Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
414/2002
Stuttgart,
07/08/2002
Ausbau der S-Bahn Haltestelle "Gottlieb-Daimler-Stadion"
- Unterhaltungskostenbeitrag der Landeshauptstadt
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2002
24.07.2002
Beschlußantrag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart über die Finanzierung des Anteils der Landeshauptstadt Stuttgart an der Erweiterung der S-Bahn-Station "Gottlieb-Daimler-Stadion" (Anlage 1) abzuschließen. Zur Übernahme des Unterhaltungskostenbeitrags nach § 2 Abs. 2 und 3 der Vereinbarung tritt die Verwaltung nochmals in Verhandlung mit dem Verband Region Stuttgart zur Schaffung der Möglichkeit einer Ablösung in Form einer Einmalzahlung.
Die entsprechend der genannten Vereinbarung notwendigen Mittel (derzeitiger Stand: 0,88 Mio. Planungs- und Baukosten und 47.800 € p.a. Unterhaltungskostenbeitrag) werden bei der Aufstellung der Haushaltspläne 2004 und 2005 und bei der Fortschreibung der Finanzplanung berücksichtigt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 28.11.2001 wurde die Landeshauptstadt Stuttgart über das Vorliegen der Plangenehmigung und des GVFG-Zuvendungsbescheides zum Ausbau der S-Bahnstation "Gottlieb-Daimler-Stadion" informiert.
In diesem Schreiben wurde die Verwaltung mit der Forderung der DB-Netz AG nach einem Unterhaltungskostenbeitrag zum ersten Mal konfrontiert. Diese Forderung war bisher nicht bekannt und auch nicht absehbar.
Der finanzielle Beitrag der Landeshauptstadt geht somit über die in der Mitteilungsvorlage vom 12.04.1999 (A Drs 54/1999) genannten Summe hinaus.
Der auf die Landeshauptstadt entfallende Anteil der Folgekosten beträgt nach den Vorgaben des Verbandes Region Stuttgart über die kommunale Mitfinanzierung bei neuen S-Bahn-Maßnahmen jährlich 47.800 € über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Der VRS hat sich bereits vertraglich verpflichtet, außer den Herstellungskosten auch die Folgekosten zu übernehmen.
Im Nachgang wurde die Landeshauptstadt von VRS aufgefordert, den städtischen Anteil an den Herstellungs-
und Folgekosten
in der oben genannten Höhe zu übernehmen (siehe Anlage 1: Vereinbarungsentwurf).
Die DB-Netz AG begründet ihre Forderungen nach Übernahme der Folgekosten wie folgt:
Vor Beginn einer Baumaßnahme ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Erhebliche Bedeutung für diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung haben die durch die neue Maßnahme ausgelösten zusätzlichen Unterhaltungskosten sowie ggf. die durch Dritte nicht gedeckten Planungs- und sonstigen Kosten. Soweit diese Kosten nicht durch zusätzliche Erlöse aus zusätzlichen Trassen-Bestellleistungen des Aufgabenträgers Verband Region Stuttgart bei der DB Netz AG gedeckt werden, sind die Folgekosten/Unterhaltungskosten auszugleichen. Da durch den Umbau der Station "Gottlieb-Daimler-Stadion" keine Neubestellung von S-Bahnverkehrsleistungen und damit keine zusätzlichen Trasseneinnahmen ausgelöst werden, fordert die DB Netz AG vom Verband den Ausgleich der Folgekosten. Die endgültige Höhe dieser jährlichen Abgeltung ist abhängig vom Ergebnis einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsrechnung, die nach Fertigstellung der Baumaßnahme auf der Grundlage der endgültigen Baukosten erstellt wird.
Derartigen Forderungen der DB Netz AG wird sich der Verband künftig bei jeder neuen S-Bahnmaßnahme ausgesetzt sehen, sie sind Folge der Regionalisierung und der Neuordnung der Deutschen Bundesbahn. Die DB Netz AG ist nicht bereit, im vorliegenden Fall und auch in der Zukunft bei anderen Maßnahmen des Verbandes, hierauf zu verzichten. Vielmehr hat sie dem Verband klar erklärt, dass eine Realisierung von neuen S-Bahnprojekten nur möglich ist, wenn ihr alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten erstattet werden.
Zeitplan
Sofern die vertraglichen Voraussetzungen vorliegen ist beabsichtigt, mit dem Bau Ende September 2002 zu beginnen.
Die Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme ist für Ende 2004 vorgesehen. Die Nutzung des neuen Bahnsteigs soll bereits zum Volksfest 2004 ermöglicht werden.
Finanzielle Auswirkungen
Unterhaltungskostenbeitrag 47.800 € pro Jahr.
Beteiligte Stellen
Prof. Beiche
Technischer Referent