Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T 7831-08.08
GRDrs
690/2002
Stuttgart,
10/16/2002
Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Stuttgart, den Verbundlandkreisen und der Region zum Ausbau der Strecke Freiberg a. N. - Benningen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
öffentlich
13.11.2002
Beschlußantrag:
1. Von der beabsichtigten Finanzierung des zweigleisigen Ausbaus der S-Bahn zwischen Freiberg a. N. und Benningen wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt eine Kostenübernahmeerklärung für die unmittelbar zu finanzierenden Kostenanteile gegenüber dem Verband Region Stuttgart abzugeben.
Begründung:
1. Allgemeines:
Die Deutsche Bahn AG plant auf der Grundlage des Rahmenabkommens zur S-Bahn Stuttgart vom 03.12.1968 den im zweiten S-Bahn-Ausführungsvertrag (2. AV) vom 04.07./01.10.1975 bereits enthaltenen zweigleisigen Ausbau des Streckenabschnittes Freiberg-Benningen für die S 4 nach Marbach.
Die Maßnahme ist erforderlich, um eine weitere Stabilität und Fahrplansicherheit im S-Bahn-Verkehr zu erhalten, und sie ist Bestandteil der Herstellung des Grundnetzes der S-Bahn. Laut Bauzeiten- und Finanzierungsplan zum 2. AV sollte die Maßnahme bis 1980 ausgeführt werden. Aus Kostengründen wurde sie jedoch bisher zurückgestellt.
In seiner 57. Sitzung empfahl der VVS-Aufsichtsrat am 10.12.1991 der DB, die Planungen für den Bau des zweiten Gleises wieder aufzunehmen und die Realisierung der Maßnahme zu den Bedingungen des 2. AV zu betreiben. In den Jahren 1995 bis 1999 wurden die Planungen bis zum Planfeststellungsbeschluss vom 19.06.2000 vorangetrieben. Gegenüber den ursprünglich erwarteten rund 8 Mio. Euro Investitionskosten muss nunmehr aufgrund ökologischer und immissionsschutzrechtlicher Erfordernisse und von allgemeinen Kostensteigerungen mit Investitionskosten von rund 23 Mio. Euro gerechnet werden.
Hiervon entfallen, nach einer mit dem Bund abgestimmten Aufteilung, 13 Mio. Euro auf die im 2. AV festgelegten Maßnahmen einschließlich der bis heute erfolgten Preissteigerungen.
Die restlichen 10 Mio. Euro stammen aus der aus Naturschutzgründen notwendigen Verlegung des zweiten Gleises auf die andere Seite der vorhandenen Gleisanlagen (7 Mio. Euro) sowie aus Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren für Lärm- und Erschütterungsschutz (3 Mio. Euro).
Bund und Land haben im August/November 2001 nach langen Verhandlungen einem Kostenschlüssel für die Gesamtmaßnahme zugestimmt und mit der DB Netz AG und dem Verband Region Stuttgart (VRS) vereinbart, dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) die dem Bundes-GVFG zuzuordnenden Kosten bestimmt und das Land für den Rest eine Förderung nach dem Landes-GVFG gewährt.
2. Finanzierung der Maßnahme über den 2. Ausführungsvertrag:
Das EBA hat zwischenzeitlich bestätigt, dass die 13 Mio. Euro aus dem dem 2. AV zuzuordnenden Teil der Maßnahme über das GVFG-Bundesprogramm in Höhe von 60 v.H. gefördert werden. Das Land hat sich mit Erlass vom 07.11.2001 bereiterklärt, für den in das Bundesprogramm aufgenommenen Anteil die GVFG-Komplementärfinanzierung in Höhe von 28 v.H. sicherzustellen und insoweit auch Planungskosten zu übernehmen.
Die kommunale Komplementärfinanzierung für den nicht durch das GVFG gedeckten Anteil ist in der Folge von der Landeshauptstadt und den Verbundlandkreisen auf der Grundlage der früher vereinbarten Konditionen der Refinanzierungsvereinbarung zum 2. AV zu übernehmen. Die sich hieraus für die Stadt Stuttgart ergebenden Kosten belaufen sich auf ca. 780.000 Euro für die Baukosten, sowie ca. 136.000 Euro für die Planungskosten.
Die genaue Kostenschlüsselung und -aufteilung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
in Mio.
Aufteilung nach
Refinanzierungs-
vereinbarung
Bund
60 %
Land
28 %
Stgt.
6 %
Kreise
gesamt
6 %
BB
davon
21,8905 %
ES
davon
22,1062 %
LB
davon
31,3799 %
RMK
davon
24,6234 %
Baukosten
13,000 Mio. €
7,800
3,640
0,780
0,780
0,171
0,172
0,245
0,192
Planungskosten
7 % x 13,000 Mio. €
= 0,910 Mio. €
28/40 =
0,637
6/40 =
0,136
6/40 =
0,137
0,030
0,030
0,043
0,034
Gesamt
7,800
4,277
0,916
0,917
0,201
0,202
0,288
0,226
3. Restfinanzierung der Maßnahme:
Sollte das EBA bei der Bearbeitung des GVFG-Antrages Teile des über das Bundesprogramm zu finanzierenden Anteils der Maßnahme als nicht zuwendungsfähig ansehen, würden diese nicht bezuschussten Kostenanteile vom VRS über die Verkehrsumlage finanziert werden müssen.
Gleiches gilt für Planungskostenanteile, die nicht von den Regelungen des 2. AV gedeckt sind. Im 2. AV sind 7 % Planungskosten enthalten. Erfahrungsgemäß fallen jedoch rund 15 % der Baukostensumme als Planungskosten an. Damit sind rund 8 % der Planungskosten (ca. 1,04 Mio. €) zunächst nicht gedeckt. Ob dieser Betrag von der DB Netz AG als "Altfinanzierungslast" ohne oder mit Anrechnung im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu übernehmen ist bzw. ob dieser Betrag ggf. vom VRS über die Verkehrsumlage zu finanzieren ist, wird mit der DB Netz AG derzeit noch geklärt.
Der Kostenanteil von 10 Mio. Euro, der aus Maßnahmen stammt, die nicht im 2. AV enthalten sind, wird in das GVFG-Landesprogramm aufgenommen und in Höhe von 85 v.H. gefördert. An den Planungskosten für diesen Kostenanteil will sich das Land aus grundsätzlichen Erwägungen nicht beteiligen. Die restlichen 15 v.H. an den Investitionskosten (1,5 Mio. €) sowie die anteiligen Planungskosten (15% von 10 Mio. €) werden vom VRS als Aufgabenträger für die S-Bahn übernommen. Da es sich um eine Maßnahme im direkten Zusammenhang mit dem 2. AV und damit dem Grundnetz handelt, kommen die Finanzierungskriterien des VRS für die Erweiterung des S-Bahn-Netzes nicht zum tragen.
Die Kosten werden deshalb von dem VRS über die Verkehrsumlage finanziert. Damit ergeben sich für die Stadt Stuttgart Kostenbeteiligungen für diesen Teil der Maßnahme in Höhe von jeweils 372.000 Euro für die Baukosten und die Planungskosten, insgesamt 744.000 Euro
Die genaue Kostenschlüsselung und -aufteilung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
in Mio.
Bund
Land
85 %
VRS-Verkehrsumlage 15 % (1,5 Mio. €)
Stgt.
24,83 %
Kreise
gesamt
75,17 %
BB
davon
25 %
ES
davon
25 %
LB
davon
25 %
RMK
davon
25 %
Baukosten
10,000 Mio. €
-
8,500
0,372
1,128
0,282
0,282
0,282
0,282
Planungskosten
ca. 15% x10,0 Mio. €
= 1,500 Mio. €
-
-
0,372
1,128
0,282
0,282
0,282
0,282
Gesamt
-
-
0,744
2,256
0,564
0,564
0,564
0,564
4. Bereitstellung der Mittel
Nachdem die Maßnahme im Jahre 2004 fertiggestellt werden soll, werden die
kosten in den Haushaltsjahren 2003 und 2004 je hälftig anfallen. Die Kosten des Anteils nach dem 2. AV in Höhe von insgesamt 916.000 Euro sind in der mittelfristigen Finanzplanung der Landeshauptstadt Stuttgart bereits berücksichtigt.
Der über die Verkehrsumlage durch den VRS finanzierten Teil an der Maßnahme wurde vom VRS in seinen bisherigen Prognosen über die Entwicklung des Verkehrshaushaltes nicht berücksichtigt. Wann und in welcher Höhe der Betrag jeweils in die Umlage eingestellt wird, ist noch offen, nachdem die Verhandlungen mit der DB AG noch nicht abgeschlossen sind.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Das Referat F hat die Vorlage mitgezeichnet.
Prof. Beiche
Technischer Referent