Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 553/2009
Stuttgart,
06/23/2009



Freiwilliger Gebührenverzicht für städtische Kindertageseinrichtungen infolge Streik



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich01.07.2009



Beschlußantrag:

Der Absicht der Verwaltung, im Juli 2009 im Wege einer Freiwilligkeitsleistung auf die Hälfte der Gebühren und Essensgelder für die vom Streik betroffenen städtischen Kindertageseinrichtungen zu verzichten, wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In Stuttgart wurden die 185 städtischen Kindertageseinrichtungen infolge der Auseinandersetzungen über die Tarifvereinbarung zur betrieblichen Gesundheitsförderung, hinter der die Neuordnung der tariflichen Eingruppierung steht, von der Gewerkschaft ver.di in unterschiedlichem Umfang bestreikt. Daher konnte das Jugendamt in der Zeit zwischen dem 06.05. und dem 17.06.2009 den betroffenen Eltern an insgesamt 9 Tagen keine Betreuung anbieten. Ab 22. Juni 2009 sind nochmals 3 Streiktage hinzugekommen. Unklar ist, wie lange der Streik noch andauern wird.

Die Eltern waren und sind deswegen gezwungen, die Betreuung selbst zu organisieren, auf alternative Betreuungsangebote zurückzugreifen, die zum Teil zusätzlichen finanziellen Aufwand verursachen, oder ggf. beim Arbeitgeber für die Streiktage Urlaub zu beantragen.

Aufgrund der durch den Streik verursachten Schließtage haben bisher eine große Anzahl Eltern schriftlich bzw. telefonisch ihre Gebühren zurückgefordert oder Widerspruch gegen die Gebührenbescheide des Jugendamts eingelegt.

Ein Anspruch der Eltern auf Gebührenrückerstattung besteht laut Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen (§ 7 Abs. 7) nicht. Diese Auffassung wurde bereits beim Streik aufgrund der Tarifauseinandersetzungen Anfang 2006 vom Rechtsamt und dem Städtetag Baden-Württemberg in einer rechtlichen Bewertung bestätigt.

Als Ausgleich für die streikbedingten Ausfalltage und zusätzlichen Aufwendungen der Eltern, beabsichtigt das Jugendamt, im Juli 2009 freiwillig auf die Hälfte des jeweils je nach Familiensituation gestaffelten Monatsbeitrages (entspricht der Gebühr und ggf. dem Essensgeld für 10 Betreuungstage) zu verzichten.

Darüber hinaus wird die Verwaltung die Eltern, die in Eigenverantwortung Einrichtungen an den Streiktagen selbst organisiert betrieben haben, zu einem Empfang ins Rathaus einladen.

Zu weitergehenden Gebührenrückerstattungen und anderen Maßnahmen zur Bewältigung der Streikfolgen wird die Verwaltung nach Streikende berichten und ggf. Vorschläge unterbreiten.


Finanzielle Auswirkungen

Bei einem Verzicht auf die Hälfte aller Monatsbeiträge für den Monat Juli 2009 entstehen der Stadtverwaltung Einnahmeverluste (Gebühr und Essensgeld) in Höhe von 420.000 Euro. Demgegenüber stehen Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 495.000 Euro.

Der Haushaltsansatz 2009 der Einnahmefinanzposition 1.4640.1100.000 wird um diesen Betrag entsprechend unterschritten.



Beteiligte Stellen



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

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Vorlage5532009.pdf