Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1059/2002
Stuttgart,
12/09/2002



Festsetzung von Entgelten für Veranstaltungen des Kulturamts



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Beschlußfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.12.2002
19.12.2002
04.02.2003



Beschlußantrag:
  1. Die in Anlage 2 aufgeführten Entgelte für Veranstaltungen des Kulturamts werden ab 2003 neu festgesetzt.
  2. Für die sonstigen Entgelte und Eintrittspreise des Kulturamts gelten die mit der Euro-Einführung ab 2002 festgesetzten Beträge weiter.
  3. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2002 sind die Entgelte im Kulturbereich auf mögliche Neufestsetzungen noch zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für die Benutzungsgebühren und Säumniszuschläge der Stadtbücherei sowie die Entgelte der Stuttgarter Philharmoniker.


Begründung:


Gemäß § 3 (1) Ziffer 22 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart ist dem Gemeinderat die Entscheidung über die allgemeine Festsetzung von öffentlichen Abgaben und von privatrechtlichen Entgelten vorbehalten. Abgesehen von der Glättung der Beträge in Zusammenhang mit der Euro-Umstellung 2002 wurden die Entgelte für Veranstaltungen des Kulturamts zuletzt durch Gemeinderatsbeschluss vom 22.04.1999 festgesetzt. Im Rahmen dieser Vorlage sind die ab dem Jahr 2003 anzuwendenden Entgelte zu beschließen mit Ausnahme der Bereiche, deren Entgelte wie bisher jeweils gesondert vom Gemeinderat beschlossen werden.

Finanzielle Auswirkungen
Durch die Anhebung der Entgelte für verschiedene Veranstaltungen des Kulturamts ist mit Mehreinnahmen bei den aufgeführten Bereichen ab dem Jahr 2003 von voraussichtlich ca. 2.300 Euro bzw. rund 5 % im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2001 zu rechnen, sofern die sonstigen Faktoren (z.B. Anzahl der Veranstaltungen oder der Vermietung von Räumen) gegenüber dem Vergleichsjahr gleich bleiben. Da diese Faktoren mitunter aber starken Schwankungen unterworfen sind, ist nicht mit Sicherheit vorherzusehen, ob sich die Einnahmesteigerung auch tatsächlich erzielen lässt.


Beteiligte Stellen

Referat F




Dr. Iris Jana Magdowski

Federführendes Referat/Erstellendes Amt
Referat KBS/Kulturamt


Anlagen


Anlage 1 zu GRDrs 1059 / 2002



Ausführliche Begründung:


Im Zuge der Konsolidierung des Stadthaushalts wurden Erhöhungsmöglichkeiten bei Gebühren, Entgelten und Mieten geprüft. In der Zuständigkeit des Kulturamts liegende Entgelte wurden daraufhin überprüft, ob Erhöhungen möglich sind und sinnvoll erscheinen. Ausgehend von den Erfahrungen der vergangenen Jahre wurde in den Bereichen, wo sich Erhöhungen negativ auf Besucher- bzw. Benutzerzahlen ausgewirkt haben, auf weitere Anhebungen verzichtet.

Die Änderungsvorschläge in der Vorlage betreffen eine Reihe kleinerer Entgelte des Kulturamts. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2002 sind jedoch noch weitere Prüfungen erforderlich, insbesondere auch in den Bereichen Stadtbücherei und Philharmoniker.

Um der jeweiligen Einrichtung ein flexibles Instrument zur Steuerung an die Hand zu geben, hat sich die Verwendung von Entgeltrahmen bewährt. Damit kann die Höhe des Entgelts im Einzelfall am Aufwand und/oder an der Kapazität des Veranstaltungsorts ausgerichtet werden.

Die Prüfung nach möglichen Einnahmeerhöhungen in den Abteilungen des Kulturamts ist nachstehend dargestellt, die ab 2003 neu festgesetzten Entgelte sind der Anlage 2 zu entnehmen.


A) Fachbereich I:

Kulturinstitute/Verwaltung

Abt. 41-3 (Stadtbücherei):
Die Höhe der Benutzungsgebühren und Säumniszuschläge bei der Stadtbücherei wird im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2002 noch überprüft.

Bei den Eintrittspreisen für Veranstaltungen erfolgt eine Neufestsetzung, weil mit der Euro-Einführung die bisher in DM festgesetzten Beträge nur halbiert, d.h. nach unten geglättet, wurden. Die neuen Beträge sind aus der Anlage 2 zu entnehmen.

Abt. 41-4 (Galerie der Stadt Stuttgart):
Die Preise für Sonderausstellungen und Führungen wurden bereits zum 1.1.2002 angehoben, um glatte und handhabbare Beträge zu erhalten. Eine weitere Anhebung der Eintrittsgelder für die Ausstellungen in den alten Galerieräumen ist nicht zu vermitteln.
In der neuen Galerie wird voraussichtlich auch für die (bislang kostenlose) ständige Ausstellung ein Entgelt erhoben. Hierüber wird zu gegebener Zeit ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats herbeigeführt.

Abt. 41-5 (Stuttgarter Musikschule):
Gebühren und Schulgelder wurden erst zum laufenden Schuljahr 2002/2003 erhöht. Nach Feststellung der Gemeindeprüfungsanstalt liegen die Gebührensätze bereits über dem Landesdurchschnitt, so dass eine weitere Erhöhung zum Schuljahr 2003/2004 nicht in Betracht kommt. Ähnliches gilt für die Instrumentenmiete, wobei hier noch eine grundsätzliche Prüfung erforderlich wird, da in diesem Bereich offenbar eine steuerliche Neuregelung bevorsteht. Davon unabhängig werden die Eintrittspreise zu Konzerten der Musikschule - wie in Anlage 2 dargestellt - neu festgesetzt.

Abt. 41-6 (TREFFPUNKT Rotebühlplatz):
Geprüft wurde die Anhebung von Eintrittsgeldern für Veranstaltungen im TREFFPUNKT. Es besteht bereits bisher eine Preisspanne von 3 bis 18 EUR (ermäßigt von 2 bis 13 EUR) je nach Veranstaltung und Aufwand. Eine weitere Anhebung der Preise erscheint derzeit als nicht möglich, zumal schon in den vergangenen Jahren die Einnahmeansätze im Haushalt nicht erreicht werden konnten. Höhere Eintrittsgelder würden sich eher negativ auf die Besucherzahlen und damit auf die Einnahmen aus Veranstaltungen auswirken. Eine Möglichkeit zur Einnahmenerhöhung besteht dagegen bei der Fremdvermietung des Robert-Bosch-Saals. Die Entgelte für die Saalmiete gelten seit 1993 und wurden bei der Euro-Einführung in der Höhe praktisch nicht verändert. Die ab 2003 geltenden Preise sind in Anlage 2 dargestellt.

Abt. 41-7 (Stuttgarter Philharmoniker):
Gesondert beschlossen werden auch künftig die Entgelte für die von den Stuttgarter Philharmonikern veranstalteten Konzerte. Festgesetzt werden darin die Entgelte für Abonnementkonzerte und von selbst veranstalteten Konzerten. Eine Preiserhöhung für die Konzerte und Abonnements der Stuttgarter Philharmoniker wird im Zusammenhang mit dem Haushaltssicherungskonzept 2002 noch überprüft.

Da in den nächsten beiden Spielzeiten die Stuttgarter Philharmoniker auf einen Chefdirigenten verzichten müssen, fehlt dem Publikum eine attraktive Identifikationsfigur. Das Orchester ist nun schwerer zu vermarkten als mit einem Generalmusikdirektor, da die Kontinuität in der Arbeit mit einem Chefdirigenten auch hinsichtlich der Publikumswirkung nicht vorhanden ist.

Abt. 41-8 (Carl-Zeiss-Planetarium):
Die Eintrittspreise wurden erst zum 01.01.2002 im Zusammenhang mit dem Einsatz des neuen Projektors im Planetarium von 9 DM auf 5 EUR um 8,66 % bzw. von 5 DM auf 3 EUR um 17,35 % erhöht. Eine weitere Anhebung der Eintrittspreise kommt daher frühestens zum Jahr 2004 in Betracht und wird gesondert vom Gemeinderat beschlossen.


B) Fachbereich II:

Kulturarbeit

41-9.1 (Veranstaltungen - Theater am Nachmittag):
Für Theatervorstellungen in den Nachmittagstunden werden bei verschiedenen Theatern vergünstigte Eintrittspreise erhoben. Bis zum Jahr 2001 betrug der Eintritt über Jahre unverändert 13 DM, mit Einführung des Euro wurde der Betrag halbiert und auf 6,50 EUR nach unten geglättet. Eine Anhebung auf nunmehr 7 EUR für die Theatervorstellungen der Reihe Kultur am Nachmittag ab der Spielzeit 2003/2004 erscheint deshalb vertretbar. Die Eintrittspreise für die Konzerte im Rahmen von Kultur am Nachmittag bleiben mit 8 EUR unverändert.

41-9.3.2 (Museumspädagogischer Dienst):
Für die Durchführung von Projekten erhebt der Museumspädagogische Dienst je nach Aufwand Materialkostenpauschalen. Diese wurden seit mehreren Jahren nicht angepasst und im Zuge der Euro-Einführung nach unten geglättet. Eine maßvolle Anhebung der Obergrenzen erscheint vertretbar. Die ab dem Jahr 2003 geltenden Entgelte sind in der Anlage 2 dargestellt.

Anlage 2 zu GRDrs 1059 / 2002


Festsetzung der Entgelte im Einzelnen:

A) Fachbereich I:

Kulturinstitute/Verwaltung

41-3 (Stadtbücherei):
Eintrittspreise zu Veranstaltungen, Ausstellungen, etc. in der Zentralbücherei und in den Stadtteilbüchereien (abhängig von der Höhe des Aufwands im Einzelfall)

bis 2001:bis zu 20,00 DM / 12,00 DM ermäßigt
ab 2002:bis zu 10 EUR / 6 EUR ermäßigt
(Glättung bei Euro-Einführung nach unten)
ab 2003:bis zu 11 EUR / 7 EUR ermäßigt

41-5 (Stuttgarter Musikschule):
Eintrittspreise

a) für Konzerte des Jugendkammerorchesters (je nach Aufwand)

bis 2001:von 18 DM bis 24 DM / 9 DM ermäßigt
ab 2002:von 9 EUR bis 12 EUR / 4,50 EUR ermäßigt
(Glättung bei Euro-Einführung nach unten)
ab 2003:von 9,50 EUR bis 12,50 EUR / 4,80 EUR ermäßigt

b) für andere Konzerte

bis 2001:15,00 DM / 7,00 DM ermäßigt
ab 2002:7,50 EUR / 3,50 EUR ermäßigt
(Glättung bei Euro-Einführung nach unten)
ab 2003:8,50 EUR / 3,70 EUR ermäßigt

41-6 (TREFFPUNKT Rotebühlplatz):
Fremdvermietung Robert-Bosch-Saal

bis 2001:für bis zu 4 Stunden
für bis zu 8 Stunden
für bis zu 10 Stunden
jede weitere Stunde
880 DM
1.760 DM
2.200 DM
150 DM
ab 2002:für bis zu 4 Stunden
für bis zu 8 Stunden
für bis zu 10 Stunden
jede weitere Stunde
450 EUR
900 EUR
1.125 EUR
77 EUR
ab 2003:für bis zu 4 Stunden
500 EUR
für bis zu 8 Stunden
1.000 EUR
jede weitere Stunde
100 EUR


B) Fachbereich II:

Kulturarbeit

41-9.1 (Theater am Nachmittag):
Eintrittspreis

bis 2001:
13,00 DM
ab 2002:
6,50 EUR
(Glättung bei Euro-Einführung nach unten)
ab 2003:
7,00 EUR
(ab Spielzeit 2003/2004)

41-9.3.2 (Museumspädagogischer Dienst):
Materialkostenpauschale (je nach Aufwand) bzw. bei offenen Angeboten (Workshops)

bis 2001:2,00 DM bis 4,00 DMbzw. 40 DM
ab 2002:1 EUR bis 2 EURbzw. 20 EUR
          (Glättung bei Euro-
          Einführung nach unten)
ab 2003:1 EUR bis 3 EURbzw. 25 EUR