Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung
Gz: USO/32
GRDrs 1093/2002
Stuttgart,
12/06/2002



Umsetzung des neuen Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2003



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
18.12.2002
19.12.2002



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat nimmt von einem für die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes abgeschätzten Mehrbedarf von 15 Stellen Kenntnis.

2. Im Falle des Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2003 wird die Verwaltung ermächtigt, als Sofortmassnahme 5 Mitarbeiter/-innen ohne Blockierung einer Planstelle einzustellen (1 Gruppenleiter, 4 Sachbearbeiter/-innen).

3. Die Verwaltung wird zum Stichtag 30.09.2003 über die Entwicklungen in diesem neuen Aufgabenbereich berichten. Der unabdingbar erforderliche Stellenbedarf wird zum Stellenplan 2004 beantragt.

4. Für die vorläufige Kompensation der neuen Aufgaben wird einmalig für das Jahr 2003 das Überstundenbudget des Amts für öffentliche Ordnung von zur Zeit 61.355 Euro auf 90.000 Euro erhöht.

5. Von dem zusätzlichen Raumbedarf von rund 100 - 300 qm für neue Büro- und Warteflächen wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das neue Zuwanderungsgesetz tritt voraussichtlich zum 01.01.2003 in Kraft.

Durch die Übernahme von Aufgaben der Arbeitsverwaltung, durch stark steigende Einreiseanträge von ausländischen Arbeitnehmern und die Übernahme von völlig neuen Aufgaben im Zusammenhang mit den Integrationskursen kommen auf die Ausländerbehörde sehr personalintensive neue Aufgaben zu. Es handelt sich um eine neue weisungsgebundene Pflichtaufgabe. Die unter dem Dach des Deutschen Städtetages zusammengeschlossenen Ausländerbehörden der Großstädte rechnen alleine für die Übernahme der Aufgaben der Arbeitsverwaltung mit einer Zunahme der Besucher bei den Ausländerbehörden von 30 Prozent.

1. Ausgehend von 50 Planstellen (die Dienststelle Ausländerbehörde hat insgesamt 78 Planstellen; 65 Planstellen beschäftigen sich mit dem allgemeinen Ausländerrecht; 50 Planstellen sind von der Materie <Zuwanderungsgesetz / Arbeitsverwaltung> direkt betroffen) ergibt, gemessen an den erhöhten Besucherzahlen, eine Steigerung um 30 % einen Mehrbedarf von 15 Stellen. Unter Berücksichtigung der Unwägbarkeiten, die mit der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes noch vorhanden sind, und der schlechten Finanzlage wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt vorläufig 5 Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2004 zu schaffen:

Zahl
FunktionStellenbewertung
1
Sachbearbeiter/Gruppenleiter/innen (gehobener Dienst)A 11 / BAT IVa
4
Sachbearbeiter/innen (mittlerer Dienst)A 8 / BAT Vc
2. Die Verwaltung wird zum Stichtag 30.9.2003 die Entwicklungen in diesem neuen Aufgabenbereich darlegen und einen Bericht zum dauerhaft erforderlichen Stellenbedarf vorlegen, damit über den Stellenmehrbedarf im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens 2004 entschieden werden kann.

3. Die Umsetzung des neuen Rechtes bedingt bereits vor dem 01.01.2003 umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen. Darüber hinaus stehen zum 01.01.2003 keinerlei zusätzliche Personalressourcen für die Aufgabenerledigung zur Verfügung. Die neuen Aufgaben müssen daher zunächst soweit machbar durch auszuzahlende Überstunden bewältigt werden. Über die ohnehin von der Ausländerbehörde jährlich ca. 2.000 zu erbringenden Überstunden (~30.000 Euro) hinaus werden - in Abhängigkeit vom Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes und unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2 beschlossenen Ermächtigung - hierfür im Jahr 2003 ca. weitere 2.000 Stunden (~30.000 Euro) zusätzlich notwendig. Diese sind über das Amtsbudget von zur Zeit 61.355 Euro nicht abzudecken, weshalb eine für das Jahr 2003 einmalige Erhöhung des Überstundenbudgets auf 90.000 Euro erforderlich ist.

4. Bei einem Bedarf von 5 zusätzlichen Mitarbeitern/-innen für die Publikumsbedienung und 30.000 mehr Besuchern entsteht ein zusätzlicher Raumbedarf von rund 100 qm für neue Büro- und Warteflächen. Sollte sich im Jahr 2003 die Schaffung von insgesamt 15 Stellen als notwendig erweisen, würde der zusätzliche Bedarf 300 qm betragen. Die Raumreserven im Schwabenzentrum B3 und B4 sind restlos ausgeschöpft. Die Unterbringung zusätzlichen Personals bedingt die Auslagerung anderer Bereiche.

Finanzielle Auswirkungen
Anzahl der
Stellen
Funktionsbezeichnung
Stellenwert Haushalt
Durchschnittl. jährl. kostenwirksamer Aufwand (Euro)
1Sachbearbeiter/-in Gruppenleiter/-in
A 11
80.600
4Sachbearbeiter/-in
A 8
242.000
5
SUMME laufend:
322.600
einmalig:
-------
Überstunden für das Jahr 2003; (Erhöhung des Überstundenbudgets)
------
30.000

Sollte sich im Jahr 2003 die Schaffung von insgesamt 15 Stellen als notwendig erweisen, würde sich die laufende Summe auf 906.400 Euro erhöhen


Beteiligte Stellen

Das Referat Allgemeine Verwaltung und das Finanz- und Beteiligungsreferat haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 307/2002 vom 27.08.2002




Jürgen Beck
Bürgermeister


Anlagen

3