Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 417/2009
Stuttgart,
06/15/2009



Schulentwicklungsplanung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich01.07.2009



Beschlußantrag:

1. Im Blick auf die Veränderungen beim Übertrittsverhalten in weiterführende Schulen, die vom Land vorgesehene Einrichtung von Werkrealschulen und Weiterentwicklung der Hauptschulen sowie die vom Land forcierte vorgesehene Integration behinderter Kinder wird die Verwaltung beauftragt, für die allgemein bildenden Schulen eine Schulentwicklungsplanung zu erstellen, welche auch Vorschläge für eine Außenklassen-/ Integrationskonzeption für Sonderschulen vorsieht.

2. Aufgrund der Dringlichkeit und der knappen Personalressourcen beim Schulverwaltungsamt wird für die wesentlichen Planungsaufgaben (siehe Leistungsbeschreibung) ein Planungsbüro beauftragt; hierzu erfolgt eine öffentliche Ausschreibung.

3. Die Gesamtkosten von 350.000 € werden im Verwaltungshaushalt 2009 / Ergebnishaushalt 2010 bei der AHST 1.2000.6220.000 Projektbearbeitung wie folgt gedeckt:
3.1 Im Verwaltungshaushalt 2009 wird bei der AHST 1.2000.6220.000 Projektbearbeitung, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 200.000 € zugelassen.

3.2 Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Sperrung der Mittel in gleicher Höhe bei der AHST 1.8420.7150.000 Gesellschafterbeitrag, Stuttgart-Marketing GmbH.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Ausgangslage
In der Verwaltungsausschusssitzung am 1.4.2009 wurde zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Antrag Nr. 37/2009 zur Dringlichkeit einer Schulentwicklungsplanung berichtet - s. GRDrs. 103/2009. In dieser Drucksache sind ausführlich die wesentlichen Gründe für die Notwendigkeit der Schulentwicklungsplanung dargelegt.

Ergebnis der Sitzung war, dass aufgrund des damit absehbaren Umbruchs in der Stuttgarter Schullandschaft möglichst rasch mit den Arbeiten für eine umfassende Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen begonnen und in einer Vorlage die Finanzierung und die Leistungsvorgaben für die Ausschreibung zur Beschlussfassung dem Gemeinderat vorgelegt werden soll.

Die Schulentwicklungsplanung erfolgt als Fortentwicklung der Kapazitätsanalyse zu den Stuttgarter Gymnasien vom September 2009.


2. Allgemeine Ziele:
· Neuverteilung des Raumbestands entsprechend der veränderten Bedarfe
· Konkretisierung der langfristig schulisch genutzten Gebäude
· Langfristige Sicherheit bezüglich der anstehenden Investitionen


3. Vorgaben bzw. Leistungen der Schulentwicklungsplanung

Berücksichtigung der aktuellen bildungspolitischen Vorgaben des Landes: · Beschlüsse des Landes zur Bildungsoffensive (Senkung des Klassenteilers)
· Weiterentwicklung der Hauptschulen zu Werkrealschulen
· Anpassung der Bildungspläne Hauptschule/Werkrealschule
· Aufhebung bzw. Neueinteilung von Schulbezirken für die Hauptschulen
· Die Einrichtung von weiteren (teil-)gebundenen und offenen Ganztagesschulen
· Neu: Integrative Angebote für behinderte Kinder in Regelschulen und Außenklassenkonzeption für Sonderschulen

Zusätzliche wichtige schulpolitische Ziele der Stadt als Schulträgerin: · Wohnortnahe Versorgung im Grundschulbereich
· Beibehaltung der Versorgung mit weiterführenden Schulen auf die Stadtbezirke
· Bei ggf. notwendiger Reduzierung der Standorte gute Erreichbarkeit mit ÖPNV der langfristig festzulegenden Standorte
· Wo immer möglich Stärkung der Schulen in Schulzentren (bessere Austauschbarkeit von Räumen der Schularten untereinander)
· Festlegung von ca. fünf Zentren verteilt auf das Stadtgebiet, an denen die Schulgebäude konsequent für die Einrichtung von mehreren Außenklassen der Sonderschulen und integrative Beschulung von behinderten Kindern ausgestattet werden sollen (barrierefrei und mit den notwendigen sonderpädagogischen Räumen).

Notwendige Arbeitsschritte und Leistungen:

· Berechnung der Schülerentwicklungen/-prognosen auf der Basis von fortgeschriebenen Einwohnerdaten und Bestandszahlen der Grundschulen und unter Berücksichtigung des veränderten Übertrittsverhaltens für die weiterführenden Schulen (Datenbestand wird vom Schulverwaltungsamt zur Verfügung gestellt)
· Herunterbrechen dieser Prognosen auf Stadtteil/Stadtbezirksebene unter Berücksichtigung der regionalen Entwicklungsdaten und Einschätzung ihrer standortbezogenen Relevanz
· Bestandsaufnahme der Schulgebäude und Beurteilung der aktuellen Raumsituation auf der Grundlage der Modellraumprogramme des Landes sowie der Beurteilung des Gebäudezustandes.
· Feststellung raumkapazitiver Unter- oder Überversorgung an den einzelnen Schulstandorten
· Gemeinsame Entwicklung von Handlungsstrategien/Lösungsalternativen (SVA/externes Büro) auf der Grundlage der vom Land vorgegebenen Rahmenbedingungen zum mittelfristigen bzw. langfristigen Bedarf und von der Stadt vorgegebenen Zielen als Grundlage für die zu treffenden Entscheidungen in den gemeinderätlichen Gremien
· Gemeinsames Vorstellen und Diskutieren dieser Lösungsansätze mit den jeweils betroffenen Schulen, in den Bezirksbeiräten und im Schulbeirat
· Herbeiführen von Entscheidungen in den gemeinderätlichen Gremien

Alles Weitere ist der ausführlichen Begründung zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung im Schulverwaltungsamt und der absehbar umfangreichen Handlungsbedarfe wird ein externes Büro mit der Erstellung der Schulentwicklungsplanung beauftragt. Es wird hierfür mit Kosten von rd. 350.000 Euro gerechnet, davon verteilt auf 2009 rd. 200.000 Euro, 2010 rd. 150.000 Euro.

Die Finanzierung 2009 erfolgt durch eine Umschichtung nicht benötigter Mittel von 200.000 Euro für das Shopping-Festival 2009. Für 2010 wurde ein Sondereinfluss im Rahmen des Budgetgesprächs für den Haushalt 2010 von 150.000 Euro anerkannt.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.


Erledigte Anträge/Anfragen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 37/2009



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

1
Anlage 1 zur GRDrs 417/2009



Ausführliche Begründung:

1. Ausgangslage

Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Antrag Nr. 37/2009) zur Dringlichkeit einer Schulentwicklungsplanung wurde in der Verwaltungsausschusssitzung am 1.04.2009 berichtet - siehe GRDrs. 103/2009. In dieser Drucksache sind ausführlich die wesentlichen Gründe für die Notwendigkeit der Schulentwicklungsplanung dargelegt, die sich unter folgenden Stichworten zusammenfassen lassen:

· Veränderungen beim Übertrittsverhalten in weiterführende Schulen,
· die vom Land vorgesehene Einrichtung von Werkrealschulen und Weiterentwicklung der Hauptschulen,
· die damit verbundene Ausweitung von Ganztagesschulen

Ergebnis der Sitzung war, dass aufgrund des damit absehbaren Umbruchs in der Stuttgarter Schullandschaft möglichst rasch mit den Arbeiten für eine umfassende Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen begonnen und in einer Vorlage die Finanzierung und die Leistungsvorgaben für die Ausschreibung zur Beschlussfassung dem Gemeinderat vorgelegt werden soll.

Aktuell neu hinzugekommen ist die vom Land vorgesehene Aufhebung der Sonderschulpflicht, die ebenfalls weit reichende Folgen für die Schullandschaft haben kann.


2. Weitere Grundlagen der Schulentwicklungsplanung

Ergänzend zu den aufgezeigten bildungspolitischen Zielen und Vorgaben des Landes sind bei den Arbeitsschritten und Leistungen noch folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

Analyse zu den einzelnen Schularten

Grundschulen

Da viele Grundschulen mit Hauptschulen zusammen in einer Schuleinheit zusammengelegt sind, auf deren Entwicklung die Übertritte und damit die Prognosen für die weiterführende Schulen aufbauen, müssen die Grundschulen in die Schulentwicklungsplanung mit einbezogen werden

Hier stellen sich folgende Fragen zum Raumbedarf:

· Bedarfsorientierter Ausbau von (teil-)gebundenen und offenen Ganztagesschulen und deren Raumbedarf auch mit Blick auf die Entwicklung der ggf. vorhandenen Hauptschulklassen
· Weiterentwicklung der Betreuungsangebote insgesamt (Verlässliche Grundschule, Horte, Außerschulische Bildung und Betreuung)

Hauptschulen

Für die Entwicklung der Hauptschulen und für die Einführung der Werkrealschulen ist die vom Land veröffentlichte Konzeption zur Einführung von Werkrealschulen (siehe Anlage 1) zu beachten.

Bereits im Herbst sollen die Schulträger Anträge auf Einrichtung einer Werkrealschule stellen, damit das Land nach Genehmigung mit dem Betrieb zum Schuljahr 2010/2011 beginnen kann. Hier wird die Stadt im Vorgriff auf die Schulentwicklungsplanung zumindest alle erkennbar stabilen zweizügigen Hauptschulen melden, da diese ja auch im Rahmen der städtischen Ziele der Schulentwicklungsplanung nicht in Frage gestellt würden. Hierzu erfolgt eine gesonderte Vorlage.

Im Blick auf die stark zurückgegangene Übertrittsquote in die Hauptschule sind im Rahmen der Schulentwicklungsplanung darüber hinaus folgende Fragen zu beantworten und nach Möglichkeit verschiedene Lösungsalternativen aufzuzeigen:

· Wie wirkt sich die Senkung des Klassenteilers mittel- bis langfristig auf die Zahl der Klassen aus?
· Wo und wie können einzügige Hauptschulen in Kooperation mit anderen Hauptschulen beibehalten werden?
· Wo müssen Standorte bzw. können aufgrund des Bedarfs zusammengelegt werden?
· Wie verteilen sich die Hauptschulen im Stadtgebiet?
· Welche Auswirkungen hat dies auf die Raumsituation?
· Welche zusätzlichen Raumbedarfe entstehen an den einzelnen Standorten wenn die Werkrealschulen mit Ganztagesbetrieb ausgebaut werden?

Realschulen

Bei den Realschulen sind zwar keine wesentlichen Änderungen im Übertrittsverhalten von der Grundschule zur Realschule zu beobachten. Aber es sind im Blick auf die Schülerprognosen und damit den Raumbedarf folgende Fragen zu beantworten:

Wie wirken sich

· Verstärkte Übertritte von Hauptschülern nach Klassenstufe 5 und 6,
· Rückkehrer von den Gymnasien ab Klassenstufe 7
· die Senkung des Klassenteilers
· die Einrichtung von offenen Ganztagesschulen

auf die Entwicklung und Raumbedarfe der Realschulen aus?

Wie und wo können sich möglicherweise ergebende Raumfehlbedarfe gedeckt werden?

Gymnasien

Das Übertrittsverhalten hat sich von Jahr zu Jahr gesteigert.
Es sind für die Schülerprognosen folgende Fragen zu beantworten und die Auswirkungen auf die Raumkapazitäten darzustellen:

· Gibt es beim Übertrittverhalten weitere Steigerungen?
· Hält das Rückkehrerverhalten ab Klassenstufe 7 auf die Realschulen weiter an?
· Gibt es verstärkte Abgänge nach Klassenstufe 10 auf berufliche Gymnasien?
· Wie wirkt sich die Senkung des Klassenteilers auf die Klassenzahl aus?
· Auswirkungen des 8-jährigen Gymnasiums auf Einrichtung von offenen Ganztagesbetriebe
· Wie und wo können sich möglicherweise ergebende Raumfehlbedarfe gedeckt werden?

Sonderschulen Wenn das Land wie ganz aktuell angekündigt die Sonderschulpflicht aufgeben will, wird man nicht umhin kommen, Überlegungen für die alternative Beschulung von behinderten Kindern anzustellen.

Das Schulverwaltungsamt ist ohnehin dabei, zusammen mit dem Staatlichen Schulamt Eckdaten für eine Außenklassenkonzeption zu erarbeiten. In Regelschulen sollen dabei Außenstellen von Sonderschulen (zur Zeit vorrangig für geistigbehinderte und körperbehinderte Kinder, aber dann auch für die anderen Behindertenarten) untergebracht und damit die Kooperationen zwischen den Kindern erleichtert werden.

Dies wäre ein dezentraler Ansatz für solche behinderte Kinder, die schwer oder nicht für integrative Beschulungen geeignet sind, so aber aus der Konzentration reiner Sonderschulen herauskommen. Es gibt aber derzeit keine langfristigen Lösungsansätze, da erst die Ergebnisse der Schulenentwicklungsplanung und deren Auswirkungen auf die jeweiligen Raumbestände abgewartet werden müssen. Das ist sehr unbefriedigend, da die Schulen für die verlässliche Planung Räume benötigen, die gesichert über mehrere Schuljahre zur Verfügung gestellt werden können.

Da derartige langfristige Standorte ohnehin für die besonderen Bedürfnisse der behinderten Schüler/innen zusätzlich ausgestattet werden müssen, bietet es sich an, auch integrative Lösungen an diesen Standorten zu ermöglichen.

Es wird nicht möglich sein, alle Schulen barrierefrei und mit den notwendigen zusätzlichen Räumen auszustatten. Auch im Blick auf die Schülertransporte und die sonderpädagogische und therapeutische Versorgung dieser Kinder wird vorgeschlagen, hierfür gezielt zunächst einmal rd. fünf Zentren über das Stadtgebiet festzulegen, welche und für diese Bedürfnisse gut ausgestattet werden sollen. Im Rahmen der Schulenentwicklungsplanung sind daher Vorschläge für solche Zentren zu erarbeiten.

Die Sonderschulen bleiben aber bestehen, so dass hierfür im Rahmen der Schulentwicklungsplanung auf gesonderte Schülerprognosen und Raumbedarfsanalysen verzichtet werden kann.

Analyse der Entwicklung in größeren Planungsbereichen
Es sind die topografischen und verkehrstechnischen Gegebenheiten und Möglichkeiten für die Schulwege zu berücksichtigen.
Die Planungsbereiche sind:
Innenstadt (Mitte)
Nord-West
Nord-Ost
Unterer Neckar
Oberer Neckar
Filder-Ost
Filder-West Prognosezeitraum mittelfristig/langfristig auf 5 bzw.10 Jahre Zur Schülerzahlentwicklung

auf der Basis der Alterjahrgangszahlen, der Schülerbestandszahlen, der demografischen Entwicklung der Stadtbevölkerung und der Stadtentwicklung (Aufsiedlungsgebiete, Wohnraumschwerpunkte) für die allgemein bildenden Schulen unter Berücksichtigung von Schulen in freier Trägerschaft

· im Stadtgebiet,
· den Planungsbereichen
· in den einzelnen Stadtbezirken,
· in den einzelnen Schulen. Zum Übertrittsverhalten
Je Grundschulstandort Wechsel auf die jeweilige weiterführende Schulart

Zum Raumbedarf
auf der Basis der Modellraumprogramme des Landes Lösungsalternativen Auf der Basis der Stadtbezirke, zumindest aber Planungsbereiche sollen zu den sich ergebenden Handlungsbedarfen wo immer möglich mehrere Lösungsalternativen erarbeitet werden für

· strukturelle Maßnahmen
· die Deckung des ermittelten Schulraumbedarfs vorrangig im vorhandenen Raumbestand (z. B. verschiedene Kooperationslösungen, mögliche Außenstellen usw.)
· notwendige Erweiterungsmaßnahmen
· Nutzung freiwerdender Räume vorrangig für andere schulische Zwecke, für schulische und außerschulische Betreuungsangebote


3. Aufteilung der Arbeiten zwischen dem Schulverwaltungsamt und dem externen Büro Schulverwaltungsamt:

Ausschreibung, Vergabe der externen Leistungen
Zulieferung der notwendigen Statistiken und Grunddaten für die Schülerprognosen
Zulieferung der notwendigen Daten für die Raumbestände
Ständige Begleitung über regelmäßige Besprechungen der vereinbarten Leistungen
Finanzielle Abwicklung nach Leistungserbringung
Koordinierung und Steuerung der Einbindung von Partnern (Schule, örtliche Gremien, staatliche Unterrichtsverwaltung)
Vorbereitung der Entscheidungen in den gemeinderätlichen Gremien

Externes Büro

Ausarbeitung der Schülerprognosen auf den verschiedenen Planungsebenen
Feststellung der Raumbestände auf der Grundlage der Modellraumprogramme des Landes
Aufzeigen von Handlungsbedarfen nach den vorgegebenen Rahmenbedingungen auf regionaler Ebene
Ausarbeitung von möglichen Lösungsalternativen und deren Folgen
Präsentationen von (Zwischen-)Ergebnissen auf den verschiedenen Diskussionsebenen
4. Was kann bei dieser Schulentwicklungsplanung nicht berücksichtigt werden?

Da die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung aufgrund der bildungspolitischen engen Zeitvorgaben dringend benötigt werden, muss sie auf die unumgänglich notwendigen Untersuchungen beschränkt werden. Erste Ergebnisse der hier aufgezählten Untersuchungen sind dennoch frühestens in einem Jahr nach Beginn der Arbeiten zu erwarten.

Folgende Untersuchungen können daher nicht aufgenommen werden:

· Auswirkungen der Werkrealschulklassen auf den Raumbedarf der beruflichen Schulen (15 Stunden sollen wöchentlich dort fachpraktisch unterrichtet werden) – hier müssen die Vorstellungen der Umsetzung und Auswirkungen vom Land noch konkretisiert werden.
· Integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung vor allem bezüglich aller Betreuungseinrichtungen in der Stadt
· Mögliche räumliche Auswirkungen der pädagogischen Verbünde in der Stuttgarter Bildungspartnerschaft (noch nicht konkretisiert und standardisiert festgelegt)

Wenn aber die Ergebnisse der hier aufgezeigten Planungen vorliegen, wird es leichter sein, auf dieser Basis diese ebenfalls notwendigen Schritte aufzubauen.


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