Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 667/2002
Stuttgart,
07/10/2002



Konzeptwettbewerb zum Modellprogramm "Kompetenzagenturen" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschußBeschlußfassungöffentlich24.07.2002



Beschlußantrag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, gemeinsam mit JobConnections einen Antrag auf Aufnahme in das Modellprogramm "Kompetenzagenturen" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu stellen und an der Modellphase 2002 - 2006 teilzunehmen.


Begründung:


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Rahmen des Ansatzes "arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit" ein neues Modellprogramm "Kompetenzagenturen" ausgeschrieben. Die Kompetenzagenturen sind als neutrale Institutionen der Beratung und der Organisation beruflicher Laufbahnen konzipiert. Kernbestandteile der Kompetenzagenturen sind Assessmentverfahren zur Potenzalanalyse, individuelle Förderplanung und Case-Management für chancenarme junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf. Ziel ist, chancenarme junge Menschen passgenauer in Förderangebote zu vermitteln und im Rahmen einer “Karriereplanung” mittelfristig zu begleiten.

Das Konzept muss die Fördergebiete des Bund-/Länderprogramms "Die soziale Stadt - Stadtteile mit besonderem Entwicklungbedarf" räumlich mit einschließen, sollte allerdings über die Grenzen des Programmgebiets hinausgehen.
Die Laufzeit des Modellprogramms beträgt vier Jahre (1.10.2002 - 30.9.2006). Das Bundesministerium fördert die Kompetenzagenturen in degressiver Form. Im ersten Modelljahr ist eine Förderung von bis zu 90 % in Aussicht gestellt. Bis zum vierten Jahr geht die Förderung auf bis zu maximal 75 % zurück.
Das Auswahlverfahren verläuft zweistufig. In einem ersten Schritt werden die eingegangenen Bewerbungen von einem Auswahlgremium des Bundesministeriums gesichtet und 15 Bewerber ausgewählt. Die Bewerbungsfrist endete am 5.7.2002. An die ausgewählten Bewerber ergeht anschließend die Aufforderung, mit einer differenzierten Konzeption einen Antrag auf Aufnahme in das Modellprogramm zu stellen. Diese zweite Stufe beginnt voraussichtlich Mitte August 2002.

JobConnections hat sich in Abstimmung mit der Arbeitsverwaltung und dem Jugendamt kurzfristig auf die Ausschreibung beworben, denn die Ausschreibung wurde erst eine Woche vor Bewerbungsfrist in Stuttgart bekannt. Das Zuständigkeitsgebiet der geplanten Kompetenzagentur erstreckt sich über die Abteilung Nord des Jugendamtes mit den Stadtbezirken Weilimdorf, Feuerbach, Stammheim, Zuffenhausen, Mühlhausen, Münster und Bad Cannstatt.

Die Arbeitsverwaltung und das Jugendamt unterstützen die Bewerbung von JobConnections.Die Kompetenzagenturen bieten zum einen die Chance, die Förderung zur beruflichen Integration chancenarmer junger Menschen im Rahmen eines mittelfristig angelegten individuellen Förderplans verbindlicher, zielgerichteter und passgenauer zu gestalten. Die Grundlage für den individuellen Förderplan bildet eine Potenzialanalyse über die individuellen Voraussetzungen und Lebensbedingungen, die im Rahmen eines Assessmentverfahrens mit den jungen Menschen erstellt wird. Der Förderplan enthält aufeinander aufbauende Teilschritte und wird von Zeit zu Zeit überprüft. Dadurch können Insellösungen und Warteschleifen vermieden werden. Das ausführliche Konzept ist aus Anlage 1 ersichtlich.

Die Ansätze zur Potenzialanalyse und der längerfristigen Begleitung stellen in der Fachdiskussion einen wichtigen Baustein zur Förderung der beruflichen Integration chancenarmer junger Menschen dar. Durch die Teilnahme am Bundesmodellprogramm "Kompetenzagenturen" wäre Stuttgart in die bundesweite Diskussion und den Erfahrungsaustausch fest eingebunden.

Voraussetzung einer Teilnahme ist eine städtische Ko-Finanzierung von im ersten Jahr 10 %. Die Stadt hat bisher die sozialpädagogische Begleitung von 12 Plätzen bei der Gesellschaft für Jugendsozialarbeit und Bildungförderung e.V. (GJB) in Höhe von 49.100 € gefördert. Durch die Beendigung des Landesprogramms stehen diese Mittel zur Ko-Finanzierung der Kompetenzagenturen im bestehenden Haushalt zu Verfügung. Die Ko-Finanzierungsmittel betragen im Jahr 2002 7.126 € und im Jahr 2003 28.540 € (Anlage 2).

Finanzielle Auswirkungen
Wie oben ausgeführt, sind die Ko-Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.


Beteiligte Stellen






Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Antrag Kompetenzagentur
Anlage 2: Finanzierungsplan Kompetenzagentur