Aufgrund der demographischen Veränderungen über das Jahr 2010 hinaus, orientiert sich die Planung an der oberen Variante der Bedarfseckwerte des Landes Baden-Württemberg. Vor allem die steigende Zahl Hochbetagter und das damit verbundene höhere Risiko, an einer Demenz zu erkranken, ist bei zukünftigen Planungen zu beachten. Deshalb werden bei der Aufnahme in das Pflegeheimverzeichnis die Auswahlkriterien (Anlage 3) um den Punkt: “Projekte mit einem besonderen, auf die Bedürfnisse demenziell erkrankter Heimbewohner abgestimmten Betreuungskonzept” erweitert.
Finanzielle Auswirkungen Mit der Aufnahme in das Pflegeheimverzeichnis der Landeshauptstadt Stuttgart erhalten die Träger eine grundsätzliche Bedarfsbestätigung für ihre beabsichtigten Sanierungen und Neubauvorhaben. Bedarfsgerechte Sanierungen und Neubauvorhaben werden von der Landeshauptstadt Stuttgart mit 20 % und vom Land Baden-Württemberg mit 40 % nach Maßgabe der Haushaltslage gefördert. Der Beschluss über die kommunale Förderung erfolgt auf der Grundlage der jeweils aktuellen Gemeinderatsvorlage der Sozialverwaltung. Beteiligte Stellen Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen Antrag Nr. 295/2001 vom 27.06.2001, "Flächenmanagement für Pflegeeinrichtungen" der Stadträte Frau Dr. Ilse Unold (CDU), Herrn Roland Schmid (CDU) Gabriele Müller-Trimbusch Bürgermeisterin Anlagen
Vorbemerkung
Die Förderung von teil- und vollstationären Pflegeheimen erfolgt nach den Bestimmungen des Landespflegegesetzes sowie der Verordnung der Landesregierung zur Förderung von Pflegeheimen nach dem Landespflegegesetz. Dabei gelten ergänzend die nachfolgenden Auswahlkriterien und Bewilligungsbedingungen.
Soweit es sich bei den Pflegeeinrichtungen um Abteilungen oder Heime für psychisch Kranke oder Behinderte handelt, kann bei diesen Kriterien eine andere Gewichtung vorgenommen werden, wenn dies durch den besonderen Bedarf der jeweiligen Zielgruppe begründet ist.
I. Auswahlkriterien für die Aufnahme in das Pflegeheimverzeichnis
Prioritäten bei der Aufnahme in das Pflegeheimverzeichnis
Standortgunst
Anforderungen an Bau- und Raumkonzepte
II. Bewilligungsbedingungen für die Förderung von Pflegesätzen