Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1045/2002
Stuttgart,
11/28/2002



Umbau und Modernisierung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Solitudestraße 51, Stuttgart-Weilimdorf/Bergheim

- Baubeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.12.2002
16.12.2002
17.12.2002
18.12.2002



Beschlußantrag:

1. Dem Umbau und der Modernisierung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Solitudestraße 51 in Stuttgart-Weilimdorf/Bergheim für sieben Gruppen nach den Plänen und der Baubeschreibung der freien Architekten Tusker und Ströhle, Stuttgart, und des vom Hochbauamt geprüften Kostenvoranschlags vom November 2002 mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.321.500 €, einschließlich Kosten für Ausstattung in Höhe von 82.000 €, wird zugestimmt.

2. Der Sanierung bzw. Wiederherstellung der Außenanlage der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Solitudestraße 51 in Stuttgart-Weilimdorf/ Bergheim mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 140.000 € wird zugestimmt.

3. Der Gesamtaufwand in Höhe von 2.461.500 € ist aus Mitteln des Vermögenshaushalts wie folgt zu decken:

FiPo Bau: 2.4640.9420.000.0414FiPo Einrichtung: 2.4640.9350.000.0414
bis 2001
36.753 €
2002
317.747 €
2003
1.113.000 €
2004
846.000 €
          2004
82.000 €
2005
66.000 €
Die noch fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 140.000 € für die Sanierung bzw. Wiederherstellung der Außenanlage werden aus dem Jugendamtshaushalt gedeckt und auf die oben genannte Finanzposition umgeschichtet.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die städtische Tageseinrichtung für Kinder Solitudestraße 51 bietet für den Stadtbezirk Weilimdorf derzeit in sechs Gruppen 110 Plätze Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren. Das Gebäude wurde im Jahr 1960 als Kindertagheim gebaut und wird seither als Tageseinrichtung für Kinder genutzt. Das Gebäude ist sanierungsbedürftig und soll deswegen zu einer modernen, barrierefreien, flexiblen und für alle Alters- und Betreuungsformen nutzbaren Tageseinrichtung für Kinder ausgebaut werden.

Die bestehende Gruppe in der Solitudestraße 49 mit zur Zeit 25 Plätzen soll in die Einrichtung Solitudestraße 51 integriert werden, so dass insgesamt sieben Gruppen mit 135 Plätzen im Alter von 0-14 Jahren untergebracht werden können. Die Stützpunktküche wird in eine Verteilerküche umgewandelt. Die Essensversorgung wird über die Stützpunktküche Ludwigshafener Straße 30 in Stuttgart-Weilimdorf erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
2,461,500.00 Euro
Laufende Aufwendungen
0.00 Euro
Objektbezogene Einnahmen
0.00 Euro
Laufende Erträge
0.00 Euro
Von der Stadt zu tragen
2,461,500.00 Euro
Folgelasten
0.00 Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
0.00 Euro




Beteiligte Stellen

Die Referate F, T und USO haben die Vorlage mitgezeichnet. Der Bezirksbeirat hat dem Vorhaben am 17.10.2001 zugestimmt.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Nutzflächenberechnung (Flächenzusammenstellung)
3. Baubeschreibung
4. Planverkleinerungen
5. Kostenermittlung
Anlage 1 zu GRDrs 1045/2002
Ausführliche Begründung

1. Allgemeines

Dem Raumprogramm für die Modernisierung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Solitudestraße 51 (GRDrs 856/2001) vom 20.09.2001 haben der Jugendhilfeausschuss am 01.10.2001 (Niederschrift-Nr.70), der Sozialhilfeausschuss am 15.10.2001 (Niederschrift-Nr.107), der Ausschuss für Umwelt und Technik am 23.10.2001 (Niederschrift-Nr.584) und der Verwaltungsausschuss am 24.10.2001 (Niederschrift-Nr.515) zugestimmt.

In der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Solitudestraße 51 in Stuttgart-Weilimdorf/Bergheim sind bisher zwei Hortgruppen mit je 25 Plätzen für 6- bis 14-Jährige und vier altersgemischte Ganztagesgruppen für bis 6-Jährige mit je 15 Kindern untergebracht (insgesamt 110 Plätze für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren).

Der Bedarf an Ganztagesbetreuungsplätzen ist in Weilimdorf sehr hoch. Die Tageseinrichtung für Kinder Solitudestraße 51 deckt mit ihrem Angebot im besonderen Umfang den Bedarf für den Stadteil Giebel ab (vgl. GRDrs 383/2001 und GRDrs 611/2002).

Die Kindergartengruppe mit veränderteten Öffnungszeiten (VÖ) aus der Solitudestraße 49 soll in das Gebäude der Solitudestraße 51 integriert werden, so dass in der sanierten Tageseinrichtung für Kinder ca. 135 Plätze angeboten werden können.

Das Gebäude Solitudestraße 51 wurde 1960 als Kindertagheim neu gebaut und wird seitdem als Tageseinrichtung für Kinder von der Landeshauptstadt Stuttgart betrieben. Zum Erhalt des Gebäudes wurden die notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die bevorstehende Modernisierung soll in einem vernünftigen wirtschaftlichen Rahmen durchgeführt werden. Die Räume sollen so modernisiert werden, dass die Anforderungen an eine kindgerechte und insbesondere flexibel nutzbare Tageseinrichtung für Kinder erfüllt werden können und eine Mischung der Betriebs- und Betreuungsformen ohne größeren Aufwand möglich wird.

Das Dach, die Fassade und die Fenster werden entsprechend den Anforderungen der Energieeinsparverordnung erneuert. Die gesamte Haustechnik wird erneuert. Die Heizanlage wird so ausgelegt, dass auch die benachbarte Wohnanlage Solitudestraße 49 versorgt werden wird. Die Planung sieht eine barrierefreie Einrichtung vor. Daher ist der Einbau eines rollstuhlgerechten Aufzuges vorgesehen.

Die bestehende Versorgungsküche wird in eine Verteilerküche umgewandelt. Zukünftig soll die Einrichtung durch die Stützpunktküche Ludwigshafener Straße 30 versorgt werden.

Die Außenanlage muss saniert und teilweise erneuert werden. Für die Aufstellung der Container auf dem Außengelände müssen teilweise Spielgeräte abgebaut und nach der Demontage der Container wieder aufgebaut werden. Die von den Containern wie auch von den Bauarbeiten beanspruchte Außenfläche muss im Anschluss saniert werden.

Mit den Modernisierungsmaßnahmen könnte aus technischer Sicht im Mai 2003 begonnen werden. Die Wiederinbetriebnahme könnte gegen Ende 2004 erfolgen.

Während der Bauzeit müssen die bestehenden sechs Gruppen augelagert werden. Als Ausweichquartier sollen Systemcontainer auf dem Außengelände aufgestellt werden, so dass Teile des Außengeländes weiterhin nutzbar sind (vgl. GRDrs 884/2002). Das Baugesuch für die Aufstellung der Container wurde am 7. August 2002 genehmigt. Die Ausschreibung ist erfolgt. Die Behandlung der GRDrs 884/2002 ist am 18.12.2002 vorgesehen. Nach der Zustimmung durch den Gemeinderat kann die Firma beauftragt werden.


2. Investitionskosten

Der Kostenanschlag nach DIN 276 vom November 2002 mit Gesamtkosten in Höhe von 2.321.500 € basiert auf den vom Hochbauamt geprüften Submissionsergebnissen des beauftragten Architekturbüros Tusker und Ströhle. In diesen Gesamtkosten sind Ausstattungskosten in Höhe von 82.000 € sowie die Prognose für die Baupreisentwicklung in Höhe von 32.564 € enthalten.

Zusätzlich entstehen Kosten für die Sanierung und Wiederherstellung der Außenanlage in Höhe von 140.000 €.

Die Gesamtkosten gliedern sich wie folgt:


Gesamtbaukosten brutto
2.206.936 €
Ausstattung
82.000 €
Prognose Baupreisentwicklung
32.564 €
Gesamtkosten brutto
2.321.500 €

Im Vergleich zur Kostenschätzung des Raumprogrammbeschlusses vom 24.Oktober 2001 mit 4.540.000 DM ergeben sich keine Mehrkosten. Der jetzt vorliegende Kostenanschlag basiert auf den Submissionsergebnissen der Rohbau, Fassaden- und Dachabdichtungsarbeiten sowie der Haustechnik (70 % der Gesamtkosten).


Außenanlage
140.000 €
Gesamtmaßnahme brutto
2.461.500 €



3. Wirtschaftlichkeit

3.1 Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit werden gebaut:

Bebaute Fläche (BF)
1.296 m²
Brutto-Rauminhalt (BRI) (553 m³ UG ungenutzt; nicht enthalten)
5.967 m²
Netto Grundfläche (NGF)
1.399 m²
Nutzeinheit (NE)
135
Fläche Baugrundstück
6.907 m²


3.2 Kostenkennwerte (mit Prognose - ohne zusätzliche Kosten der Außenanlage, Ziff.2 Beschlussantrag)
1 m³ BRIbezogen auf die Bauwerkskosten
282 €
1 m² NGFbezogen auf die Bauwerkskosten
1.204 €
1 Nutzeinheitbezogen auf die Bauwerkskosten
12.478 €
1 m³ BRIbezogen auf die Gesamtkosten
370 €
1 m² NGFbezogen auf die Gesamtkosten
1.578 €
1 Nutzeinheitbezogen auf die Gesamtkosten
16.348 €

Diese Werte liegen im Rahmen vergleichbarer Projekte.


4. Termine

Für die Realisierung ist folgender Zeitplan vorgesehen:

BaubeschlussDezember2002
BaubeginnMai2003
Baufertigstellung geplantDezember2004


5. Personalkosten

Es fallen keine zusätzlichen Personalkosten an.

Im Zuge der Untersuchung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Küchenbereiches in den Stützpunktküchen der Tageseinrichtungen für Kinder
(vgl. GRDrs 999/2002) vom 11.11.2002 - Haushaltssicherungskonzept 2002 - ist der zukünftige Personalbedarf im hauswirtschaftlichen Bereich entsprechend anzupassen.

6. Folgelasten

Durch die Baumaßnahme ist mit folgenden zusätzlichen jährlichen Folgelasten zu rechnen:

Abschreibungen 10 % von 82.000 €
8.200 €
Abschreibungen 2 % von 2.379.500 €
47.590 €
Verzinsung 6,75 % von 2.461.500 €
166.151 €
Folgeausgaben (jährlich)
221.941 €


Das entspricht ca. 11,1 % der Kosten für die Gesamtmaßnahme (ohne Grundstückswert).


7. Finanzierung

Das Vorhaben ist in der mehrjährigen Finanzplanung in Höhe von 2.321.500 € veranschlagt.

Die Deckung der zusätzlichen Kosten in Höhe von 140.000 € (Sanierung bzw. Wiederherstellung der Außenanlage nach Containerdemontage) erfolgt aus Mitteln des Jugendamtshaushaltes. Die Mittel sind auf die Finanzposition 2.4640.9420.000.0414 umzuschichten.