden Mittel bei AHSt 2.3400.9870.000-0050 (für bisherige Baumaßnahmen am Filmhaus nicht benötigter Haushaltsrest) in Höhe von 95.100 EUR verwendet, im übrigen Mittel aus der Deckungsreserve (AHSt. 1.9140.8500.000).
d) Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des Gesamtzuschusses von 316.000 EUR eventuelle Restmittel aus dem Zuschuss unter 3 a) (Umbaumaßnahmen) dem Zuschuss unter 3 b) (Projektmittel) zuzuschlagen.
Stellungnahme von Referat F
Im Blick auf die verschlechterte Finanzsituation der Stadt, die Unsicherheiten des Projekts und die bereits ins Filmhaus investierten Beträge kann Referat F der vom Filmhausgeschäftsführer vorgeschlagenen “großen Lösung” aus folgenden Gründen nicht zustimmen:
1. Trotz aller Bemühungen stützt sich der geplante kostenneutrale Filmhausbetrieb auf eine vage Hoffnung. Das Vermietungsrisiko ist nach wie vor nicht zu unterschätzen.
2. Darüber hinaus weckt die Umschichtung von eingesparten Baukosten zugunsten einer so genannten “Anschubfinanzierung” für den erweiterten Filmhausbetrieb (85.000 EUR) starke Zweifel an der Aussage, dass der Betrieb ohne Dauersubvention auskommen kann.
3. Wegen der möglichen Interessenkonflikte sollte aus Sicht von F auch auf eine Mitgliedschaft der Stadt in dem zu gründenden Filmhausverein verzichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erweiterung des Filmhauses um das 3. und 4. Obergeschoss wird ein einmaliger städtischer Zuschuss in Höhe von 316.000 EUR benötigt (siehe Anlagen 1 und 2).
Beteiligte Stellen
Referat F hat die Vorlage nicht mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Antrag vom 18.04.2002 Nr. 141/2002 SPD-Gemeinderatsfraktion
Antrag vom 18.04.2002 Nr. 142/2002 Dr. Susanne Eisenmann (CDU),
Oliver Kirchner (CDU)
Antrag im VA 5.6.02 Niederschrift 231 StR Föll (CDU)
Dr. Iris Jana Magdowski
Bürgermeisterin
Anlage 1 - Filmhaus 3. und 4. OG - Konzeptüberarbeitung und Umsetzung
Anlage 2 - Kosteneinschätzung Umbau Filmhaus, 3. Obergeschoss