Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9561-02
GRDrs 921/2006
Stuttgart,
11/29/2006



Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
06.12.2006
07.12.2006



Beschlußantrag:

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) wird einschließlich dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis gemäß Anlage 1 und 2 beschlossen.



Begründung:


Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts vom 14. Dezember 2004 hat der Landtag von Baden-Württemberg einen grundlegenden Systemwechsel im Gebührenrecht beschlossen. Während früher das Land für alle Kommunen verbindlich die Höhe der zu erhebenden Verwaltungsgebühren festgesetzt hat, ist nun die Stadt selbst für die Festsetzung der Verwaltungsgebühren zuständig und muss dazu spätestens bis zum 1.1.2007 eine entsprechende Satzung erlassen. Das als Landesverordnung erlassene Gebührenverzeichnis fällt als Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung mit Ablauf des 31.12.2006 weg. Vorteil des neuen Systems ist die Möglichkeit, die Gebühren für die Landeshauptstadt Stuttgart kostendeckend zu kalkulieren. Dies ist inzwischen geschehen. Die Gebührenkalkulationen orientieren sich entsprechend § 11 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz an den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten und, soweit geboten, an der wirtschaftlichen und sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner. Die Gebührenkalkulationen basieren überwiegend auf den Daten der Kosten- und Leistungsrechnung, daneben auf qualifizierten Kostenschätzungen mit Erfahrungswerten. Die Gebührentatbestände, die Gebührenhöhe und die Gebührenerleichterungen müssen alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Zur leichteren Anwendbarkeit des Gebührenverzeichnisses wurde ein alphabetisches Stichwortverzeichnis erstellt (Anlage 3), damit der passende Gebührentatbestand rasch aufgefunden werden kann.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die an den betriebswirtschaftlichen Kosten orientierte Neukalkulation der Gebührenhöhe ergeben sich zu erwartende Mehreinnahmen von rund 660.000 € jährlich. Davon entfallen je rund 250.000 € auf Gebühren des Baurechtsamts und des Amts für öffentliche Ordnung, rund 150.000 € auf Gebühren des Gesundheitsamts sowie je rund 5.000 € auf Gebühren des Amts für Umweltschutz und des Schulverwaltungsamts.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, R, SO, KBS, SJG, StU und T sind einverstanden.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1: Verwaltungsgebührensatzung
Anlage 2: Gebührenverzeichnis
Anlage 3: Stichwortverzeichnis zum Gebührenverzeichnis